Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?

Hallo hier lieben

folgendes: ich wohne in einer 2 raumwohnung - für mich alleine ausreichend. Nun ist es jedoch so, das ich schwanger bin.

Aus diesem Grund benötige ich eine größere Wohnung, da mein Freund und ich auch zusammenziehen wollen, um uns gemeinsam um das Kind kümmern zu können

Mietvertragsbeginn 1.10.2021

Ich habe eine Mieter App, in der folgendes steht - ab 1.10.2021 unbefristet - Ausschnitt im Anhang

Nun steht aber im Mietvertrag folgender Text: das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter und Vermieter drei Monate. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede der Parteien erstmalig zum 31.12.2023 möglich. - Ausschnitt im Anhang

Nun ist die Frage laut Mieter App und erstem Satz des Mietvertrages, Ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag, das würde bedeuten, dass ich den Mietvertrag jederzeit kündigen kann. Nun verstehe ich allerdings nicht wieso im zweiten Abschnitt steht das eine Kündigung erst mal nicht zum 31.12.2023 möglich ist. Nach Angaben ist es ja eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag.

Ich weiß, dass es Mietverträge gibt, wo der Mietvertrag mit einer Mindestdauer festgelegt ist Zum Beispiel von zwei Jahren aber selbst da wäre eine Kündigung erst mal zum 30.6.2023 beziehungsweise 1.7.2023 möglich da ist ja noch die Kündigungsfrist von drei Monaten gibt.
Nun verstehe ich nicht, wieso hier der 31.12.2023 genannt wird, denn ich bin immerhin am 1.10.2023 eingezogen, d.h. es wäre noch mal drei Monate länger, als ich eingezogen bin

Ich habe auch gelesen, dass es wie Sonderkündigungsrechte gibt in denen man früher aus dem Mietvertrag austreten kann, unter anderem zbsp durch durch Umzug der Arbeitsstätte oder eben Familiennachwuchs, was bei mir hier in Kraft tritt

nun bin ich durch die widersprüchlichen Absätze im Mietvertrag total verwirrt.

Fakt ist, dass ich eine größere Wohnung brauche, da ich nicht nur mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, sondern eben bei dir auch ein gemeinsames Kind erwarten

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen und dass ich alles verständlich erklärt habe. Ich danke euch bereits vor ab für eure Hilfe.

Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?
Kündigung erstmalig zum 31.12.2023 möglich 100%
Kündigung jederzeit möglich 0%
Kündigung erstmalig zum 30.06.2023 möglich 0%
Kündigung, Mietvertrag
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag für die Wohnung in einer anderen Stadt? Kaution überweisen, bevor der Vermieter den Vertrag unterschreibt?

Hallo zusammen. Habe folgende Fragen. Wollte längst in eine Stadt ziehen, die 700 km entfernt ist. Ein Freund von mir wohnt dort und konnte für mich den Besichtigungstermin wahrnehmen. Nachdem ich Schufa, Mieterselbstauskunft usw. gesendet habe, hat mir der Mann der meinem Kumpel die Wohnung gezeigt hat gesagt, dass sein Vater der Vermieter ist und dass er die Kaution gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Mietvertrags haben will. Dank vieler Antworten hier habe ich begriffen, dass es häufig der Fall ist, dass der Vermieter die Kaution vor dem Einzugsdatum haben will.

Worum ich mir Sorgen mache: Einzugsdatum ist am 01.05., also in einem Monat und die Wohnung ist 700 km entfernt. Der Vermieter meint ich sollte den Mietvertrag durchlesen, unterschreiben und dann die Kaution überweisen. Vielleicht bin ich einfach paranoid, aber: Ich unterschreibe Mietvertrag, sende das Geld aufs Konto von jemandem, den ich nicht mal gesehen habe und nicht weiß, ob er tatsächlich der Vermieter ist, er unterschreibt den Mietvertrag nicht und verschwindet mit knapp 2000 EUR. Die Wahrscheinlichkeit scheint zwar sehr gering zu sein, denn ich aber ständig Pech habe und dazu schon mal abgezockt wurde - bin ich sehr vorsichtig. Der Mietvertrag wäre doch erst dann gültig, wenn der Vermieter auch unterschreibt, oder?

Was wäre ihrer Meinung nach die beste Lösung in so einer Situation?

Die Wohnung wäre für mich fast perfekt und ich will den Vermieter nicht erschrecken dadurch, dass ich so paranoid bin. Der Vermieter scheint vernünftig, aber dazu noch sehr vorsichtig zu sein. Zusätzlich interessiert mich, welches Dokument meine Freundin und Ihre Schwester erhalten können, die zusammen mit mir umziehen, wenn ich allein den Mietvertrag unterschreibe. Wäre Wohnungsgeberbestätigung für die ordentliche Anmeldung ausreichend?

Für die Antworten danke im Voraus!

Kaution, Mietvertrag, umzug
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?
Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT
Darf man mit Räumungsklage drohen?

Ich vermiete ein Ferienhaus. Ein Paar aus Norddeutschland hat angefragt um mein Ferienhaus zu mieten bis sie eine Wohnung gefunden haben, da der Herr anfangs dieses Monats eine Stelle in der Schweiz angetreten hat und mein Ferienhaus in Deutschland nur gerade 3 km vor der Schweizer Grenze steht.

Die Mieter haben einen Mietvertrag eindeutig "für vorübergehenden Gebrauch" für 6 Monate wobei sie mit 6 Wochen Kündigungsfrist ausziehen können.

Ich wurde komplett überrumpelt, als ich einen Besuch abgemacht hatte. Ich wollte den Rasenmäher instruieren und ich habe den Mietern Belege der NK abgegeben, damit sie sehen was ihre Kaltmiete beträgt, da der Mietpreis pauschal inkl. aller NK ist. Der Mieter hat mir vorgeschlagen, er könne meine Möbel verkaufen, damit sie Möbel kaufen können und nach ihrem Geschmak einrichten. Die Mieter hatten vor Ihrer Anfrage jedoch ein Video mit Rundgang durch das ganze Haus gesehen, der Link war in den Inseraten, sie haben meine Möbel gesehen, ich habe beim Einrichten des Hauses 90 % neue moderne Möbel gekauft vor 7 Jahren und das Haus hatte viele Leerstände, die Möbel sind noch ziemlich neu. Obwohl ich gar nicht weiss, ob ich das Haus später verkaufen werde, wollten die Mieter ein Vorkaufsrecht sichern.

Die Garage durfte ich nicht sehen, sie haben verweigert, dass ich ihnen erkläre wie der Rasenmäher funktioniert. Jetzt werde ich den Verdacht nicht los, dass sie von meinem Möblen einen Teil in die Garage gestellt haben. Im Wohnzimmer waren meine Möbel noch das Haus hat jedoch noch 3 Schlafzimmer.

Heute habe ich bei Haus und Grund angerufen, wollte Wissen was eine Räumungsklage kostet. Die Mieter erhalten von mir ein Schreiben, dass ich der Entfernung meiner Möbel widerspreche und dass ich bei vertragswidrigem Verhalten auch berechtigt bin für eine fristlose Kündigung vor Ablauf des Vertrages. Ausserdem habe ich den Mietern im Schreiben klar gemacht, dass es keinen Anschlussvertrag gibt, es bestehen Differenzen zu den Vorstellungen der Mieter. Die Mieter haben keine Chance auf Mieterschutz, da bei Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch der Mieterschutz nicht gilt. Wenn die Mieter behaupten sie finden keine Wohnung bis anfangs Juli, dann äusserte ich bei Haus und Grund könnte ich den Mietern sagen, wenn sie wegen einer Räumungsklage ein Gerichtsverfahren riskieren, haben sie Schwierigkeiten für Jobsuche, Wohnungssuche. Die Frau studiert noch. Haus und Grund riet mir nichts dergleichen zu sagen. Warum? Kann mir das jemand erklären? Was für eine Angriffsfläche hätten die Mieter dadurch? Ich werde den Rat vom Anwalt von Haus und Grund folge leisten.

Vorbei gehen zum Haus besichtigen kann ich nicht, es würde schnell als Hausfriedensbruch taxiert. Was macht man, wenn man der Verdacht hat, dass vertragswidrig gehandelt wurde? Ich hoffe meine Möbel bekommen keinen Schaden, sollten diese von den Zimmern entfert worden sein. Ich war nur im Wohnzimmer. Den Arbeitsvertrag und Pässe der Mieter habe ich erhalten, relativ hohes Einkommen.

Immobilien, Mietvertrag
Welche Rechte habe ich, welche meine Vermieterin, die Hauseigentümerin? Privatsphäre. Einfamilienhaus. Untervermietung Zimmer?

Ich habe einen Untermietvertrag für Wohnräume. Die Vermieterin ist auch Hauseigentümerin und lebt/wohnt auch hier. Die untervermieteten Räume befinden sich im Kellerbereich. Laut Vertrag ist es mir: untersagt: das Schloss des Zimmers zu Tauschen, meine Pflicht: den Zugang zu Handwerksarbeiten zu gewährleisten. Zwischenzeitlich habe ich ein Steckschloss verwendet um ungefragten, unangekündigten Zugang zu vermeiden. Denn ich habe des öfteren erlebt, wie die Vermieterin aus nichtigen Gründen Mietzimmer betritt. Z.B. um ihrem neuem Freund aus einem anderen Bundesland die Mieträume in Abwesenheit der Mieter vorzuführen. In dem Fall war es das Zimmer einer Nebenmieterin. Mann weiß nie wann sie plötzlich vor der Zimmertüre steht und "etwas möchte". Den Zutritt wegen Handwerkern - deren Ankündigung ich mit erstreiten musste - nutz sie gleichzeitig um etwa Post von sie an mir im Zimmer zu hinterlegen. Wer weiß für was sonst noch. Ab Januar wäre eine Vertragsverlängerung nötig. Darauf angesprochen soll ich erstmal die Miete weiterzahlen und wir würden dann im neuen Jahr über eine Verlängerung sprechen. Die Zimmertüre hatte mal einen, wo das Schloss eingefasst ist einen leichten Schaden/Riss durch den Vormieter. Eines Tages lies sich die Tür nicht mehr öffnen und ich habe sie mit Gewalt aufgemacht. Die Tür wurde durch einen Zimmerer repariert. Ich habe die Rechnung direkt durch den Zimmerer bekommen. So weit so gut. Nun besteht Sie darauf, dass ihr vom Zimmerer erst der Erhalt der Zahlung bestätigt wird, für eine Verlängerung des MV. Der darf das doch gar nicht, denn sie ist demnach in diesem Falle nicht der Kunde des Zimmerers, oder? (Es ist nicht einfach eine neue Wohnung zu bekommen, sonst wäre ich schon längst weg)

Datenschutz, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Privatsphäre
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Stromkosten auf Mieter umlegen?

Hallo, ich wohne seit August in einer 3er WG und bezahle eine monatliche Miete inkl. Nebenkostenpauschale. In der Nebenkostenpauschale ist eigentlich alles enthalten, also wir mussten bisher nichts extra zahlen, die Kosten wurden aber nicht aufgegliedert (Bild).

nun möchte meine Vermieterin, dass wir die Strom und Heizkosten selbst übernehmen oder draufzahlen, da es für sie zu teuer wird. Wir haben uns dann auch etwas schlau gemacht und uns beraten lassen, wobei rauskam dass sie die Nebenkostenpauschale nicht erhöhen darf, da es keine Klausel im Vertrag dafür gibt. Das haben wir ihr dann gesagt, woraufhin sie uns dann erstmal mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt hat.

wir haben heute mit der Verwaltung gesprochen und die haben uns dann aber was ganz anderes erzählt, und zwar das sie nicht die Pauschale erhöhen, sondern die Stromkosten jetzt auf uns umlegen wollen und dass das bis her unsere Vermieteren für uns so zu sagen übernommen hat, wir haben demnach keinen Strom und heizkosten bisher gezahlt. Im Mietvertrag steht aber garnichts dazu und ich wollte fragen ob der Vermieter das einfach machen kann? Oder müsste etwas im Vertrag dazu stehen? Noch dazu wohnen zwei von uns erst seit August und september in der Wg, darf man dann nach so kurzer Zeit erhöhen?

Wir haben nichts schriftliches bekommen außer eine email in der steht wir sollen die Stromkosten selbst übernehmen ab dem 01.01.2023, das war Ende November, gibt es da keine Fristen?

Beim Gespräch mit der Hausverwaltung haben wir auch nichts schriftliches bekommen und wenn wir versucht haben unsere Argumnete zu sagen wurde uns nur gedroht, wenn wir die Kosten nicht übernehmen, dass uns die Waschmaschine weggenommen wird (von der Vermieterin) oder wir gekündigt werden. Geht das einfach so? Ich meine klar die Möbel sind von der Vermieterin aber kann sie die einfach wieder wegnehmen? Im Vertrag wurde auch nichts aufgelistet welche Möbel von der Vermieterin sind. Eine Kaution haben wir auch nicht gezahlt. Und können wir gekündigt werden wenn wir nicht direkt zum 01.01 übernehmen?

Miete, Mietvertrag, Nebenkosten, stromkosten
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Teilkaution zurückverlangen?

Eine Frage in Sachen Mietrecht:

Mein Vermieter hat mir bei der Rückgabe ein Protokoll übergeben, das bestätigt, dass keine Schäden entdeckt wurden. Im Vertrag sind ebenfalls keine wirksamen Schönheitsreparatur-Leistungen integriert gewesen.

Meine Kaution hat 600€ betragen. Ich habe fristgerecht zum 31. August gekündigt. Im Vertrag steht geschrieben, dass die Kaution frühestens nach 3 Monaten ausgezahlt wird.

(Frage 1: Ist solch eine Klausel überhaupt wirksam?)

Wenn der Vermieter keine Ansprüche hat, muss er die Kaution 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnisses ausbezahlen.

Ein Problem besteht jedoch in der Betriebskostenabrechnung, die nach §556 Abs.3 S.2 spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums gem. §556 Abs.3 S.1 beim Mieter eingehen muss.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter die gesamte Kaution einbehalten will. Hierbei kommt es ganz auf den individuellen Fall an.

Laut einem Urteil ist der Vermieter zwar berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten, wenn er mit anfallenden Nebenkosten rechnet (AG Gießen: Urteil vom 10.05.2012, 48 C 352/11).

Jedoch muss er die Betriebskostenabrechnung in einem ihm zumutbaren Zeitraum erstellt haben (AG Hamburg-Barmbek: Urteil vom 12.11.2009, 813 b C 34/09).

Ein BGH-Urteil sieht eine gerechte Frist von 6 Monaten vor (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05).

Meine Frage ist jetzt:

Habe ich einen Anspruch darauf, einen Teil meiner Miete zurückzuverlangen?

Dadurch, dass der Vermieter höchstwahrscheinlich keine Ansprüche bis auf die ausstehenden Nebenkosten hat, sollte doch die Summe, die er für die voraussichtliche Betriebskostenabrechnung einbehält, eher gering sein.

Habe ich dementsprechend einen Anspruch auf Teilauszahlung, etwa 200-400€?

Kaution, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Recht, Rechte, Vertrag, Kautionsrückzahlung
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag

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