Gutachter im Erbrecht, wie sind die Bedingungen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Gutachter wird hier überhaupt nichts mehr bringen, den die rückwirkende Feststellung des Zustands eines entkernten und grundliegend sanierten Hauses ist seriös nicht leistbar.

Der BGH hat aber in der Vergangenheit immer wieder betont, dass der Normalverkaufspreis immer ein starkes Gewicht für den tatsächlichen Verkehrswert ist. Sollte das Haus also nicht gerade an einen Verwandten zum Freundschaftspreis verkauft worden sein, wird der Pflichtteilsberechtigte den Nachweis erbringen müssen, dass der Preis zu niedrig war. Gerade auch die Einschaltung eines Maklers spricht sehr dafür, dass der Verkaufspreis einfach das war, was der Markt hergab und damit ein angemessener Preis ist.

Bezüglich des Gutachters würde ich gar nichts unternehmen, das ist die Sache des Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn der Gutachter aber einen höheren Wert feststellen würde, würde das noch nicht zwingend zu einer höheren Forderung führen. Denn dafür ist wie geschrieben der Nachweis erforderlich, dass das Haus zu einem nicht marktgerechten Preis verkauft wurde.

Ein Gutachten über ein nicht saniertes Haus, das dann später saniert wurde, nachträglich zu erstellen, dürfte schwer werden. Ob Gutachter dies auf Grund von Fotos der Makler machen und welchen Bestand solche Gutachten haben lässt sich schwer einschätzen.


Ist denn vom Makler eine Kaufpreis-Ermittlung gemacht worden? Dann hätte man ja was in Händen, das den Wert darstellt. Das kann der Makler, der das Objekt ja besichtigt hat vielleicht auch nachträglich machen.

Ich glaube das ist nur rumgezicke, es soll eine Einigung erschweren und zusätzliche Kosten produzieren. Aber die  Kosten müsste ja der tragen, der das Gutachten beauftragt. Wirf den Ball doch zurück indem Du klar sagst, das Du nix dagegen hättest. Dann kann das derjenige durchsetzen, der es fordert und auch bezahlen.



Frau Fanta

Empfehlung

Die Pflichteilsberechtigten haben also 18 Monate nach Kenntnis des Erbfalls reagiert.

Du könntest z.B .den Makler als Zeugen benennen.

Vermutlich hat er wesentlich zur Kaufpreisfindung beigetragen und eine grobe Schätzung vorgenommen.

Ein Beispiel nach dem Realwertprinzip (Haus mit max. 2 WE) :

Bodenwert + Neubauwert ./.Altersabschag ./.Sanierungskosten = Kaufpreis.