Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

Mietvertrag
Kann ich ohne Job mit meinem Freund zusammen einen Mietvertrag bekommen?

Hey, es geht um folgende Situation: Mein Freund (mit dem ich 3 Jahre zusammen bin) und ich müssen dringend in unsere Erste eigene Wohnung zusammen ziehen.

Ich halte es in dem Haus mit meiner Mutter nicht mehr aus und sie will auch nicht mehr das ich bei ihr wohne.

Deshalb wohne ich grade bei meinem Freund bei seiner großen Familie in einer kleinen Wohnung seit einer Woche .

Ich bin leider seit 3 Monaten nach meiner abgeschlossenen Ausbildung Arbeitslos geworden und habe bis jetzt trotz Bewerbungen noch keinen Job bekommen.

Mein Freund hat einen gut bezahlen Job und wir möchten uns morgen für ein Paar Wohnung bewerben damit wir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen können.

Kann ich , weil ich die letzten 3 Monate kein Gehalt nachweisen kann den Namen im Vertrag der Wohnung dann nur auf meinem Freund laufen lassen?

Versende ich nur seine Dokumente? Verschweige ich bis zum Besichtigungs Termin das ich keinen Job habe und nur mein Freund den Größen Teil der Miete erstmal bezahlen wird ?

Wie kann ich mich am besten bewerben und habe trotzdem eine Chance eine Wohnung zu bekommen? Müssen mein Freund und ich beide eine Schufa Auskunft abgeben ?

Ich habe die Befürchtung das uns kein Vermieter nehmen wird wegen meiner Situation. Ich habe trotzdessen vor Bürgergeld zu beantragen damit ein Teil der Mietkosten vom Jobcenter übernommen wird für die Zeit bis ich ein Job endlich gefunden habe und mein Freund und ich uns die Mietkosten dann teilen können.

Danke im Voraus 😌

Arbeitslosigkeit, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, vermieter, WOHNRECHT, Wohnungssuche
Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?

Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.

Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.

Meine persönliche Situation ist das Folgende:

Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).

Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.

Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!

Abmeldung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Tod, Todesfall, Wohnungskündigung, Untermiete
Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

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Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?

Hallo hier lieben

folgendes: ich wohne in einer 2 raumwohnung - für mich alleine ausreichend. Nun ist es jedoch so, das ich schwanger bin.

Aus diesem Grund benötige ich eine größere Wohnung, da mein Freund und ich auch zusammenziehen wollen, um uns gemeinsam um das Kind kümmern zu können

Mietvertragsbeginn 1.10.2021

Ich habe eine Mieter App, in der folgendes steht - ab 1.10.2021 unbefristet - Ausschnitt im Anhang

Nun steht aber im Mietvertrag folgender Text: das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter und Vermieter drei Monate. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede der Parteien erstmalig zum 31.12.2023 möglich. - Ausschnitt im Anhang

Nun ist die Frage laut Mieter App und erstem Satz des Mietvertrages, Ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag, das würde bedeuten, dass ich den Mietvertrag jederzeit kündigen kann. Nun verstehe ich allerdings nicht wieso im zweiten Abschnitt steht das eine Kündigung erst mal nicht zum 31.12.2023 möglich ist. Nach Angaben ist es ja eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag.

Ich weiß, dass es Mietverträge gibt, wo der Mietvertrag mit einer Mindestdauer festgelegt ist Zum Beispiel von zwei Jahren aber selbst da wäre eine Kündigung erst mal zum 30.6.2023 beziehungsweise 1.7.2023 möglich da ist ja noch die Kündigungsfrist von drei Monaten gibt.
Nun verstehe ich nicht, wieso hier der 31.12.2023 genannt wird, denn ich bin immerhin am 1.10.2023 eingezogen, d.h. es wäre noch mal drei Monate länger, als ich eingezogen bin

Ich habe auch gelesen, dass es wie Sonderkündigungsrechte gibt in denen man früher aus dem Mietvertrag austreten kann, unter anderem zbsp durch durch Umzug der Arbeitsstätte oder eben Familiennachwuchs, was bei mir hier in Kraft tritt

nun bin ich durch die widersprüchlichen Absätze im Mietvertrag total verwirrt.

Fakt ist, dass ich eine größere Wohnung brauche, da ich nicht nur mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, sondern eben bei dir auch ein gemeinsames Kind erwarten

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen und dass ich alles verständlich erklärt habe. Ich danke euch bereits vor ab für eure Hilfe.

Bild zu Frage
Kündigung erstmalig zum 31.12.2023 möglich 100%
Kündigung jederzeit möglich 0%
Kündigung erstmalig zum 30.06.2023 möglich 0%
Kündigung, Mietvertrag
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag für die Wohnung in einer anderen Stadt? Kaution überweisen, bevor der Vermieter den Vertrag unterschreibt?

Hallo zusammen. Habe folgende Fragen. Wollte längst in eine Stadt ziehen, die 700 km entfernt ist. Ein Freund von mir wohnt dort und konnte für mich den Besichtigungstermin wahrnehmen. Nachdem ich Schufa, Mieterselbstauskunft usw. gesendet habe, hat mir der Mann der meinem Kumpel die Wohnung gezeigt hat gesagt, dass sein Vater der Vermieter ist und dass er die Kaution gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Mietvertrags haben will. Dank vieler Antworten hier habe ich begriffen, dass es häufig der Fall ist, dass der Vermieter die Kaution vor dem Einzugsdatum haben will.

Worum ich mir Sorgen mache: Einzugsdatum ist am 01.05., also in einem Monat und die Wohnung ist 700 km entfernt. Der Vermieter meint ich sollte den Mietvertrag durchlesen, unterschreiben und dann die Kaution überweisen. Vielleicht bin ich einfach paranoid, aber: Ich unterschreibe Mietvertrag, sende das Geld aufs Konto von jemandem, den ich nicht mal gesehen habe und nicht weiß, ob er tatsächlich der Vermieter ist, er unterschreibt den Mietvertrag nicht und verschwindet mit knapp 2000 EUR. Die Wahrscheinlichkeit scheint zwar sehr gering zu sein, denn ich aber ständig Pech habe und dazu schon mal abgezockt wurde - bin ich sehr vorsichtig. Der Mietvertrag wäre doch erst dann gültig, wenn der Vermieter auch unterschreibt, oder?

Was wäre ihrer Meinung nach die beste Lösung in so einer Situation?

Die Wohnung wäre für mich fast perfekt und ich will den Vermieter nicht erschrecken dadurch, dass ich so paranoid bin. Der Vermieter scheint vernünftig, aber dazu noch sehr vorsichtig zu sein. Zusätzlich interessiert mich, welches Dokument meine Freundin und Ihre Schwester erhalten können, die zusammen mit mir umziehen, wenn ich allein den Mietvertrag unterschreibe. Wäre Wohnungsgeberbestätigung für die ordentliche Anmeldung ausreichend?

Für die Antworten danke im Voraus!

Kaution, Mietvertrag, umzug
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

Bild zu Frage
Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Stromkosten auf Mieter umlegen?

Hallo, ich wohne seit August in einer 3er WG und bezahle eine monatliche Miete inkl. Nebenkostenpauschale. In der Nebenkostenpauschale ist eigentlich alles enthalten, also wir mussten bisher nichts extra zahlen, die Kosten wurden aber nicht aufgegliedert (Bild).

nun möchte meine Vermieterin, dass wir die Strom und Heizkosten selbst übernehmen oder draufzahlen, da es für sie zu teuer wird. Wir haben uns dann auch etwas schlau gemacht und uns beraten lassen, wobei rauskam dass sie die Nebenkostenpauschale nicht erhöhen darf, da es keine Klausel im Vertrag dafür gibt. Das haben wir ihr dann gesagt, woraufhin sie uns dann erstmal mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt hat.

wir haben heute mit der Verwaltung gesprochen und die haben uns dann aber was ganz anderes erzählt, und zwar das sie nicht die Pauschale erhöhen, sondern die Stromkosten jetzt auf uns umlegen wollen und dass das bis her unsere Vermieteren für uns so zu sagen übernommen hat, wir haben demnach keinen Strom und heizkosten bisher gezahlt. Im Mietvertrag steht aber garnichts dazu und ich wollte fragen ob der Vermieter das einfach machen kann? Oder müsste etwas im Vertrag dazu stehen? Noch dazu wohnen zwei von uns erst seit August und september in der Wg, darf man dann nach so kurzer Zeit erhöhen?

Wir haben nichts schriftliches bekommen außer eine email in der steht wir sollen die Stromkosten selbst übernehmen ab dem 01.01.2023, das war Ende November, gibt es da keine Fristen?

Beim Gespräch mit der Hausverwaltung haben wir auch nichts schriftliches bekommen und wenn wir versucht haben unsere Argumnete zu sagen wurde uns nur gedroht, wenn wir die Kosten nicht übernehmen, dass uns die Waschmaschine weggenommen wird (von der Vermieterin) oder wir gekündigt werden. Geht das einfach so? Ich meine klar die Möbel sind von der Vermieterin aber kann sie die einfach wieder wegnehmen? Im Vertrag wurde auch nichts aufgelistet welche Möbel von der Vermieterin sind. Eine Kaution haben wir auch nicht gezahlt. Und können wir gekündigt werden wenn wir nicht direkt zum 01.01 übernehmen?

Miete, Mietvertrag, Nebenkosten, stromkosten
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag
Fremde Person in Wg?

Hallo :)

ich hab mich jetzt auch mal dazu entschieden etwas zu fragen, anstelle nur durchzulesen. Das Problem ist folgendes:

seit Anfang April+ lebt eine fremde Person in unserer Wg ohne dass uns Bescheid gegeben wurde. Sie benutzt das eine Zimmer des Mitbewohners, der daher in dem Zimmer von seinem Bruder wohnt. Es ist super super unangenehm mit der Person zusammen zu wohnen, weil sie auch einfach ziemlich unhöflich und respektlos ist, bei den Kleinigkeiten, die ich mit ihr generell beredet hatte. Sie besitzt einen Schlüssel und lädt auch gerne mal Fremde zu uns ein. Wir haben es jetzt 2 Monate zugelassen, haben ihm , seinem Bruder sowie dem Mädchen selbst gesagt, dass sie gehen und die Wohnung zu verlassen soll -interessiert aber keinen. Jetzt haben wir eine Mail an unsere Vermieterin geschrieben und das Problem geteilt und sie möchte gerne heute mit mir reden. Ich möchte aber vorher genau meine Rechte kennen, weil ich auch glaube, dass da vieles nicht mit Rechten Dingen zugeht

Es ist ein Untermietervertrag, den wir alle einzeln bekommen haben. Dort ist geregelt, dass es 5 Räume gibt, was nach Mietrecht 5 Personen bedeutet. Eine Untermiete wird nach dem Vertrag nicht gestattet, da diese Person hier schon seit 2 Monaten wohnt, gilt dies rechtlich auch als Untermiete. Daher wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, dass diese Person aus der Wohnung verschwindet? Darf ich die Miete einziehen? Oder gibt es andere Tipps?

reden kann man vergessen, dafür ist mein Mitbewohner nicht bereit. Ausziehen geht natürlich auch, aber sehe ich nicht ein.

dankeschön :)

Mietrecht, Mietvertrag, Recht, wohnung, WG

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