Darf man selbst über die Form der Kaution entscheiden, oder macht das der Vermieter?

6 Antworten

Was hast Du denn im Mietvertrag vereinbart? Die von Dir beabsichtigte Art der Sicherheitsleistung weicht so stark von den in § 551 BGB genannten Möglichkeiten ab, dass Du ohne besondere vertragliche Verinbarung keinerlei Anspruch darauf hast, auf diese Weise die Sicherheit stellen zu dürfen.

Hallo, in der Regel ist dies der Vermieter der die Art der Kaution bestimmt.

Aber, Gemäß § 551 BGB, Abs. 3, Satz 2, könnt ihr euch gemeinsam für ein alternatives, höher verzinstes Mietkautionskonto entscheiden. Dabei wäre es sinnvoll, wenn Sie als Mieter die Mietkaution-Anlage selbst übernehmen, die Kaution sicher anlegen und dann durch eine speziell dafür vorgesehene Abtretungserklärung an Ihren Vermieter verpfänden. Damit erhält Ihr Vermieter die gewünschte Sicherheit, die Mietkaution ist vor einer Vermieter-Insolvenz geschützt und der Mieter kann sich direkt von der Zahlung der Abgeltungssteuer für Zinserträge aus einer Anlage der Kaution befreien lassen. Der Vermieter erspart sich dadurch den Verwaltungsaufwand.

http://www.mietersparstrumpf24.de/Inhalte/Mietkaution/

Versuche es dem Vermieter schmackhaft zu machen. Mit etwas gutem Willen geht viel !

Gruß! K.

Hallo Gänseliesel von welcher Abgeltungssteuer spricht ''Du denn. In der Eurozone gibt es seit ca. 10 Jahren fast keine oder 0 % Zinsen. Vielleicht sollten Mieter endlich mal akzeptieren das ein Vermieter nicht nur Pflichten hat euch schöne bezahlbare Wohnungen zu stellen. Mieter hätten auch die Pflicht diesen Wohnraum pfleglich zu behandeln und pünktlich Miete, Kaution, Nebenkosten zu zahlen. Wir leben in einem fast freien Land jedem "noch" Mieter steht es doch frei Eigentum zu erwerben. Vielleicht wäre es für alle Beteiligten sinnvoll nicht immer nur zu glauben der "böse" Geldsack von Vermieter macht sich mit meiner Miete die Taschen voll. Vielleicht sollte auch die Verantwortung für Eigentum und der enorme finanzielle Aufwand für eine Immobilie endlich einmal dagegen gestellt werden.

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Da kann ich mich Niklaus nur anschließen, denn der Vermieter bestimmt, ob Du ein Kautionssparbuch anlegen sollst, oder wie auch immer die Kaution hinterlegt werden soll.

Wenn der Mietvertrag nicht die Leistung der Mietsicherheit in Geld (wie in §551 BGB erwähnt) ausdrücklich vorsieht, hat der Mieter die freie Wahl, wie er die Sicherheit leistet (§232 BGB beschreibt hier die Art und Weise).

In dem Fall wäre die Hinterlegung des Bausparvertrags durchaus möglich. So wie ich §234 verstehe, geht das aber nur, wenn drei Viertel des Wert bereits die Sicherheitssumme erreichen.

Der Vermieter hätte aber lieber ein normales Kautionskonto. Muss ich das dann machen

Ja: Den Vertrag, mithin die Kautionsvereinbarung, bestimmt der Vermieter. Und mehr oder was anderes als die gesetzliche Regelung n. § 551 (3) BGB muss er keineswegs akzeptieren :-O

G imager761