Was wird als Eigenbedarf anerkannt? Darf man für Angestellte mit Begründung Eigenbedarf kündigen?
Die Frage steht im Titel, wer nicht alles lesen will kann die Titelfrage beantworten.
Ich habe gelernt, da ich das Haus in Deutschland zu einem viel zu niedrigen Preis vermietet habe, hoffe ich die Dame zieht irgendwann von selbst aus. Neue Mieter erhalten dann nur noch einen befristeten Vertrag, welchen ich bereit bin immer wieder für ein Jahr befristet neu auszustellen, bis ich das Haus für Angestellte benötige.
Verkaufen will ich das Haus nicht es würde mich reuen, ich habe zu viel in Erneuerungen investiert obwohl das Haus im Herbst erst 8jährig wird. Die Lage ist ruhig die Aussicht unverbaut am Dorfrand und keine Bauzone anschliessend.
Ich bin 63jährig, ich dachte mir, wenn ich einmal Hilfe benötige, weil ich den Haushalt nicht mehr alleine machen kann, kann vielleicht eine Frau mit ihrem Partner in diesem Haus in Deutschland wohnen und 14 Tage bei mir sein und mich unterstützen natürlich gegen Lohn und eine 2 Dame die nächsten 14 Tage. So konnte eine Tante von mir bis zum 90. Altersjahr in ihrer Wohnung leben. Niemand weiss im Voraus, wie rüstig man im Alter noch ist, ich weiss auch nicht wie es mir in 10 Jahren geht, deshalb die Frage.
Wird das als Eigenbedrafskündigung anerkannt, wenn jemand, der mich unterstützt und mir Hausarbeiten abnimmt, wenn ich dann den Mietern im Haus in Deutschland kündige und frei mache für meine Angestellten? Das Haus steht nur 20 Autominuten von mir entfernt, obwohl ich in der Schweiz wohne. Ich möchte nicht nach Deutschland ziehen, bei uns haben direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Ich habe einen Sohn und 2 Enkelkinder.
Sonst könnte ich höchstens noch Eigenbedarf ankündigen und das Haus als Ferienhaus für mich und die Familie meines Sohnes nutzen. Das wäre auch eine Möglichkeit Eigenbedarf geltend zu machen.
In diesem Forum hat jemand geantwortet, dass ich nach und nach aufschlagen kann bis zum ortüblichen Preis. Das ist immerhin ein Trost.
Danke für Euro Bemühungen
3 Antworten
Um einige Dinge richtig zu stellen:
In Deutschland gibt es für Erbschaften von Eltern an Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Eltern können also 800.000 Euro steuerfrei an Kinder vererben und darüber fängt es ganz langsam an.
Anders als in den meisten Kantonen der Schweiz wird in Deutschland keine Vermögensteuer erhoben.
Das mit der Mieterhöhung wird bei einem Einfamilienhaus ein Problem werden. Mietspiegel erfassen diese Mieten nämlich nicht und anderweitige Begründungen sind i.d.R. sehr schwierig.
Mit diesen von Dir vorgebrachten Begründungen wirst Du nicht mit Erfolg eine Eigenbedarfskündigung aussprechen können. Der Pflegebedarf ist nicht akut und der Wunsch nach einer Ferienwohnung reicht nicht für einen Eigenbedarf. Und wenn der Richter dann auch noch erfährt, dass die vorgebliche Ferienwohnung gerade mal 20 Minuten von Deinem Heimatdomizil entfernt ist, wird er Dir mit deutlichen Worten sagen, was er von einer solchen Kündigung hält.
Die Befristung in einem Mietvertrag ist mit großem Bedacht vorzunehmen, um nicht unvermutet einen unbefristeten Vertrag zu haben. Du musst nachvollziehbare Gründe haben und kannst vor allem nicht während der laufenden Befristung den Mietvertrag beenden! Deine künftig erwarteten Probleme bzw. Bedürfnisse werden möglicherweise so nicht gelöst! Mehr zur solchen Verträgen unter
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/befristeter-mietvertrag.html
Siehe §§ 575ff. BGB.
Für Eigenbedarf gilt folgende Voraussetzung: die Eigenbedarfskündigung kann ein Mietverhältnis nur dann wirksam beenden, wenn der Vermieter die Räume für sich, seine Familie oder Angehörigen seines Haushalts benötigt.
Eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, um dann diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen, kann Dir große Prbleme bereiten, wenn die jetzige Mieterin dies später erkennt und dann vor den Kadi geht.
Die Miete auf die ortsübliche Miete anzuheben ist eine Möglichkeit, aber es sind die Kappungsgrenze (20%) und die 3-Jahresfrist zu beachten. Exstiert kein Mietspiegel wird es deutlich schwieriger die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden.
Würdest Du diese Wohnung zur Unterbringung Deiner Pflegekräfte nutzen, dann mag eine Eigenbedarfskündigug gerechtfertigt sein, nicht aber wenn Du nur eine Pflegekraft mit der Wohnung bedenkst und die andere woanders untergebracht werden muß.
Danke für Deine Skepsis, die ich noch etwas verschärfen möchte:
Existiert kein Mietspiegel
Für ein solches Objekt existiert kein Mietspiegel. Ich habe schon früher geschrieben, dass in diesem Fall die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Gutachter zu bestimmen ist. Trotz Kappung und 3-Jahresfrist ist die früher von Schulstrasse geäußerte Sorge, nie auf den grünen Zweig zu kommen, nicht berechtigt.
Unterbringung Deiner Pflegekräfte
Da die Pflegekräfte nicht im Haushalt bzw. am Haus des Pflegebedürftigen wohnen, wird dies als Eigenbedarfskündigung wohl kaum anerkannt.
Befristete Verträge gehen auch nicht so einfach wie du denkst. Und Eigenbedarf ist man Selber, Ehepartner und Kinder / Enkel - als Hauptwohnung
Erhöhe doch einfach immer wieder die Miete. Wenn man das versäumt ist man selber schuld
Danke für deine Antwort. Das Haus in Deutschland habe ich im März 2016 gekauft, weil ich in der Schweiz nicht schlafen konnte wegen Nachbars Wärmepumpe, die einen Kompressor mit 48 Hz hatte, tieffrequenter Schall hielt mich zum Teil die ganze Nacht wach, (wenn es Minustemperaturen hatte lag ich 9 Std. wach im Bett, weil die tiefen Töne nicht nur brummten sondern sich anfühlten wie wenn ein Heft ständig den Kopf berühren würde, so dass ich ab und zu in Deutschland ein Ferienzimmer buchte um mich erholen zu können. Nun hat der Nachbar nach 3,5 jährigem Verfahren, welches mich ca. 35'000 gekostet hatte eine andere technisch verbesserte WP und ich kann zum Glück in meinem Zuhause schlafen. Das ist das wichtigste für mich. Leider hat der Nachbar mein Angebot im 2013 nicht angenommen, wo ich ihm 5000 an die Kosten fürs Versetzen seiner WP in sein Wohnhaus zuerst mündlich und dann per eingeschriebenem Brief angeboten habe. Er wollte den Lärm nicht in seinem Keller und behauptete er habe keinen Platz er hat jedoch 250 m2 Wohnfläche. Das Bundesgericht hat nicht entschieden, d.h. die 4. Instanz hat die Sache an die 1. Instanz zurückgegeben, die Gemiende hätte prüfen müssen ob die WP im Wohnhaus hätte aufgestellt werden können.
ein Gutachten mit dem Mietwert des Hauses in Deutschland habe ich. die Mieterin hat einen kleinen Mietzins, weil ich ein Zimmer für mich im Winter zum Schlafen vorgesehen hatte, das ich jetzt nicht benötige. Ich muss mich halt freuen an dem was ich habe, das Haus in der Schweiz hat mehr Wert, ohne das Rechtsverfahren hätte der Nachbar einen Ersatz der WP wieder in den Schuppen vor meine Schlafzimmer stellen dürfen, d.h. ev. Enkel oder andere Bewohner nach mir wären gestört gewesen. Mein Nachbar grüsst mich wieder, während des Verfahrens hat er nicht gegrüsst. Der Mietspiegel in Deutschland hat Wohnungen, trotzdem kann man ein weinig vergleichen. Ich versuche es mit der moderaten Mietzinserhöhung. sollte die Frau von sich irgendwann ausziehen, gibt es einen befristeten Mietvertrag, damit ich wirklich, falls ich in 10 Jahren eine Pflegekraft benötige frei bin und mir niemand Vorwürfe machen kann.