Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
2 freie Waschmaschinenanschlüsse im Keller vorhanden, Vermieter will neuen montieren & Kosten teilen

Hallo Hallo,

folgendes Problem: vor einigen Wochen habe ich eine Waschmaschine geerbt/geschenkt bekommen. Sie steht bereits im Keller & ich habe direkt meinem Vermieter Bescheid gegeben. Dieser meinte dann, es müsse eine neue "Leitung" (seine Worte) gelegt werden, was mMn Quatscht ist, da insgesamt 3 Wasseranschlüsse (inkl. Zähler) vorhanden sind und nur eine weitere Mietpartei dort ihre Waschmaschine stehen hat (ich habe eine der kleinsten Wohnungen im Haus und schätze, dass die anderen 12 Parteien ihre Maschinen in den Wohnung haben). Steckdosen sind auch mehrere vorhanden, die alle einzeln abgeschlossen sind.

Mein Lösungsvorschlag: ich bekomme den Schlüssel für die Steckdose, die meiner Wohnung zugeteilt ist und schließe meine Maschine an einen der freien Anschlüsse an. Um meinen Wasserverbrauch zu ermitteln, rechnet man dann einfach den Stand des Zählers in meiner Wohnung und des Zählers an der Waschmaschine zusammen und gut ist. Der Vermieter meinte jedoch, das müsse mit der Hausverwaltung und den anderen Eigentümern abgeklärt werden. Heute bekam ich die E-Mail von ihm, dass er nun die Genehmigung hätte, einen neuen Anschluss verlegen zu lassen. Dazu müsste noch ein Zähler installiert werden und ob ich damit einverstanden wäre, wenn wir die Kosten 50/50 aufteilen würden. Habe jetzt erst mal gesagt, dass ich gern einen verbindlichen Kostenvoranschlag hätte (ich kauf ja nu nicht die Katze im Sack -.-), bin aber eigentlich überhaupt nicht damit einverstanden und überlege, ob ich nicht mal selbst bei der Hausverwaltung anrufen soll...

Frage nun: Kann es tatsächlich sein, dass die Anschlüsse im Keller zu bestimmten Wohnungen gehören? Warum sind dann extra Wasserzähler daran installiert? 50% der Kosten zu übernehmen finde ich auch ein wenig überzogen, da ich nicht vorhabe, ewig hier zu wohnen & ich kann ja später dann schlecht vom Nachmieter Geld dafür verlangen...

(Im Mietvertrag steht nichts von einem WaMa-Anschluss und auch nichts von Waschräumen im Keller, lediglich von "Gemeinschaftsräumen", die von allen Mieter*innen genutzt werden können. Der Vermieter hatte mir den Raum bei der Schlüsselübergabe gezeigt, da ich zu dem Zeitpunkt aber keine WaMa hatte und auch nicht vorhatte, eine anzuschaffen, haben wir das Thema ausgelassen.... Schande über mein Haupt, eigentlich sichere ich mich nämlich immer in allem ab...)

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

Mietrecht, Mietwohnung, vermieter, Waschmaschine
Kommt Geld noch aufs Konto? Habe Angst, dass es nicht mehr kommt =(

Hallo,

ich habe ein Riesenproblem, was mich sehr belastet und hoffe, dass Ihr mir Rat geben könnt. Es geht um Folgendes:

Ich bin vor kurzem in eine neue, nicht renovierte Wohnung gezogen. Mein Vermieter und ich hatten vertraglich festgelegt, dass ich die Wohnung renoviere und dafür 1300€ von ihm (bzw. der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) bekomme. Das habe ich auch schriftlich mit seiner Unterschrift.

Letzte Woche rief ich meinen Vermieter an, da die Wohnung fertig renoviert war. Freitag kam er und sah sich die Wohnung an. Er war zufrieden und sagte mir, dass er mir die 1300€ überweist. Ich sah, wie er einen Überweisungsschein dabei hatte, wo er die Summe (1300€) bereits reingeschrieben hatte. Ich gab ihm dann meine Kontonummer und Bankleitzahl. Als er sich meine Kontonummer und Bankleitzahl aufschrieb, konnte ich keinen Zahlendreher erkennen. Er schrieb sie sich also richtig auf. Anstatt auf den Überweisungsschein schrieb er sie sich erstmal auf einen weißen Zettel auf, keine Ahnung warum. Vielleicht wollte er sie dann später ordentlich auf den Überweisungsschein eintragen. Gestern bestätigte mir der Vermieter erneut, dass er das Geld am Freitag überwiesen hat. Nun zu meinem Problem:

Als ich heute zur Bank ging, war das Geld immer noch nicht auf dem Konto. Wenn er es Freitag überwiesen hat, hätte es dann nicht heute auf dem Konto sein müssen? Ich weiß nicht, wie er es überwiesen hat (Online, Terminal, Überweisungsschein), aber da er bei mir einen Überweisungsschein dabei hatte, gehe ich einfach mal davon aus, dass er mir das Geld per Überweisungsschein überwiesen hat. Außerdem ist er bei einer anderen Bank als ich. Ich brauche das Geld unbedingt, damit ich endlich meine Schulden bezahlen kann und schuldenfrei bin. Da das Geld heute nicht auf dem Konto ist, habe ich große Angst, dass ich das Geld garnicht mehr bekomme. Meint ihr, das Geld kommt noch? Schließlich habe ich rechtlichen Anspruch auf die 1300€.

Mich belastet das Thema sehr und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen =(

Überweisung, Bank, Konto, Mietrecht, vermieter
Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

mieten, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Vertragsrecht, WOHNRECHT
Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

Mietrecht, Mietwohnung, Recht, Zivilrecht, BGB

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