Darf ein Ehepartner Miete verlangen mit einer Gütertrennung?

3 Antworten

Natürlich, niemand kann sie hindern, etwas zu verlangen.

Die Frage hat doch wohl einen ganz speziellen Hintergrund und der wird uns nicht verraten.

Sofern es um steuerliche Aspekte gehen sollte: Mietverhältnisse müssen dem Fremdvergleich aushalten. Da dürfte es eher selten vorkommen, daß man mit seinem Mieter Bett, Klo und Kühlschrank teilt.

Klar darf die Ehefrau Miete verlangen.

Mich würde es nicht wundern, wenn sie auch für den wöchentlichen Beischlaf eine angemessene Gebühr verlangen würde.

Bei so einer müsste er was verlangen.

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Ich vermute, daß es um ein innovatives Steuersparmodell gehen soll. Durch die Vermietung an den Ehemann werden Einkünfte generiert und denen könnte man dann die Kosten des Hauses entgegen rechnen. Der zuständige Finanzbeamte wird einen Lachkrampf bekommen.

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@Privatier59

Leider gehen solche Versuche viel zu oft im Sinne solcher Leute gut (Arbeitsdruck, mangelnde Ausbildung, desinteressierte Vorgesetzte, Sch...Politik).

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