Darf ich mehrere Monatsmieten im Voraus zahlen?

4 Antworten

Nicht jeder Vermieter wird darüber begeistert sein und zwar deshalb, weil das auch in steuerlicher Hinsicht seine Planungen durchkreuzt. So wie ich das einschätze, ist die Vorauszahlung in dem Jahr zu versteuern in dem sie auf dem Konto des Vermieters eingeht. Je nach Zahlungszeitpunkt weist die Wohnung daher in 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren unterschiedliche Miethöhen auf.

Ansonsten ist dagegen nichts einzuwenden. Natürlich hätte der Vermieter Überzahlungen dann zu erstatten. Allerdings trennt sich nicht jeder gerne von Geld das er einmal eingenommen hat. Insofern würde ich nur dann Vorauszahlungen erbringen wenn ich den Vertragspartner als bonitätsstark und zuverlässig in der Vertragsabwicklung einschätzen könnte.

Jeder Vermieter wird sich über so einen Mieter freuen und niemand wird so ein Angebot ablehnen !! Was Sichereres für den Vermieter gibt es ja nicht.

Es steht Dir natürlich frei Mieten im Voraus zu bezahlen, allerdings stehen Dir keine möglichen Zinserträge daraus zu.

Überzahlungen sind Dir natürlich zurückzuerstatten.

Ein vorzeitiges Mietvertragsende bedarf der Einwilligung des Vermieters. Er willigt sicherlich nur dann ein, wenn er einen Nachmieter gefunden hat.

Die dann evtl. vorher bis zum ordentlichen Vertragsende komplett gezahlten Mieten werden allenfalls in Höhe der Kaltmieten (plus Betriebskostenpauschalen) erstattet; hierfür mußt Du aber - wie für die Kautionsrückerstattung - etwas Wartezeit einplanen (max. 6 Monate). Die Abrechnung der nicht pauschalierten Betriebskosten wird bei monatlichen Abschlagszahlungen auf abzurechnende Betriebs-/Heizkosten erst nach üblicher jährlicher Abrechnung erfolgen.