wASSERSCHADEN IN DER Wohnung, Versicherung schlägt vor ins Hotel und was ist mit der Miete für den

2 Antworten

Ich stimme Primus voll zu. Wenn mir eine Ersatzunterkunft gewährt wird, dann habe ich ja grundsätzlich keinen Schaden.

Aber bei einem Zeitraum von von mehreren Wochen stellt sich für mich die Frage, ob es mit den Hotelkosten getan ist, oder ab man was zusätzlich anfordern kann, weil man ja zum waschen udn für andere Verrichtungen zusätzliche Wege hat.

Nicht verzagen Makler fragen. Lies meine Antwort. Solch einen Fall hatte ich letztes Jahr.

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Der Vermieter bzw. seine Versicherung muss für die Schadensregulierung aufkommen. Dies beinhaltet, wenn die Wohnung tatsächlich für den Sanierungszeitraum unbewohnbar ist, auch das Stellen einer Ersatzwohnung.

  1. Du kannst von Deinem Recht auf Mietminderung i.H.v. 100% Gebrauch machen. Dann musst Du die Kosten für eine Ersatzunterkunft, zumindest bis zur Höhe der Miete für die beschädigte Wohnung selbst tragen

.2. Du zahlst die Miete weiter. Dann ist der Vermieter allein für die Kosten der Ersatzunterkunft verantwortlich.

Keinesfalls kann die Miete vollständig zurückbehalten werden UND gleichzeitig die vollen Kosten der Ersatzwohnung gefordert werden.

Du als Mieter musst lediglich (kostentechnisch) so gestellt werden, als wenn ihm die Mietsache weiterhin zur Verfügung stünde

Nicht verzagen Makler fragen. Lies meine Antwort. Solch einen Fall hatte ich letztes Jahr.

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@Niklaus
Nicht verzagen Makler fragen

Damit gebe ich Dir natürlich Recht, denn damit erübrigen sich viele Gedanken, die Kopfschmerzen verursachen können ;-)

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