Sohn schafft Auszug wg. Krankheit nicht pünktlich zum ausgemachten Termin, welche Zahlung rechtens?

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Krankheit entbindet nicht von Vertragspflichten. Dein Sohn häte nun jemanden mit Renovierung beauftragen können, wenn absehbar war, dass er das bis zum Mietvertragsende unmöglich selbst rechtzeitig schaffen konnte :-O

Selbstverständlich kann der Vermieter bei nicht fristgerechter Rückgabe Nutzungsentschädigung verlangen und darüberhinaus bei nichts vertrgsgemäßem Zustand alle Kosten einer Fachfirma in Rechnung stellen bzw. von der Kaution einbehalten, die für die Selbstvornahme einer unter Fristsetzung verlangten Renovierung aufgewendet wurden.

Außerdem alle Schadensersatzforderungen des Mieters abwälzen, wenn der zugesicherten Zustand am Mietbeginn nicht vorfindet und Umzugsfirma stornieren, Einlagerung und Hotelunterkunft muit Verpflgeung bezahlen muss :-O

G imager761

Der Sohnemann nutzt also die Wohnung weiter, daher gilt das folgende:

Zieht ein Mieter nach Beendigung der Mietzeit verspätet aus der Wohnung aus, kann der Vermieter für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangen. Allerdings muss die Abrechnung nicht zum Monatsende, sondern kann auf den Tag genau erfolgen. (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 57/05)

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Auszug.htm

Also die Entschädigung darf höher sein als die bisherige Miete. Ab dem 15. 10. darf sich Sohnemann schon mal mit dem Umstand des Schadensersatzes bekanntmachen.

Heute haben wir bereits den 18.10., was also weitere Frage aufwirft:

  1. Wurde die Wohnung am 10.10. übergeben? Ja, dann muss er ja nur das Nutzungsentgelt zahlen.

  2. Oder wurde die Wohnung bis zum 15.10 nicht rechtzeitig geräumt?

Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der Vermieter hier absolut im Recht ist. Er hätte die Wohnung doch in dieser Zeit für weiß Gott was nutzen können, z. B. als vorrübergehenden Abstellplatz. Das hat Deinen Sohn aber nicht zu interessieren.

klar ist der Vermieter dazu berechtigt. Der Sohnemann kann froh sein, dass er nicht noch weitere Kosten aufgebrummt bekommt, denn er hat sich nicht an den Auszugstermin gehalten und wenn der Vermieter renovieren musste und mglw. Handwerker vor der Tür standen und ihre Arbeit nicht verrichten konnten, dann kann das teuer werden.