Reparatur Taster Klingel Mehrfamilienhaus 3 Anfahrten?

Ich würde mich freuen, wenn es einen Fachmann, Fachfrau gibt, der/die weiterhelfen kann.

Meine Frage:

Ist das Vorgehen des Elektrikers fachlich in der Reihenfolge korrekt? Wie muss er mit der Reklamation umgehen. Die Rechnung wird über die Hausverwaltung (HV erstellt).

Was kann ich tun?

Ganz herzlichen Dank.

  1. Klingel Mehrfamilienhaus fällt bei mir und bei einem Nachbarn zeitweise aus, manchmal knackt es nur, meistens klingelt es, manchmal klingelt es nicht. Mein Verdacht: Taster bei 30 Jahre alter Klingelanlage defekt (Temperatur, Druckstärke, Druckstelle, Verschleiß).
  2. Gegensprechanlage funktioniert, wenn es klingelt oder knackt.
  3. Hausverwaltung beauftragt Elektriker, Klingel zu reparieren.
  4. Elektriker kommt. Klingelt, es klingelt, wir sprechen über die Gegensprechanlage, ich öffne.
  5. Elektriker will die Gegensprechanlage ersetzen. Vorher frage ich, ob er den Taster gecheckt hat. Er sagt ja. Ich sage, dass meine Gegensprechanlage einwandfrei funktioniert und ich mir nicht vorstellen kann, dass diese den Fehler verursacht. Elektriker ist genervt. Er habe unten alles auseinandergenommen und Drähte geprüft, dort sei alles ok. Dann ersetzt er meine Gegensrechanlage. Im Haus wäre das schon mal gewesen bei einer Nachbarin, da habe es auch mit der neuen GSA funktioniert. Zum Test klingelt er und es klingelt. Reparatur erfolgreich sagt er. Beim Nachbarn das gleiche Procedere, auch bei ihm klingelt es, wie eben manchmal bei uns beiden. Der Elektriker lässt sich zur Arbeitszeit auch Arbeitszeit für Aneise und Rüstzeit bestätigen ca. 30 min mehr.
  6. Am nächsten Tag meldet mein Nachbar, dass seine Klingel unverändert mal und mal nicht funktioniere. Auch bei mir tritt der Fehler in den Folgetagen wieder auf. Da ich nicht täglich Besuch erhalte und allein lebe, klingelt höchstens alle Nase lang mal der Paketbote.
  7. Wir reklamieren die Reparatur.
  8. Die Hausverwaltung schickt den Elektriker erneut.
  9. Der Elektriker prüft nun im Haus alle Kabel und ordnet sie schön im Verteilerkasten, findet den Fehler nicht und geht unverrichteter Dinge, die Anlage sei wahrscheinlich zu alt und müsse ggf. ersetzt werden, schreibt die HV.
  10. Die Vermieterin des Nachbarn besteht auf die Reparatur.
  11. Ich möchte die Rechnung für die Gegensprechanlage nicht zahlen, da sie nicht defekt war.
  12. Der Elektriker kommt zum 3. Mal. Nun tauscht er die Taster der Klingelanlage. Der Taster meines Nachbarn kommt ihm entgegen und ist defekt. Nach der Reparatur funktioniert die Klingel bei uns beiden (auch am Folgetag).
  13. Ich frage den Elektriker, wie er mit unserer Reklamation umgeht, ob er dies verrechnet und dass ich die Gegensprechanlage nicht zahlen möchte und warum er nicht gleich die Taster getauscht habe und 3 Anfahrten notwendig waren. Er antwortet: "Ich will auf jeden Fall mein Geld, die HV hat eine Gegensprechanlage beauftragt und hier komem ich nie wieder her!" und ist sehr verärgert.
  14. Der Auftrag der HV legt mir nicht vor, dennoch hatte m.E. die HV den Fehler genau beschrieben und auch wir haben diesen berichtet.
Nebenkostenabrechnung
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung gerechtfertigt?

Hallo, habe vor wenigen Tagen die NK-Abrechnung des Vermieters für 2022 bekommen. Ich habe ein Guthaben von rund 29 Euro erzielt, das ich mir überweisen lasse.

Gleichzeitig fordert der Vermieter aber eine sofortige monatliche Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung um 40 Euro, wodurch die Miete eigentlich für mich kaum noch tragbar ist. Ich habe kaum geheizt und sicher werden da im nächsten Jahr auch keine Nachzahlungen kommen. Meine Tochter wohnt noch hier, die sicher höhere Energiekosten verursacht hat als ich, aber das war auch in Ordnung, denn ihr soll es ja gut gehen. Ich habe von jeher immer schon weniger geheizt, darum kenne ich das nicht anders. Aber meine Tochter sucht schon länger eine eigene Wohnung, wodurch ein großer Teil der Energiekosten wegfällt, sobald sie auszieht. Aber bisher hat sich noch nichts Passendes gefunden.

Ein anderer Mieter hat mir erzählt, dass er 800 Euro nachzahlen muss und die Nebenkosten bei ihm um 60 Euro erhöht wurden. Das steht in keiner Relation zu der Forderung in meine Richtung, da ich ja Geld zurück bekomme.

Muss ich die Erhöhung um 40 Euro in Kauf nehmen? Muss das sofort im Folgemonat bezahlt werden? Könnte ich gekündigt werden, wenn ich diese nicht bezahle?

Sinken die Nebenkosten nicht sowieso, sobald meine Tochter ausgezogen ist und ich nur noch alleine hier lebe?

Anwalt, Mieterschutzbund oder andere öffentliche Stellen kann ich mir nicht leisten, auch die Verbraucherzentrale nimmt Geld für eine Prüfung und die gibt's auch an meinem Wohnort nicht.

Was kann ich tun? Wäre dankbar für jeden Rat.

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
Seit 18 Monaten kein Strom oder Gas gezahlt?

Liebe Finanzfrage-Community,

ich bin im April 2022 mit Freundin in eine Mietwohnung zusammengezogen. Da ich noch nie Hauptmieter war, bin ich davon ausgegangen, dass sich entweder Vermieter oder Grundversorger bei mir zeitnahe nach Einzug bezüglich Abrechnung Gas & Strom meldet. Nachdem aber nie Mahnung oder auch irgendeine Nachricht kam, dachte ich, dass ich zum Jahresende vom Vermieter eine Abrechnung bekomme - Strom und Gas liefen ja immer - aber auch das ist nicht passiert. Nun sind es bereits 18 Monate und ich habe keine Ahnung wer hier den Strom und das Gas bezahlt 😂

Der Grundversorger würde mich ja irgendwann abmahnen, oder? Die Vormieterin kann’s ja auch nicht sein, oder? Wir haben 110 € Vorauszahlung für Betriebskosten, das kann ja aber nie und nimmer reichen.

Da nach 3 Jahren das Ganze verjähren würde, will ich eigentlich auch nicht den Versorger darauf aufmerksam machen. Kann mir jemand erklären, was ich am besten tun sollte? Bin etwas ratlos.

Im Mietvertrag steht zu den Betriebskosten unter anderem:

„Der Mieter trägt die Betriebskosten nach $§ 1, 2 BetrKV. Zu den sonstigen Betriebskosten im Sinne der $ 2 Nr. 17 BetrKV, die von den in $ 2 Nr. 1-16 BetrKV benannten Betriebskosten nicht erfasst sind und eventuell anfallen können, gehören: [Zeug zu Wartungen, nichts zu Strom und Gas].“

und

„Für den Fall, dass die Wohnung mit Öfen, Gasheizungen, Nachtspeicheröfen oder ähnlichem beheizt wird, ist der Mieter verpflichtet, in eigenem Namen einen Vertrag mit dem entsprechender Versorger seiner Wahl abzuschließen beziehungsweise auf seine Kosten die entsprechenden Heizmittel zu beschaffen.“

und

„Der Vermieter ist berechtigt, zur Abrechnung der Betriebskosten Wirtschaftseinheiten zu bilden und zu ändern, sofern diese einheitlich verwaltet werden, ein örtlicher Zusammenhang zwischen den Gebäuden besteht und kein wesentlicher Unterschied im Wohnwert der Gebäude im Hinblick auf technischen Standard, Bauweise, Ausstattung und Zuschnitt gegeben ist. Die Wirtschaftseinheit besteht aus folgenden Gebäuden: [Adresse]“

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Strom, Gas, Nebenkostenabrechnung, Stromanbieter, Wohnen
Kaltwasserabrechnung in Mehrfamilienhaus (ohne Wasserzähler) mit Gaststätte + gewerbliche Müllentsorgung in privaten Restmüllcontainern?

Liebe Schwarmintelligenz,

wir wohnen in Bayern in einem Mehrfamilienhaus mit 2 Gewerbeeinheiten (Arztpraxis und Gaststätte).

Im gesamten Haus gibt es keine Wasserzähler, sodass der Kaltwasserverbrauch nach qm berechnet wird. Warmwasser wird in jeder Wohnung / Gewerbeeinheit mittels Durchlauferhitzer erzeugt. Das hierfür verwendete Kaltwasser wird ebenso pro qm abgerechnet, nur der Strom/Gasverbrauch für die Warmwassererzeugung wird von jedem Mieter speziell nach Verbrauch abgerechnet.

Sehr ärgerlich ist v.a., dass die Gaststätte keinen eigenen Kaltwasserzähler hat. Denn die Gaststätte hat 365 Tage im Jahr fast rund um die Uhr Betrieb und verbraucht sehr viel Kaltwasser (4-5 Mitarbeiter und viele Gäste, die zwischen 8 - 23 Uhr die Toiletten benutzen, sowie sonstiger Wasserverbrauch, die ein Betrieb einer Gaststätte mit sich bringt). Zusätzlich wird nachts ca 4 - 5 Stunden in der Gaststätte geputzt bzw. Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Tag durchgeführt, sodass die Gaststätte fast durchgehend Wasser verbraucht. Die Fläche der Gaststätte ist jedoch vergleichsweise klein, sodass ein Missverhältnis zwischen genutzter Fläche und tatsächlichem Kaltwasserverbrauch besteht.

Die Arztpraxis läuft ebenfalls sehr gut, allerdings ist sie an Wochenenden geschlossen, sodass der Kaltwasserverbrauch im Vergleich zu den Privathaushalten im Haus nicht viel höher sein dürfte.

Ist die Aufteilung der Kaltwasserkosten nach Fläche hier tatsächlich angemessen oder müsste der Eigentümer vom Haus zumindest Zwischenzähler für die Gewerbeeinheiten (v.a. für die Gaststätte) einbauen und deren Verbrauch vom Gesamtverbrauch des Hauses abziehen und separat abrechnen?

Ein weiteres Problem ist, dass die Gaststätte lediglich 1 Restmülltone zur Verfügung hat. Für die Privathaushalte stehen 2 Restmülltonnen zur Verfügung. Da die Privathaushalte aber wenig Restmüll produzieren, würden die beiden Restmülltonnen meistens nur bis zur Hälfte gefüllt werden. Der Gaststättenbetreiber hingegen produziert reichlich Müll, u.a. weil er keinen Müll trennt, so landen u.a. täglich leere 5l-Eimer im Restmüllcontainer... das führt dazu, dass der Gewerbe-Restmüllcontainer bereits Mitte der Woche voll ist und die restlichen Tage der Woche die großen Mülltüten und Eimer der Gaststätte in den privaten Restmüllcontainern landen bis diese ebenfalls richtig voll werden. Was kann man hier unternehmen damit die Gaststätte ihren Müll nicht illegal auf Kosten der Privathaushalte entsorgt?

Herzlichen Dank bereits im Voraus für Eure Bemühungen.
LG

Gewerbe, Nebenkostenabrechnung, Mehrfamilienhaus
Betriebskostenvorauszahlung-Gibt es Vorgaben/Gesetze, wie ein Guthaben verrechnet werden kann?

Aus meiner letzten Betriebskostenabrechnung hat sich ein Guthaben von 171,96€ für die "kalten Betriebskosten" und ein Guthaben von 48,93€ für "Heizung/Warmwasser" ergeben. Gesamt 220,89€ Guthaben auf meinem Mieterkonto.

Dabei hat mein Vermieter die Vorauszahlung für "Heizung/Warmwasser" um 51,09€ auf insgesamt 108,78€ ab 01.10.2022 erhöht - trotz Guthaben. Begründung: die aktuell stark gestiegenen Energiekosten.

Mein Vermieter möchte nun, dass ich das Guthaben von 220,89€ auf einen Schlag von der nächsten Mietzahlung abziehe (verrechne). Danach soll ich dann die neue Gesamtmiete (inkl. der Erhöhung für "Heizung/Warmwasser" (108,78€)) bezahlen.

Ich möchte jedoch diese Erhöhung derzeit nicht akzeptieren, was wiederum mein Vermieter nicht akzeptiert, da er meint, die Anpassung der Vorauszahlung für "Heizung/Warmwasser" um zusätzliche 51,09€ (108,78€ gesamt) wäre angemessen.

Ich halte die Summe für nicht angemessen, zumal mein Vermieter keinerlei Belege für die mitten im Verbrauchszeitraum (01.01.2022-31.12.2022) ab 01.10.2022 erhöhte Vorauszahlung bisher vorgelegt hat.

Außerdem habe ich seit Jahren Guthaben nach einer Betriebskostenabrechnung in dieser Höhe (200-250,-€). Mein Vermieter (eine der großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin) hat seit Jahren die Betriebskostenvorauszahlungen so kalkuliert, dass sie zu seinen Gunsten kalkuliert waren (angeblich immer wirtschaftlich und angemessen) - ich ihn also faktisch immer vorfinanziert habe. Nun aber bin ich das nicht mehr gewillt.

Eine rechtliche Prüfung der Erhöhung läuft aktuell. Falls ich dennoch die neue Erhöhung akzeptieren müsste, möchte ich jetzt folgendes tun:

Ich nutze mein Guthaben von 220,89€ auf meinem Mieterkonto, um dieses nicht auf einmal zu erstatten und dann den erhöhten neuen Gesamtbetrag zu bezahlen, sondern staffele die Rückzahlung.

Ich zahle einfach die nächsten 4 Monate weiter meine alte Miete, den 5. Monat eine leicht reduzierte und erst im 6. Monat die volle neue Gesamtsumme.

Demnach staffele ich das Guthaben von 220,89€ auf 4 Monate (Neue eigentliche Gesamtmiete (inkl. der Erhöhung) minus der Erhöhung = alte Gesamtmiete. In den 220,98€ steckt 4,32 mal der Erhöhungsbetrag von 51,09€.

Komme ich dadurch in Zahlungsverzug? Meiner Ansicht nach nicht, denn ich habe ja ein Guthaben, wobei ich die Rückzahlung einfach länger strecke.

Es sei denn, es gibt Vorgaben/Gesetze/Gerichtsentscheidungen, wie das Guthaben von Mieter an den Vermieter zu erstatten ist.

Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Vorauszahlung
Nebenkostenabrechnung Müll/Heizkosten zulässig?

Hallo,

wir haben im März 2022 unsere Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten.

Allerdings wohnen wir seit März 2021 dort dennoch wurde für das ganze Jahr abgerechnet. Bevor wir zum Mieterschutzbund gehen, frag ich hier nach, ob es sich lohnt, auch weil wir jetzt Küchenschabenbefall habenund Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Polizei schon bei uns war. Der Vermieter ist im Ausland.

Und zwar haben wir eine lausige Nebenkostenabrechnung erhalten, durcheinander und keine Transparenz.

Gasumlage 5600€ und unser Anteil wurde nach qm gerechnet - also kein Verbrauch usw. Da es sich um eine Zentralheizung handelt... Aber er muss ja unseren Verbrauch doch messen? Selbst wenn wir nicht heizen, zahlen für die romänen/bulgaren im Haus.

Gas nach qm

Grundsteuer nach qm

Wasser/Abwasser nach Personen

Müll nach Personen

- - hier stehen 4 Mülltonnen im Innenhof -- wir dürfen nur eine verwenden und teilen diese mit einer anderen Familie, da die anderen Familien mehr Müll verursachen, so gehören die anderen 3 Mülltonnen die anderen. Warum sollen wir deren Müll bezahlen??? Ist das zulässig?

Kanalgebühren nach Personen

Straßenreinigung nach Wohnung

Beleuchtung nach Wohnung

Schornsteigfeger nach Wohnung

Kabelanschluss 120€

Treppenhausreinigung 100€

Das Treppenhaus wird überhaupt nicht geputzt, seit Monaten liegen hier im Hausflur tote Fliegen usw...

Haus+halt Pflichtversicherung nach qm

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?
  1. Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
  2. Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
  3. Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
  5. Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
  6. Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
Nebenkostenabrechnung, Recht
Kann ich die Nebenkosten absetzen, wenn mir die Abrechnung vom Vermieter (noch) fehlt?

Hallo zusammen!

Ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2020 und bin gerade über die Nebenkostenabrechnung gestolpert. Allerdings habe ich (noch) keine Abrechnung erhalten und bis zur Abgabefrist ist es ja nicht mehr so lang. Meine Vermieterin sagt außerdem, dass diese Abrechnung nur die Gesamtsumme der Betriebskosten beinhaltet, aber keine detaillierte Auflistung darstellt. Diese Abrechnung soll ich "im Laufe dieses Jahres" erhalten.

Ich habe daher einmal in den Mietvertrag geguckt. Hier steht unter "Mietzins und Nebenkosten" erstmal "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)" und kurz darunter "Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 130 EUR zu zahlen." Diese 130€ sind damit in der monatlichen Gesamtmiete enthalten.

Ich habe also einmal einen Blick in diese Anlage 1 geworfen. Hier werden tatsächlich diverse (insgesamt 17) Arten von Betriebskosten aufgelistet. Allerdings steht hier nicht, wie viel ca. zu welchem Zweck genutzt wird. Und wie es aussieht werde ich ja auch keine genaue Auflistung erhalten.

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, was man da tun kann? Meine Vermieterin sagte, ich könnte ja einfach den Gesamtbetrag als "Betriebskosten" aufführen, aber ich habe das Gefühl, das wird dem Finanzamt nicht so gut gefallen.

Würde mich über Antworten freuen.

LG,

Martin

Nebenkostenabrechnung, Steuern
Heizkostenabrechnung bei Fussbodenheizung?

Hallo Zusammen,

bei meiner diesjährigen Jahresabrechnung ist mir aufgefallen, dass ich im letzten Jahr 15,21 kwH bei meiner Fussbodenheizung verbraucht haben soll. In den Jahren vorher lag der Verbrauch zwischen 5,5 und 7,5 kwH. Die Fussbodenheizung in der Wohnung läuft Thermostatgesteuert, die ich generell nicht verändere. Nach Rückfrage bei meinem Vermieter kam die lapidare Antwort, dann habe ich halt wesentlich mehr geheizt. 2 oder 3 kwH würde ich ja noch verstehen, aber direkt mehr als das Doppelte erscheint mir absurd. Da ich nur den Zählerstand von Anfang diesem Jahr habe, kann ich selber den Verbrauch nicht nachzuvollziehen. Soweit die Fakten, nun meine Fragen:

  1. Kann es wirklich sein, dass man doppelt soviel heizen kann?
  2. Da ich nicht weiß wer die Verwaltung macht, muss mein Vermieter diesen mir auf Nachfrage mitteilen? Noch sperrt er sich.
  3. Muss ein Verwalter die Zählerstände der letzten Jahre aufbewahren, und auf Nachfrage auch herausgeben?
  4. Könnte es auch sein, dass der elektronische Verbrauchszähler einen Defekt hat, obwohl ich mir das nicht vorstellen kann.

In der aktuellen Heizperiode Januar bis April habe ich ein Verbrauch von 3kwH. Da diese aber jetzt endet und erst im September bzw. Oktober wieder beginnt komme ich dieses Jahr normalerweise wieder auf ca. 7 kwH.

Vielen Dank jetzt schon mal für eure Antworten. Ich bin gespannt wie ihr das seht. Noch einen erholsamen Sonntag und immer schön Gesund bleiben.

Gruß Jürgen

Heizkosten, Nebenkostenabrechnung

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