Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Grundbuchverteilung?

Hallo, liebe Leute!

 

hier kurz ein paar Eckdaten zu meinem Anliegen. Vielleicht kann mir das jemand etwas besser aufschlüsseln, damit die Fragezeichen im Kopf etwas geordneter, bzw. weniger werden.

 

-Hauskauf 2020 mit Freundin und Schweigereltern wir haben  50% vom Kredit für den Hauskauf verwendet, Die Schwiegis 50% Bar beglichen. Grundbuch 2x ¼ die Schwiegereltern, ¼ die Freundin und ich ¼.  

- Freundin und ich gemeinsam Kredit für obigen Hauskauf und Zubau abgeschlossen (Zubau so gut wie abgeschlossen, wir wohnen bereits seit 2020 darin)

-Freundin wird nach dem ableben der Eltern die Grundbuchanteile bekommen. Somit verschiebt es sich auf ¾ Freundin und ich bleibe auf ¼ stehen.

-2 gemeinsame Kinder und die Heirat ist im Sommer geplant.

Wir teilen uns seitdem wir zusammen sind (14 Jahre) ein gemeinsames Konto. Wir teilen einfach alles.

Ich möchte mich für den Fall einer Scheidung/Trennung trotzdem irgendwie absichern. Ich verdiene jährlich ca. das dreifache und habe somit seit Hauskauf um einiges mehr an Geld mit eingebracht. (gemeinsames Konto) Dies wird auch in Zukunft natürlich der Fall sein. Umso mehr verwunderte mich ihre Aussage in einem Gespräch zu dem Thema. Wir unterhielten uns über die Grundbuchaufteilung nach dem Erbe. Sie meint es bleibt ¾ zu ¼. Mir geht es nicht darum, einen Anteil ihrer 50% aus dem Erbe zu bekommen! Mein Anliegen ist, dass ich Aufgrund des mehr verdienten, welches ich stets und in Zukunft in das Haus investieren werde, auch mehr Anteile im Grundbuch erhalten sollte. Sollte die Trennung (Ab Sommer Heirat, dann Scheidung) eintreten, ich nicht nur mit ¼ abgespeist werde.

 

Ich hoffe man kann die Fragestellung richtig interpretieren. Natürlich ist der Plan, dass wir ein Leben lang zusammenbleiben, schließlich wollen wir jetzt ja auch heiraten. Aber eine Absicherung im Fall der Fälle schadet ja nicht.

 

Liebe Grüße 

Erbe, Finanzen, Grundbuch, Hauskauf, Hausverkauf, heiraten
Probleme mit Notar - Beanstandung Grundbuchamt?

Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).

Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat

Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?

Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.

Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.

Grundbuch, notar
Freundin mit ins Grundbuch - Finanzierung nur auf mich. Sinnvoll?

Ich bin aktuell dabei mir eine Whg zu kaufen. KP 165.000 EUR + Modernisierung 56.000 EUR = Darlehn ca. 221.000 EUR. Die gesamten Nebenkosten zahle ich aus meinem Eigenkapital.

Die Finanzierung + der Grundbucheintrag soll über mich laufen. Meine Freundin lebt in einer anderen Stadt und würde nach der Ehe mit mir in die Whg ziehen. Sie ist aktuell in der Ausbildung und hat noch ca. 1-1,5 Jahre bis zu Ihrem Abschluss.

Der Plan ist, dass ich die Whg jetzt kaufe, im direkten Anschluss moderniere, sodass wir - wenn wir im Sommer heiraten - direkt in die Wohnung gemeinsam ziehen können.

Sie möchte nun jedoch unbedingt mit ins Grundbuch eingetragen werden mit einem Anteil von 50%. Eigenkapital hat sie nicht. Die Finanzierung könnte Sie aufgrund Ihres Gehaltes + Umständen nicht tragen, bzw. die Bank würde dies ablehnen. Sie bräuchte eine finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihre Umgebung wegen mit verließe und man sich im Anschluss trenne.

Mein Plan ist, dass - sobald Sie kreditwürdig ist - Sie mit ins Grundbuch und mit in die Finanzierung mit reinnehme. Das würde allerdings bis Ihrem Abschluss + neue Arbeitsstelle inkl. Probezeit ca. 2,5 Jahre dauern.

  • Welche Möglichkeiten haben wir?
  • Welche Kosten würden auf uns zukommen, wenn Sie mit 50% ins Grundbuch eingetragen wird? Klappt das ohne Probleme?
  • Haltet Ihr den Vorschlag für sinnvoll?
  • Wie würdet ihr Verfahren?

Danke!

Finanzierung, Grundbuch
Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Schenkung vermeiden: Richtwert für zweite Reihe mit Altlasten?

Hallo zusammen,

die Großmutter meiner Partnerin, möchte auf eigenen Vorschlag, ihr Grundstück teilen und an uns verkaufen. Am Liebsten würde sie es uns schenken. Da gibt es nur einen Haken: Meine Parterin und ich sind nicht verheiratet, und werden es auch nicht sein (zumindest nicht vorm Grundstückskauf). 

Um späterer Konflikte zu vermeiden, möchten wir natürlich auch beide im Grundbuch eingetragen werden, ergo wollen wir beide 50/50 abkaufen. Wie bereits erwähnt, sollte uns das Stück Land schlicht geschenkt werden, die Großmutter ist also an keinem sonderlichen Gewinn interessiert (und wir natürlich auch nicht an unnötigen Ausgaben). 

Nun fürchten wir bzw. ich mich aber vor einer möglichen Einschätzung des Finanzamts. Wir wollen definitiv keinen späteren Ärger haben, und den Kauf als Schenkung eingestuft bekommen. 

Daher die Frage: Wie viel Spielraum gibt es, den Wert des Grundstücks zu mindern? Grundsätzlich ist das Stück 1400qm groß, und der Bodenrichtwert (in diesem Dorf) liegt bei 240 Euro. Aufgrund des Bebauungsplans sind aber nur 20m x 10m (bzw. nach neuen Baugesetzen bzgl. Abstand zum Nachbargrundstück nur 20m x 7m) bebaubar. Außerdem ist das Grundstück unerschloßen, und ca. 23m x 5m Einfahrt werden benötigt. Auch ansonsten ist das Land natürlich nicht perfekt geeignet als Bauland: Alte Baumstümpfe, umfallgefährdete Nadelbäume, diverse Altlasten wie eine 60 Jahre alte Scheune sowie Bauschutt. 

Auch wollen wir uns natürlich ebenfalls um die Großmutter kümmern, und wollen daher Dienstleistungen wie Gartenarbeit, Einkäufe, ... (also diverse Nießrechte) notariell festlegen.

Unsere Rechnung sah wie folgt aus: 336.000 Euro Grundwert. Abzüglich ca. 50.000 Euro für die Altlasten. Abzüglich ca. 170.000 Euro für die schlechte Bebaubarkeit (auf der Gemeinde wurden uns -50% vorgeschlagen, allerdings nur mündlich). -> 116.000 Euro.

Mit wie viel Euro pro erwartete Lebensjahre (laut Sterbetafeln, wir hoffen natürlich auf mehr!) können wir für die beschriebenen Nießrechte rechnen? Und müssen wir uns bei diesen Preisen Sorgen über eine angesetzte Schenkung oder Teilschenkung machen?

Vielen Dank!

Grundbuch, Grunderwerbssteuer, Immobilien, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Löschung Grundschuld?

Ihr Lieben, wir haben ein riesen Problem. Meine Schwiegereltern sind verstorben, wir sind dabei das Haus zu verkaufen, also wir hatten Anfang August den Notar Termin. Soweit ist auch alles klar mit den Käufern. Mittlerweile sind auch fast alle Unterlagen wieder da, bis auf die Löschungsurkunde, der noch eingetragenen Grundschuld über 70000DM, die so wie wir zumindest rausgefunden haben, seid 1997 abbezahlt ist. Leider gibt es den deutschen Ring nicht mehr (darüber wurde damals finanziert) und wurde von der Start Bausparkasse Hamburg übernommen... und hier fängt das Drama an. Der Notar hat direkt am 4.8. alle Unterlagen dorthin geschickt um die Unterlagen zu bekommen. Mittlerweile sind vom Notar auch schon 2 weiter Erinnerungen an die Bank gegangen. Es kommt einfach keine Reaktion. Seit dem 28.9. telefoniere ich täglich mit der Hotline, da ich nirgends eine andere Nummer finde und laut Auskunft der Damen der Hotline gibt es da auch keine. Es würde alles über email laufen. Ich muss nicht erwähnen, dass wir auch hier keinerlei Resonanz bekommen. Wir sind wirklich am verzweifeln, denn es passiert einfach nichts, außer das die Dame von der Hotline jeden Tag ebenfalls eine Meldung macht. Im Kaufvertrag, steht allerdings, dass das Haus natürlich nur ohne eingetragene Grundschuld verkauft wird. Sprich erst wenn auch die Unterlagen da sind. Und die Bank der Käufer, gibt so auch nicht das Geld frei. Wir glauben mittlerweile, dass wir nie die unterlagen bekommen. Hinzu kommt, dass keiner die Bank kennt. Was kann man machen. Die Käufer hatten damals sehr gutgläubig schon ihre Wohnung gekündigt und müssen jetzt Ende Oktober schon aus ihrer Wohnung raus. Keiner ist davon ausgegangen, dass es so lange dauern wird. Was können wir machen. Wir sind wirklich verzweifelt. Der Notar ist da auch nicht wirklich hilfreich außer der Aussage, dass es erst zur Übergabe kommen kann, wenn alle Unterlagen da sind.

Grundbuch, Immobilien

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