Fällt bei einem Wohnrecht Eintrag für einen Elternteil eine Steuer für den Begünstigten Elternteil an?
Fällt bei einem Wohnrecht Eintrag in das Grundbuch (- Eigenes Haus des Kindes - ) das ein Kind für einen Elternteil einträgt und dieser Elternteil auch im Eigentum kostenfrei wohnt, irgendeine Steuer für den Begünstigten Elternteil an?
2 Antworten
Ja.
Der Wert des Wohnrechts ermittelt sich gemäß §14 Bewertungsgesetz und der dazugehörigen Tabelle aus diesem Faktor mal Jahreskaltmiete.
Falls das Haus bereits dem Kind gehört, wäre das Wohnrecht eben eine Schenkung. Und der Freibetrag von Kindern zu Eltern beträgt nur 20.000,-€.
Falls die Immobilie erst jetzt an das Kind übertragen werden soll, dann wäre das im Vertrag so aufzuschlüsseln, dass das Wohnrecht als Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums gewährt wird. Dann wäre es keine Schenkung.
Also unbedingt Fachberatung einholen!
Oder mal hier die ganze Geschichte mitteilen, die dahinter steht.
Auch ein Wohnrecht ist eine Schenkung.
Einkommensteuerlich ist es kein Problem. Das kostenlose Überlassen von Wohnraum sind keine Einkünfte und die Kosten für den Wohnraum sind nicht abzugsfähig.
Aber die Eintragung eines lebenslänglichen Wohnrechts. (Ortsübliche Vergleichsmiete * 12 * Verfielfältigter) führt zu einem Kapitalwert dieses Rechts udn der unterliegt ggf. der Schenkungssteuer.
google mal “§14 BewG Tabelle“. Dann erhältst Du das Schreiben des BMF von 11/16 geltend ab 1/17. Ich kann hier am tablet leider nichts verlinken.
Dann noch männlich/ weiblich unterscheiden.
Jahreskaltmiete feststellen über Mietspiegel bzw. 3 Vergleichsmieten oder Einschätzung eines Maklers.
Herzlichen Dank für die Info von beiden wfwbinder und brigi123
Ich verstehe den Hintergrund nicht, warum man bei dieser Konstellation noch ein Wohnrecht einräumen will. Wird die alte Dame oder der Herr noch Pflegebedürftig und muß in stationäre Betreuung, dann erwachsen daraus doch nur Nachteile. Es wäre dann doch einfacher und kostengünstiger den Elternteil dort kostenfrei wohnen zu lassen.
Vollkommen richtig @Snoopy155, ein Wohnrecht einzutragen, ohne das z. B. das Haus, oder die Wohnung übertragen wird, ist im Normalfall sinnlos.
Ich stelle mir hier einen Spezialfall vor, wo z. B. ein Haus vererbt werden soll, aber eine andere Person, als die, die es erbt mit Wohnrecht abgesichert werden soll.
Und mit welchem Faktor wird dann multipliziert wenn der Elternteil 81Jahre ist?