Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

2 Antworten

Du muss gar nichts machen !

Das Sozialamt bzw der Insolvenzverwalter sollen selber dafür sorgen das Geld reinkommt. Lass die einfach mal ein paar Monate schmoren und mach dann ein geringes Ablöseangebot. Übliche Lebenserwartung mal Einnahmen - Kosten einer Mietverwaltung - Kosten des Makler - und die Kosten der Sanierung der Wohnung um Sie überhaupt fremd vermieten zu können.

Wollen die nicht wie du, sitzt es einfach aus.

Solange die Nießbraucherun gestorben ist ist das hinfällig. Daher wird auch der Involvenzverwalter den Spatz in der Hand statt der Taube auf dem Dach wählen. Der Involvenzverwalter hat ja auch anderen Aufgaben.

Vor allen können müssen die Ämter die Eigentümerin zwingen das alles zu machen. Solange die nicht entmündigt ist entscheidet die selber. Würde man ihr also ein Angebot machen könnte Sie noch frei entscheiden.....

Die Ämter haben keinen direkten Zugriff.

Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

Das wäre einfach zu beantworten. Jahreswert mutipliziert mit dem Vervielfältiger, der sich aus dem Alter des berechtigten ergibt.

DEine Frage, bzw. Fragen gehen aber in einen anderen Bereich.

Die Wohnungseigentümer sind der Nießbraucherin nur in so weit verpflichtet, dass sie die Ausübung des Nießbrauchs gewähren müssen. Übrigens bedeutet Nießbrauch auch, dass die Nießbraucherin die laufenden Kosten mit Ausnahme der Grundsteuer zu tragen hat.

Wenn sie den "Inkassodienst" für die Miete vornehmen, müssten sie davon ja auch die Kosten zahlen und nur den Rest überweisen.

Nach dem Tod der Berechtigten ist nichts mehr zu zahlen, denn der Nießbrauch ist auf Lebenszeit eingerichtet und nicht auf eine bestimmte Zeit (was rechtlich auch möglich wäre). Ob der berechtigte länger, oder kürzer lebt ist sozusagen im System enthalten.

Das Sozialamt kann natürlich den Eigentümer nicht im Recht an seiner Immobilie einschränken. Was möglich wäre, könnte das Angebot sein, den Nießbrauch in einer Summe abzulösen. Also ein Einmalbetrag un dafür wird der Nießbrauch gelöscht udn die Eigentümer hätten die Immobilie lastenfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.