Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Mietminderung, Mietrecht
Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?

Hallo zusammen,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.

Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?

Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mietminderung, Mietrecht
Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
Mietminderung bei fehlendem Heizöl

Unser Vermieter wollte im Dezember neues Heizöl bestellen. Dann kam es leider so, dass am 25. Dezember die Heizung wegen fehlendem Heizöl ausfiel. Wir informierten den Vermieter telefonisch über den Heizungsausfall. Da wurde uns mitgeteilt, das noch nichts bestellt wäre, und die angefragten Firmen frühestens Mitte Januar liefern könnten. Am gleichen Abend (25.12.) kam der Vermieter mit dem Heizungsinstallateur und stellte einen 20 Liter Kanister an die Heizung mit der Aussage, wir sollten als Mieter nun für einen vollen Kanister sorgen, damit die Heizung weiterläuft und er übergab uns eine Telefonnummer für den Heizöl-Notdienst, wir könnten da ja das Öl selbst bestellen. Laut Aussage des Installateurs sollten der 20 l-Kanister für 2-3 Tage ausreichen. Leider war der Kanister nach 13 Stunden leer. Nachdem wir uns mit der Heizungseinstellung beschäftigt haben, fanden wir heraus, dass die Anlage seit unserem Einzug im September 2012 im Notlaufprogramm arbeitete. Nach der Umstellung in den Automatikbetrieb reichte der Kanister für 24 Stunden. Nun unsere Frage: da wir selbst für den Betriebsstoff (Diesel) gesorgt haben, können wir eine Mietminderung nur in der Höhe des Kaufpreises des Diesels vornehmen oder können wir für die Tage bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage mit neuem Heizöl die Miete kürzen? Und vor allem, in welcher Höhe kann die Mietminderung sein?

Miete, Mietminderung, Mietrecht
Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.

Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.

Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.

Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).

Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.

Nun meine Frage:

Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.

Ist dies möglich?

Gibt es da entspr. Urteile?

Habe leider nix dahingehend gefunden :(

Danke im voraus für die die Antworten :)

Hausverwaltung, kostenübernahme, Mietminderung
Einfahrt unzumutbar - Mietminderung möglich?

Vor fast 6 Jahren sind wir in eine Mietswohnung auf dem Land gezogen. Damals hatten unsere Vermieter uns mündlich zugesagt, dass die Einfahrt geteert wird sobald unser Nachbar mit seinem Hasubau fertig ist. Die Einfahrt ist etwa 30 Meter lang und wir wohnen in einer schneereichen Gegend. Durch den Kies können wir die Schneefräse nicht einsetzen ohne sämtliche Autos des Nachbarschaft zu beschädigen. Und 30 m schippen ist für meine Mutter auch nicht zumutbar, da sie unter Rheuma leidet. Die anfängliche Zusicherung, dass die Einfahrt geteert wird sobald er sein Haus verputzt hat (was nach Aussage der Vermieter ja in maximal 2 Jahre nach Einzug erledigt wäre. Jetzt sind es schon fast 6 Jahre!!!) ist nicht eingehalten worden Das ist allerdings noch nicht das schlimmste: Duch die Randbebauung des Nachbarn ist unsere Einfahrt so schmal geworden, dass weder ein Umzugswagen noch die Feuerwehr, ja nicht mal ein Kleinlaster ohne Probleme rein und rausfahren kann. Auf der Gemeinderatssitzung haben wir erfahren, dass diese Randbebauung gar nicht genehmigt worden ist und nur nicht abgerissen werden muss weil unsere Vermieter zugestimmt haben, es nachzugenehmigen. Außerdem lagert der Nachbar SChrott und Müll auf seinem Grundstück Nach mehrmaliger Beschwerde bei den Vermietern sagte man uns, man wolle keinen Streit, deswegen wird nichts gesagt

Ist Mietminderung hier möglich?

Miete, Mietminderung, Mietrecht

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