Kann ich vom Mieter verlangen dass er sich eine passende Waschmaschine kauft?
Habe im Bad Fliesen auf Fliesen gelegt. Der Platz für die Waschmaschine ist von 58 cm auf 56,5 cm gesunken. Meine Miele Waschmaschine hat zum Beispiel 57 cm und würde jetzt nicht mehr rein passen. Meine AEG Waschmaschine gerade noch so denke ich. Was mache ich wenn der Platz für die Waschmaschine des neuen Mieters nicht reicht. Kann ich verlangen dass er sich dagegen ein Toplader an schafft, der nur 50 cm hat? Oder ist das nicht mein Problem? Konnte natürlich auch vorschlagen die Tür und Tür Rahmen zu verkleinern, wenn sich der Mieter bereit erklärt sich an den Umbaukosten zu beteiligen, oder?
4 Antworten

Du solltest Dir selber in den Hintern treten, althaus. Hättest Du -wenigstens in dieser Ecke- die alten Fliesen abgeschlagen, dann würden solche Probleme nicht entstehen. Natürlich werden Wohnungen so vermietet wie sie sich bei der Besichtigung zeigen und rein rechtlich kann Dir niemand am Zeug flicken. Aber: Ich garantiere Dir, Deine Mieter werden unzufrieden sein und das an Dir auslassen.

Ich freue mich schon auf eure Kommentare. ....an die Ecke der Waschmaschine hatte ich wirklich nicht gedacht, sonst hätte ich die Fliesen abmachen lassen.

ich wirklich nicht gedacht
Das ist der Grund dafür, wieso ich für Umbauarbeiten inzwischen lieber einen Architekten beauftrage. Mir würden solche Dinge spontan nämlich auch oft nicht einfallen, dem schon und der hat dann Lösungen parat. Auf die Handwerker kann man nämlich nicht vertrauen. Die machen ganz einfach nur was ihnen gesagt wird.

Ein Architeckt hätte mich dreimal soviel gekostet wie ein Frontlader mit nur 45cm Tiefe. Ich finde ein Architekt wäre hierfpür unsinn gewesen. Meiner Ansicht nach hätte mich der Fliesenleger darauf hinweisen sollen. Na ja was solls.

hätte mich der Fliesenleger darauf hinweisen sollen
Muß er nicht: Er führt Aufträge aus die ihm erteilt wurden.
verlangen kannst du nichts. Es wäre aber Mieterfreundlich wenn man einen Platz für eine Waschmaschine in der Wohnung bereitstellt, dass dort auch handelsübliche Maschinen aufgestellt werden können. Nicht jeder Mieter hat das Geld sich auch noch eine neue WM zum Einzug leisten zu können.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Hätte der Mietinteressent vor Renovierung besichtigt und demnach Mietvertrag geschlossen, weil er die Aufstellungsmöglichkeit seiner Maschine mit Normmaßen im Bad ausschlaggebend fand, hätte er einen Mängelbeseitigungsanspruch :-)
G imager761
und wir dürfen dann die Fragen beantworten.... ;-)))))