Renovierungspflicht für Mieter bei Auszug aus denkmalgeschützter Wohnung

2 Antworten

Da bei Denkmalen aber erhebliche Risse an Wänden, Türen und Fenstern entstehen,

Diese Aussage ist reichlich merkwürdig. Es entstehen nicht mehr Risse als bei jedem anderen Bau.

Und welche Materialien man verwenden darf, hängt doch von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab, insbesondere davon, welche Materialien schon verwendet wurden. Wer etwa auf eine mit Mineralfarben gestrichene Wand normale Latexfarbe drauf streicht, der wird sich erheblichen Ärger einhandeln. ebenso der, der ein Holzfenster bunt lackiert. Wenn denn überhaupt eine Renovierungspflicht besteht, dann muß die schon fachgerecht ausgeführt werden und das sollte man Fachleuten überlassen. Sofern der Innenbereich der Wohnung wirklich zu den erhaltenswerten Teilen des Denkmals gehört -was im übrigen sehr selten vorkommt- dann ist im übrigen auch das Amt für Denkmalschutz vor jeder Veränderung um Erlaubnis zu fragen.

Dass bei Denkmälern mehr Risse als bei anderen Bauten entstehen ist mir neu. Bauschäden und Setzrisse sind mehr ein Thema beim Erstbezug. Das Denkmal sollte sich ja immerhin gesetzt haben.

Ob bei dem Denkmal oder bei genau der Wohnung Farben aus dem Baumarkt verwendet werden können, kann dir nur der Vermieter sagen. Er wird - falls das nicht geht - bestimmt gerne die Mehrkosten zu "normalen" Farben aus dem Baumarkt übernehmen, nur solltet ihr das im Mietvertrag vereinbaren.

Auch Baumärkte bieten hochwertige Farben an, man muß nur danach fragen.

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@Snooopy155

Stimmt. Es kommt natürlich nicht auf die Bezugsquelle sondern darauf an, dass man nicht auf jede Wand jede Farbe draufklatschen darf. Bei Denkmälern muss man nachfragen und oft wird es z. B. eine mineralische Farben sein, die verwendet werden müssen.

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