Was wird als Eigenbedarf anerkannt? Darf man für Angestellte mit Begründung Eigenbedarf kündigen?

3 Antworten

Um einige Dinge richtig zu stellen:

In Deutschland gibt es für Erbschaften von Eltern an Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Eltern können also 800.000 Euro steuerfrei an Kinder vererben und darüber fängt es ganz langsam an.

Anders als in den meisten Kantonen der Schweiz wird in Deutschland keine Vermögensteuer erhoben.

Das mit der Mieterhöhung wird bei einem Einfamilienhaus ein Problem werden. Mietspiegel erfassen diese Mieten nämlich nicht und anderweitige Begründungen sind i.d.R. sehr schwierig.

Mit diesen von Dir vorgebrachten Begründungen wirst Du nicht mit Erfolg eine Eigenbedarfskündigung aussprechen können. Der Pflegebedarf ist nicht akut und der Wunsch nach einer Ferienwohnung reicht nicht für einen Eigenbedarf. Und wenn der Richter dann auch noch erfährt, dass die vorgebliche Ferienwohnung gerade mal 20 Minuten von Deinem Heimatdomizil entfernt ist, wird er Dir mit deutlichen Worten sagen, was er von einer solchen Kündigung hält.

Schulstrasse 
Fragesteller
 14.03.2018, 22:40

Danke für deine Antwort. Das Haus in Deutschland habe ich im März 2016 gekauft, weil ich in der Schweiz nicht schlafen konnte wegen Nachbars Wärmepumpe, die einen Kompressor mit 48 Hz hatte, tieffrequenter Schall hielt mich zum Teil die ganze Nacht wach, (wenn es Minustemperaturen hatte lag ich 9 Std. wach im Bett, weil die tiefen Töne nicht nur brummten sondern sich anfühlten wie wenn ein Heft ständig den Kopf berühren würde, so dass ich ab und zu in Deutschland ein Ferienzimmer buchte um mich erholen zu können. Nun hat der Nachbar nach 3,5 jährigem Verfahren, welches mich ca. 35'000 gekostet hatte eine andere technisch verbesserte WP und ich kann zum Glück in meinem Zuhause schlafen. Das ist das wichtigste für mich. Leider hat der Nachbar mein Angebot im 2013 nicht angenommen, wo ich ihm 5000 an die Kosten fürs Versetzen seiner WP in sein Wohnhaus zuerst mündlich und dann per eingeschriebenem Brief angeboten habe. Er wollte den Lärm nicht in seinem Keller und behauptete er habe keinen Platz er hat jedoch 250 m2 Wohnfläche. Das Bundesgericht hat nicht entschieden, d.h. die 4. Instanz hat die Sache an die 1. Instanz zurückgegeben, die Gemiende hätte prüfen müssen ob die WP im Wohnhaus hätte aufgestellt werden können.

ein Gutachten mit dem Mietwert des Hauses in Deutschland habe ich. die Mieterin hat einen kleinen Mietzins, weil ich ein Zimmer für mich im Winter zum Schlafen vorgesehen hatte, das ich jetzt nicht benötige. Ich muss mich halt freuen an dem was ich habe, das Haus in der Schweiz hat mehr Wert, ohne das Rechtsverfahren hätte der Nachbar einen Ersatz der WP wieder in den Schuppen vor meine Schlafzimmer stellen dürfen, d.h. ev. Enkel oder andere Bewohner nach mir wären gestört gewesen. Mein Nachbar grüsst mich wieder, während des Verfahrens hat er nicht gegrüsst. Der Mietspiegel in Deutschland hat Wohnungen, trotzdem kann man ein weinig vergleichen. Ich versuche es mit der moderaten Mietzinserhöhung. sollte die Frau von sich irgendwann ausziehen, gibt es einen befristeten Mietvertrag, damit ich wirklich, falls ich in 10 Jahren eine Pflegekraft benötige frei bin und mir niemand Vorwürfe machen kann.

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LittleArrow  15.03.2018, 01:36
@Schulstrasse

Die Befristung in einem Mietvertrag ist mit großem Bedacht vorzunehmen, um nicht unvermutet einen unbefristeten Vertrag zu haben. Du musst nachvollziehbare Gründe haben und kannst vor allem nicht während der laufenden Befristung den Mietvertrag beenden! Deine künftig erwarteten Probleme bzw. Bedürfnisse werden möglicherweise so nicht gelöst! Mehr zur solchen Verträgen unter

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/befristeter-mietvertrag.html

Siehe §§ 575ff. BGB.

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Für Eigenbedarf gilt folgende Voraussetzung: die Eigenbedarfskündigung kann ein Mietverhältnis nur dann wirksam beenden, wenn der Vermieter die Räume für sich, seine Familie oder Angehörigen seines Haushalts benötigt.

Eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, um dann diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen, kann Dir große Prbleme bereiten, wenn die jetzige Mieterin dies später erkennt und dann vor den Kadi geht.

Die Miete auf die ortsübliche Miete anzuheben ist eine Möglichkeit, aber es sind die Kappungsgrenze (20%) und die 3-Jahresfrist zu beachten. Exstiert kein Mietspiegel wird es deutlich schwieriger die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden.

Würdest Du diese Wohnung zur Unterbringung Deiner Pflegekräfte nutzen, dann mag eine Eigenbedarfskündigug gerechtfertigt sein, nicht aber wenn Du nur eine Pflegekraft mit der Wohnung bedenkst und die andere woanders untergebracht werden muß.

LittleArrow  15.03.2018, 01:37

Danke für Deine Skepsis, die ich noch etwas verschärfen möchte:

Existiert kein Mietspiegel

Für ein solches Objekt existiert kein Mietspiegel. Ich habe schon früher geschrieben, dass in diesem Fall die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Gutachter zu bestimmen ist. Trotz Kappung und 3-Jahresfrist ist die früher von Schulstrasse geäußerte Sorge, nie auf den grünen Zweig zu kommen, nicht berechtigt.

Unterbringung Deiner Pflegekräfte

Da die Pflegekräfte nicht im Haushalt bzw. am Haus des Pflegebedürftigen wohnen, wird dies als Eigenbedarfskündigung wohl kaum anerkannt.

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Befristete Verträge gehen auch nicht so einfach wie du denkst. Und Eigenbedarf ist man Selber, Ehepartner und Kinder / Enkel - als Hauptwohnung

Erhöhe doch einfach immer wieder die Miete. Wenn man das versäumt ist man selber schuld