Einzug des Partners in kleine Wohnung. Kann Vermieter ablehnen?
Bei einer Bekannten wird der Partner mit einziehen. Sie hat die Wohnung erst vor kurzem bezogen, fühlt sich wohl und will ggf. eine längere Übergangslösung realisieren, indem der Partner mit bei ihr einzieht.
Jetzt ist sie besorgt, dass der Vermieter da nicht mitspielt. Bisher weiss sie, dass sie den Vermieter davon in Kenntnis setzen muss, jedoch ist ihr unklar, ob er auch ablehnen kann, dass der bei ihr einzieht - in ihre 2-Zimmerwohnung mit knapp 55 qm.
Kann der Vermieter verhindern, dass der Lebenspartner einzieht? Wenn ja, aufgrund welcher Regelungen/ Richtlinien erfolgt das?
2 Antworten

Kann der Vermieter verhindern, dass der Lebenspartner einzieht? Wenn ja, aufgrund welcher Regelungen/ Richtlinien erfolgt das?
Grundsätzlich muß der Mieter die Zustimmung des Vermiters einholen wenn er eine weitere Person ständig in seine Wohnung aufnimmt. Allerdings hat der Miter idR Anspruch auf die Erteilung der Zustimmung:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete53.html
Versagt werden kann diese Zustimmung beispielsweise wenn eine Überbelegung der Wohnung zu befürchten wäre. In dem hier vorgestellten Fall, der Nutzung einer 55qm großen Wohnung durch 2 Personen, ist das mit Sicherheit aber nicht der Fall.

Wenn ein Lebenspartner mit einzieht kann sich der Vermieter nicht dagegen sperren. Anders sähe es aus wenn jemand ein Zimmer seiner Wohnung an dritte weiter untervermieten wollte.