Muss ich meinem zukünftigen Vermieter sagen dass ich bei der Bank einen Kredit habe?

4 Antworten

Welche Auskünfte ein Vermieter vor oder bei Vertragsabschluß verlangen kann, muß im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Die allgemeine Frage nach Kredit oder Unterhaltspflichten ist deshalb unzulässig weil eine unmittelbare Auswirkung auf die Vertragsabwicklung nicht besteht. Völlig anders ist es aber. wenn danach gefragt wird, ob eine Insolvenz besteht oder die Vermögensauskunft ("eidesstattliche Versicherung") abgegeben wurde. Diese Fragen sind zulässig und wenn ein Mietinteressent die falsch beantwortet, ist der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar.

Danke ;) so hatte ich mir das auch gedacht :)

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müssen muss man sicher nicht ! Du musst aber damit rechnen, bleibt die Zeile leer, könnte dies ein Grund dafür sein, dass auch die ins Auge gefasste Wohnung leer bleibt ;-))

Meine persönliche Meinung, ich find s auch etwas viel des Guten ! K.

Wenn eine Zeile leer bleibt die wichtig ist dann kann es sein dass man die Wohnung nicht bekommt aber wenn ich die Zeile mit Kredit usw frei lasse dann kann es ja nur von Vorteil sein , weil mein Vermieter sich mit keinem anderen mein Geld teilen muss xD

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@Schnubbi87
wenn ich die Zeile mit Kredit usw frei lasse dann kann es ja nur von Vorteil sein , weil mein Vermieter sich mit keinem anderen mein Geld teilen muss xD

Das mag sein, aber die wenigsten Vermieter verzichten auf eine Bonitätsprüfung oder geben dir ohne Vorlage deiner schufa Auskunft den begehrten Mietvertrag. Und wenn dort Verpflichtungen benannt sind, die du in der Selbstauskunft verschwiegen hast, weiß der Vermieter, wie er das zu bewerten hat.

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Unser Kollege Niklaus hat diese Frage schon mal wie folgt beantwortet:

Ich zitiere: Nein die Fragen musst du nicht beantworten. Allerdings musst du auch den Vermieter verstehen. Er möchte sich ein Bild darüber machen, ob sein zukünftiger Mieter auch langfristig die Miete zahlen kann.

Leider sind die Vermieterrechte dermaßen eingeschränkt in Deutschland, dass es schon fast einer Enteignung gleichtkommt und säumige oder nicht zahlende Mieter nur sehr schwer wieder los zu werden sind.

Danke für deine Antwort Primus :) Den Vermieter verstehe ich schon aber deswegen lege ich ihm doch nicht alles offen was meine Finanzen angeht. Er weiß wo ich arbeite und was ich verdiene. Das muss doch reichen.

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Die Angabe deines Nettoeinkommens ist für den Vermieter belanglos, wenn dir durch Kreditraten oder Unterhaltsverpflichtungen am Monatsanfang keine aureichenden Mittel für seine Forderungen mehr bereitstehen.

Daher gehen Einzellfallentscheidungen sogar von einer Auskunftspflicht des Mietinteressenten aus, diese Verhältnisse auch ungefragt offenzulegen, wenn die Höhe des Mietzahlungen 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt (siehe: AG Frankfurt WM 1989, 620).

Selbst wenn man eher davon ausgeht, dass mit dieser Frage deine informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt wäre, was nützt es, sie nicht oder bewusst falsch zu beantworten?

Im ersten Fall ahnt er, dass du die Miete nicht regelmäßig wirst aufbringen können und nimmt dich aus dem Bewerberrennen, im zweiten Fall erfährt er durch eigene Auskunft bei der creditreform oder verlangte Vorlage deiner schufa-Auskunft ohnehin, wie es um deine Zahlungsverpflocjhtungen und Bonität steht und wird keinen Mietvertragschluss anbieten.

G imager761