Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
WG Nebenkostenvorrauszahlung, wie lass ich mich nicht über den Tisch ziehen?

Hi :)

Also kurze Sachverhaltsschilderung meinerseits/Fakten:

WG (Ganzes Haus/Anwesen) mit 4 Personen

Ich wohne hier nun seit dem 01.03.2023 und die WG ist und war vorher immer durch die selben 2 Personen gemietet (Hauptmieter & Untermieter) und heute haben wir den 21.06.23, der Vertrag endet aber zum 31.08.23, dass heißt gesamt Mietdauer von 6 Monaten.

Heute wurde mir mitgeteilt, dass immer im Sommer hier die Abrechnungen kommen, das Hauptvermieter nur die Kaltmiete vom Hauptmieter bekommt und der Hauptmieter dann alle weitere kosten mit dem Rest abwickelt.

Höhe der Miete: 470€Was ist enthalten? Strom/Gas, GEZ, Internet, Rechtschutzversicherung Mietrecht also eigentlich alles was man sich so vorstellen kann.

Was noch dazu erwähnt werden sollte, es ist keine Nebenkostenpauschale, sondern eine Vorrauszahlung der Nebenkosten, es gibt aber keine Seperate Ablesungsmöglichkeit oder sonst was, alles läuft gemeinschaftlich über das Haus und den vorhanden Zähler.

Ich habe nun dezent Angst vor der Abrechnung, weil ich dann zum Zeitpunkt der Abrechnung 3 Monate/4 Monate hier gewohnt habe und ich keine Ahnung habe, wie man das reinlogisch und für mich fair ausrechnet, was ich in dem Falle einer Nachzahlung der Nebenkosten, zu zahlen habe.

Mietfläche wären 2 Zimmer mit á 10m², also insgesamt 20m², die anderen haben genauso viel, nur war es nicht anders möglich meine Räume nicht aufzuteilen.

----------------------------

Ich habe von dem Thema absolut keine Ahnung leider, da ich bisher nur Mietswohnung hatte. Man sagte mir aber schon beim Einzug, dass die wohl in der letzten Abrechnung 1000€ Nebenkosten nachzahlen durften und einen Stromverbrauch von 6000kw/h hatten.... Klar, wenn man nen Heizlüfter anstatt die Heizung nutzt und dann Warmwasser auch über Durchlauferhitzer läuft...

Aber das ist halt ein Grund, weswegen ich so Angst vor der Abrechnung habe, weil ich mir ne Nachzahlung eigentlich null leisten kann.

Beispielrechnung für die Abrechnung, die ich mir so zusammenspinne:

  1. Beispiel: 1000€ Nachzahlung durch 4 P= 250€ für jeden, was dann aber null fair gegenüber mir wäre, weil der Vormieter dann einen Großteil meiner Kosten verursacht hätte.
  2. Beispiel: 1000€ Nachzahlung (12*0,75%=9 Monate, die die Vormieter und jetzigen 2 Dauermieter hier Zahlen müssten) das wären dann 750€ und 250€ würden dann auch wieder an mir hängen bleiben

Also wie ihr seht, ich bin komplett ratlos, ich hoffe ich konnte es einigermaßen Leserlich darstellen und euch alle nötigen Informationen bereitstellen, so dass ihr mir helfen könnt :) Wenn ihr Fragen habt oder noch Infos braucht, schreibt es hier drunter, dann versuch ich alles bestmöglichst zu beantworten.

Gruß
Kevin

P.S.: Der Mietervertrag ist ein Stinknormales Muster vom WG-Compass, ich hänge den unten nochmal mit einer Verlinkung an :)

Link: https://www.wg-kompass.de/untermietvertrag-mustervorlage-word-pdf.pdf

Nebenkostenabrechnung, WG Zimmer
Reparatur Taster Klingel Mehrfamilienhaus 3 Anfahrten?

Ich würde mich freuen, wenn es einen Fachmann, Fachfrau gibt, der/die weiterhelfen kann.

Meine Frage:

Ist das Vorgehen des Elektrikers fachlich in der Reihenfolge korrekt? Wie muss er mit der Reklamation umgehen. Die Rechnung wird über die Hausverwaltung (HV erstellt).

Was kann ich tun?

Ganz herzlichen Dank.

  1. Klingel Mehrfamilienhaus fällt bei mir und bei einem Nachbarn zeitweise aus, manchmal knackt es nur, meistens klingelt es, manchmal klingelt es nicht. Mein Verdacht: Taster bei 30 Jahre alter Klingelanlage defekt (Temperatur, Druckstärke, Druckstelle, Verschleiß).
  2. Gegensprechanlage funktioniert, wenn es klingelt oder knackt.
  3. Hausverwaltung beauftragt Elektriker, Klingel zu reparieren.
  4. Elektriker kommt. Klingelt, es klingelt, wir sprechen über die Gegensprechanlage, ich öffne.
  5. Elektriker will die Gegensprechanlage ersetzen. Vorher frage ich, ob er den Taster gecheckt hat. Er sagt ja. Ich sage, dass meine Gegensprechanlage einwandfrei funktioniert und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese den Fehler verursacht. Elektriker ist genervt. Er habe unten alles auseinandergenommen und Drähte geprüft, dort sei alles ok. Dann ersetzt er meine Gegensrechanlage. Im Haus wäre das schon mal gewesen bei einer Nachbarin, da habe es auch mit der neuen GSA funktioniert. Zum Test klingelt er und es klingelt. Reparatur erfolgreich sagt er. Beim Nachbarn das gleiche Procedere, auch bei ihm klingelt es, wie eben manchmal bei uns beiden. Der Elektriker lässt sich zur Arbeitszeit auch Arbeitszeit für Aneise und Rüstzeit bestätigen ca. 30 min mehr.
  6. Am nächsten Tag meldet mein Nachbar, dass seine Klingel unverändert mal und mal nicht funktioniere. Auch bei mir tritt der Fehler in den Folgetagen wieder auf. Da ich nicht täglich Besuch erhalte und allein lebe, klingelt höchstens alle Nase lang mal der Paketbote.
  7. Wir reklamieren die Reparatur.
  8. Die Hausverwaltung schickt den Elektriker erneut.
  9. Der Elektriker prüft nun im Haus alle Kabel und ordnet sie schön im Verteilerkasten, findet den Fehler nicht und geht unverrichteter Dinge, die Anlage sei wahrscheinlich zu alt und müsse ggf. ersetzt werden, schreibt die HV.
  10. Die Vermieterin des Nachbarn besteht auf die Reparatur.
  11. Ich möchte die Rechnung für die Gegensprechanlage nicht zahlen, da sie nicht defekt war.
  12. Der Elektriker kommt zum 3. Mal. Nun tauscht er die Taster der Klingelanlage. Der Taster meines Nachbarn kommt ihm entgegen und ist defekt. Nach der Reparatur funktioniert die Klingel bei uns beiden (auch am Folgetag).
  13. Ich frage den Elektriker, wie er mit unserer Reklamation umgeht, ob er dies verrechnet und dass ich die Gegensprechanlage nicht zahlen möchte und warum er nicht gleich die Taster getauscht habe und 3 Anfahrten notwendig waren. Er antwortet: "Ich will auf jeden Fall mein Geld, die HV hat eine Gegensprechanlage beauftragt und hier komem ich nie wieder her!" und ist sehr verärgert.
  14. Der Auftrag der HV legt mir nicht vor, dennoch hatte m.E. die HV den Fehler genau beschrieben und auch wir haben diesen berichtet.
Nebenkostenabrechnung
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung gerechtfertigt?

Hallo, habe vor wenigen Tagen die NK-Abrechnung des Vermieters für 2022 bekommen. Ich habe ein Guthaben von rund 29 Euro erzielt, das ich mir überweisen lasse.

Gleichzeitig fordert der Vermieter aber eine sofortige monatliche Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung um 40 Euro, wodurch die Miete eigentlich für mich kaum noch tragbar ist. Ich habe kaum geheizt und sicher werden da im nächsten Jahr auch keine Nachzahlungen kommen. Meine Tochter wohnt noch hier, die sicher höhere Energiekosten verursacht hat als ich, aber das war auch in Ordnung, denn ihr soll es ja gut gehen. Ich habe von jeher immer schon weniger geheizt, darum kenne ich das nicht anders. Aber meine Tochter sucht schon länger eine eigene Wohnung, wodurch ein großer Teil der Energiekosten wegfällt, sobald sie auszieht. Aber bisher hat sich noch nichts Passendes gefunden.

Ein anderer Mieter hat mir erzählt, dass er 800 Euro nachzahlen muss und die Nebenkosten bei ihm um 60 Euro erhöht wurden. Das steht in keiner Relation zu der Forderung in meine Richtung, da ich ja Geld zurück bekomme.

Muss ich die Erhöhung um 40 Euro in Kauf nehmen? Muss das sofort im Folgemonat bezahlt werden? Könnte ich gekündigt werden, wenn ich diese nicht bezahle?

Sinken die Nebenkosten nicht sowieso, sobald meine Tochter ausgezogen ist und ich nur noch alleine hier lebe?

Anwalt, Mieterschutzbund oder andere öffentliche Stellen kann ich mir nicht leisten, auch die Verbraucherzentrale nimmt Geld für eine Prüfung und die gibt's auch an meinem Wohnort nicht.

Was kann ich tun? Wäre dankbar für jeden Rat.

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?
  1. Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
  2. Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
  3. Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
  5. Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
  6. Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
Nebenkostenabrechnung, Recht
Heizkostenabrechnung bei Fussbodenheizung?

Hallo Zusammen,

bei meiner diesjährigen Jahresabrechnung ist mir aufgefallen, dass ich im letzten Jahr 15,21 kwH bei meiner Fussbodenheizung verbraucht haben soll. In den Jahren vorher lag der Verbrauch zwischen 5,5 und 7,5 kwH. Die Fussbodenheizung in der Wohnung läuft Thermostatgesteuert, die ich generell nicht verändere. Nach Rückfrage bei meinem Vermieter kam die lapidare Antwort, dann habe ich halt wesentlich mehr geheizt. 2 oder 3 kwH würde ich ja noch verstehen, aber direkt mehr als das Doppelte erscheint mir absurd. Da ich nur den Zählerstand von Anfang diesem Jahr habe, kann ich selber den Verbrauch nicht nachzuvollziehen. Soweit die Fakten, nun meine Fragen:

  1. Kann es wirklich sein, dass man doppelt soviel heizen kann?
  2. Da ich nicht weiß wer die Verwaltung macht, muss mein Vermieter diesen mir auf Nachfrage mitteilen? Noch sperrt er sich.
  3. Muss ein Verwalter die Zählerstände der letzten Jahre aufbewahren, und auf Nachfrage auch herausgeben?
  4. Könnte es auch sein, dass der elektronische Verbrauchszähler einen Defekt hat, obwohl ich mir das nicht vorstellen kann.

In der aktuellen Heizperiode Januar bis April habe ich ein Verbrauch von 3kwH. Da diese aber jetzt endet und erst im September bzw. Oktober wieder beginnt komme ich dieses Jahr normalerweise wieder auf ca. 7 kwH.

Vielen Dank jetzt schon mal für eure Antworten. Ich bin gespannt wie ihr das seht. Noch einen erholsamen Sonntag und immer schön Gesund bleiben.

Gruß Jürgen

Heizkosten, Nebenkostenabrechnung
Pfuscht mein Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung?

Tja, was soll ich sagen ... ich suche Rat! Schließlich bewege ich mich bei folgendem Fall nicht im Bereich von schweren Vergehen, aber auch nicht von Bagatellen. Ich vermute eine Art Kavaliersdelikt ...

Ich miete eine Wohnung von etwa 70 Quadratmetern. Sie befindet sich im ersten Stock zusammen mit einer weiteren, etwas kleineren Wohnung (etwa 40 qm). Im Erdgeschoss darunter mietet eine Verwandte des Vermieters eine Praxis, die wohl etwa 100 bis 110 qm hat.

Bei der Nebenkostenabrechnung ist mir schon seit vielen Monaten unwohl, und das, obwohl der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung genaue Werte zur Verfügung hat. Er hatte nämlich vor Vermietung des Hauses darauf geachtet, für jede einzelne Wohnung einen eigenen Zähler anzubringen. Ich machte damals bei Einzug (als Erstmieter) den Fehler, die entsprechenden Zähler nicht zu prüfen. Ich verließ mich darauf, dass sie auf einem Wert um die Null stehen.

Diesen Fehler machte ich aber dann irgendwann nicht mehr. Ich begann, die Zähler (unregelmäßig) abzulesen. Die Unregelmäßigkeit ist insofern aber überhaupt nicht schlimm, weil die modernen Zähler über eine Speicherfunktion für den Wert am 31.12. verfügen.

Es geht um die Werte bei der Heizung. Die drei Zähler an der Gas-Zentralheizung zeigen den Verbrauch in MWh an. Bei der Umrechnung der Werte in Prozent komme ich zu folgendem Ergebnis:

Legende: (a) mein eigener Verbrauch; (b) Wohnung Nr. 2; (c) Erdgeschoss ######################################## Anteil dem Zähler gemäß: (a) 8,26 %; (b) 29,17 %; (c) 62,57 %.

Anteil in der NK-Abrechnung: (a) 27,57 %; (b) 21,00 %; (c) 51,43 %. ########################################

(Anmerkung: Ich bin tagsüber großteils nicht in der Wohnung und daher mit der Heizung extrem sparsam.)

Hier klafft einiges auseinander ... Als ich direkt nach der persönlichen Aushändigung der NK-Abrechnung Zweifel hegte und 'stammelte' "Den Punkt mit der Heizung ist mir nicht ganz klar ... Haben Sie nach Quadratmetern (!) gerechnet oder wie?", da antwortete er: "Mit der Frage hatte ich schon gerechnet". Er bot mir jedoch an, mir die Rechnung vorzulegen und mit der Forderung der Nachzahlung zu warten, meldete sich anschließend aber wieder über (mittlerweile schon) Wochen nicht mehr bei mir. (Ich sage jetzt nicht, dass das ungewöhnlich ist, außerdem ist einem ein Vermieter, der einem nicht dauernd auf der Schwelle rumtanzt, ja auch ganz lieb.)

(Man beachte auch den Faktor der mit dem Vermieter verwandten Mieterin.)

Die Frage ist: Wie nähere ich mich meinem Vermieter? Schließlich will ich einen freundlichen Umgang aufrechterhalten ... Bei schriftlichen Aufforderungen z.B. ... naja - kann man sich denken, nicht wahr?

Danke für Eure Hilfe :)

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Sind Wohnungen mit Stromheizungen effektiv günstiger als andere, wenn man so gut wie nie heizt?

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und es fällt mir immer wieder auf, dass Wohnungen mit Stromheizungen deutlich günstiger sind als andere Wohnungen? Dieses liegt mit Sicherheit daran, weil jene wesentlich schwieriger zu vermieten sind. Natürlich sind auch die Nebenkosten günstiger, weil die Heizkosten noch nicht drin sind. Mir stellt sich aber die oben genannte Frage, weil ich eigentlich nie, beziehungsweise sehr selten heize. Ich habe da wohl ein dickeres Fell als andere. Also warum nicht gleich in so eine günstige Stromheiz-Wohnung? Oder ist der Strom generell teurer in solchen Wohnungen, weil diese den Strom anders einspeisen? Ich habe dazu im Internet nix gefunden, nur Infos darüber, dass Stromheizungen teuer sind und Tipps wie man richtig heizt. Aber das beantwortet nicht meine Frage. Also nochmal kurz:

  • Miete für Wohnungen mit Stromheizungen günstiger als andere

  • Ich selber heize oder bade so gut wie gar nicht

  • Stromverbrauch dann mehr oder weniger genauso hoch wie in anderen Wohnungen?

  • Sind Nebenkosten geringer, aber Strom wegen Duschen nur unwesentlich teurer? (Man bedenke, dass das Duschen mit Gas oder Öl ja auch erst bezahlt werden muss)

  • Ist deshalb wesentlich günstigere Mietwohnung vorzuziehen?

Ich hoffe ich konnte mich wenigstens etwas verständlich ausdrücken und hoffe ihr könnt mir helfen. :-)

Strom, Sparen, Haushalt, Heizkosten, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, stromkosten, wohnung, Strompreis

Meistgelesene Fragen zum Thema Nebenkostenabrechnung