Haus mit Mutter gekauft. Ist es eine Schenkung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Mutter sollte sich die juristischen Ratschläge nicht am Biertisch, sondern bei Juristen holen.

Sie hat Dir nicht das halbe Haus geschenkt. Das Haus habt ihr zu je einer ideellen Hälfte gekauft, womit Dir Deine Hälfte gehört.

Sie hat den Kredit getilgt und Dir damit die Summe für Deinen Kreditanteil geschenkt.

Wenn Sie nun diese Schenkung zurück nehmen will, müsste sie entweder in einer wirtschaftlichen Notlage sein (kaum zu begründen, weil ihr eine schuldenfreie Hälfte eines Hauses gehört), oder es müsste grober Undank vorliegen. Ein einfacher Streit reicht da nicht.

Nordlicht12 
Fragesteller
 17.08.2017, 17:30

Sehr gut erklärt. Sie sind der erste, der es aus der Sicht gesehen hat, auch 2 Anwälte einer Anwaltshotline hatten immer nur gesagt es sei eine Schenkung und dass man sie bei grobem Undank zurückfordern könne. Da ich aber unbedingt in dem Haus wohnen bleiben möchte, wäre ich sogar bereit die Summe zurückzuzahlen wenn es dazu kommt, unsere grösste Sorge war dass sie mich und meinen Mann aus dem Haus werfen kann und Alleineigentümerin wird aber das scheint dann ja nicht zu gehen. Vielen Dank! 

0

Nur weil Mutti den Kredit getilgt hab, hat sie dir irgendwas geschenkt ?

1 Geschäft: Der Kauf
Das Haus gehört dem der im Grundbuch steht

2. Geschägt: Der Kredit
Den Kredit könnt und müsst ihr beide tilgen. Da er bezahlt ist - erledigt

3 Geschäft: Ihr zwei Dösbaddel
Da ich gemeinsam ein Haus gekauft habt, das ihr gemeinsam zahlen wolltet. Habt ihr vereinbart: das ihr gemeinsam zahlen wollt. Vermutlich auch das ihr gemeinsam dort kostenlos wohnen wollt.
Zahlt jetzt nur einer, dann schuldet der andere, dem ersten die Hälfte.

Ihr könnt die Gemeinschaft auf mit Anwälten auflosen, dann wird das Haus versteigert und jeder bekommt die Hälfte, von deiner zahlst du Mutti den halben Kredit. Und beide die teuren Anwälte

Genaugenommen hat Sie recht. Wenn du nicht deine Hälfte zahlst fliegst du aus dem Haus. Und wenn du dich dumm anstellst, gleich noch ne Menge Geld hinter.  Da Sie ja Kohle hat, kann Sie das Haus ersteigert und bleibt

Schenkung ist natürlich Quatsch


Meines Wissens kann eine Schenkung nur bei “grob undankbarem Verhalten“ zurückgefordert werden. Ob ein nicht näher benannter “Streit“ bereits darunter fällt, kommt darauf an.

Du stehst doch wahrscheinlich zu 50% im Grundbuch?

Dann wird es für Deine Mutter nicht einfach sein, Dich raus zu werfen.

Die andere Frage ist ja, was man so will. Ich würde nicht weiterhin in einem von meiner Mutter bezahlten Haus bleiben, wenn das Zusammenleben nicht klappt. Dann wäre es für mich an der Zeit, für eine eigene Bleibe zu sorgen.

Eine Schenkung kann nur unter sehr genauen und schwierig zu erfüllenden Vorraussetzungen rückabgewickelt werden.

Da müssten schon schwerwiegende und beweisbare Gründe vorliegen.
Also bei Klage auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Ich wünsche trotz der Schwierigkeiten einen guten Ausgang.
Wie gesagt ich halte eine private, persönliche Einigung für sinnvoll.


50 % der Immobilie ist erstmal Dir. Das einzige was Sie zurückfrodern könnte wären die 50 % Darlehensablösung die deinen Teil darstellt.