Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

Mietvertrag
Kann ich ohne Job mit meinem Freund zusammen einen Mietvertrag bekommen?

Hey, es geht um folgende Situation: Mein Freund (mit dem ich 3 Jahre zusammen bin) und ich müssen dringend in unsere Erste eigene Wohnung zusammen ziehen.

Ich halte es in dem Haus mit meiner Mutter nicht mehr aus und sie will auch nicht mehr das ich bei ihr wohne.

Deshalb wohne ich grade bei meinem Freund bei seiner großen Familie in einer kleinen Wohnung seit einer Woche .

Ich bin leider seit 3 Monaten nach meiner abgeschlossenen Ausbildung Arbeitslos geworden und habe bis jetzt trotz Bewerbungen noch keinen Job bekommen.

Mein Freund hat einen gut bezahlen Job und wir möchten uns morgen für ein Paar Wohnung bewerben damit wir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen können.

Kann ich , weil ich die letzten 3 Monate kein Gehalt nachweisen kann den Namen im Vertrag der Wohnung dann nur auf meinem Freund laufen lassen?

Versende ich nur seine Dokumente? Verschweige ich bis zum Besichtigungs Termin das ich keinen Job habe und nur mein Freund den Größen Teil der Miete erstmal bezahlen wird ?

Wie kann ich mich am besten bewerben und habe trotzdem eine Chance eine Wohnung zu bekommen? Müssen mein Freund und ich beide eine Schufa Auskunft abgeben ?

Ich habe die Befürchtung das uns kein Vermieter nehmen wird wegen meiner Situation. Ich habe trotzdessen vor Bürgergeld zu beantragen damit ein Teil der Mietkosten vom Jobcenter übernommen wird für die Zeit bis ich ein Job endlich gefunden habe und mein Freund und ich uns die Mietkosten dann teilen können.

Danke im Voraus 😌

Arbeitslosigkeit, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, vermieter, WOHNRECHT, Wohnungssuche
Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

alleinerziehend, eltern, kinder, Mietrecht, Mietvertrag, Polizei, Rechte, Trennung
Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

Hallo Community,

wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:

  • Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
  • Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
  • Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
  • Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
  • Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag

Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex

Hausverwaltung, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

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Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag
Fremde Person in Wg?

Hallo :)

ich hab mich jetzt auch mal dazu entschieden etwas zu fragen, anstelle nur durchzulesen. Das Problem ist folgendes:

seit Anfang April+ lebt eine fremde Person in unserer Wg ohne dass uns Bescheid gegeben wurde. Sie benutzt das eine Zimmer des Mitbewohners, der daher in dem Zimmer von seinem Bruder wohnt. Es ist super super unangenehm mit der Person zusammen zu wohnen, weil sie auch einfach ziemlich unhöflich und respektlos ist, bei den Kleinigkeiten, die ich mit ihr generell beredet hatte. Sie besitzt einen Schlüssel und lädt auch gerne mal Fremde zu uns ein. Wir haben es jetzt 2 Monate zugelassen, haben ihm , seinem Bruder sowie dem Mädchen selbst gesagt, dass sie gehen und die Wohnung zu verlassen soll -interessiert aber keinen. Jetzt haben wir eine Mail an unsere Vermieterin geschrieben und das Problem geteilt und sie möchte gerne heute mit mir reden. Ich möchte aber vorher genau meine Rechte kennen, weil ich auch glaube, dass da vieles nicht mit Rechten Dingen zugeht

Es ist ein Untermietervertrag, den wir alle einzeln bekommen haben. Dort ist geregelt, dass es 5 Räume gibt, was nach Mietrecht 5 Personen bedeutet. Eine Untermiete wird nach dem Vertrag nicht gestattet, da diese Person hier schon seit 2 Monaten wohnt, gilt dies rechtlich auch als Untermiete. Daher wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, dass diese Person aus der Wohnung verschwindet? Darf ich die Miete einziehen? Oder gibt es andere Tipps?

reden kann man vergessen, dafür ist mein Mitbewohner nicht bereit. Ausziehen geht natürlich auch, aber sehe ich nicht ein.

dankeschön :)

Mietrecht, Mietvertrag, Recht, wohnung, WG
Mietvertrag von Oma übernehmen?

Guten Tag,

mein Anliegen ist etwas komplexer und ich hoffe, dass mir einer helfen kann.

Meine Großeltern (bin bei denen großgeworden) und ich haben bis vor 5 Jahren in einer schönen 3 Zimmer Wohnung gelebt, bis mein Opa verstorben ist. Meine Oma (auf Pflege und Unterstützung angewiesen) hat es dann nur wenige Monate alleine ausgehalten und ist dann zu meiner Tante gezogen, die sie pflegt. Ich habe zu diesem Zeitpunkt noch studiert und hätte die Miete nicht zahlen können.

Meine Eltern haben dann die Wohnung übernommen und ich bin ausgezogen. Vor 3 Jahren haben sich diese dann getrennt und meine Mutter fragt mich nun, ob ich die Wohnung haben möchte, da sie sich in der Wohnung nicht mehr wohl fühlt.

Ich bin seitdem ich geboren wurde in der Wohnung angemeldet und lebe seit Jahren mit meiner Freundin zusammen. Wir hätten Interesse an der Wohnung. Arbeiten beide und haben einen akademischen Background.

Ich habe nun festgestellt, dass der Mietvertrag noch über meine Großmutter läuft , die wiederum nicht mehr in der Wohnung lebt. Da es ein alter Mietvertrag ist, ist der Mietpreis für Hamburger Verhältnisse noch akzeptabel. Der Vermieter ist ein kommunales Wohnungsunternehmen in Hamburg.

Da ich auf formelle Sachen viel Wert Lege, möchte ich herausfinden, inwieweit ich den Mietvertrag übernehmen kann und ob eine Mietanpassung erfolgen würde.

Hat jemand Erfahrung und kann weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag
Neuer Vermieter verbietet Welpen?

Hallo zusammen,

um ehrlich zu sein bin ich gerade richtig am Verzweifeln und hoffe das mir hier vielleicht einer helfen kann.

Also im August haben wir unsere damalige Vermieterin über unseren Hund informiert. Sie war einverstanden alles gut soweit. Mitte/Ende August wurden wir dann darüber informiert dass ein Vermieterwechsel stattfinden würde. Wir haben erstmal gar nicht soweit gedacht, dass das Probleme geben könnte. In der ersten September Woche kam der kleine (Labrador/Boxer Mix) dann zu uns. Eine oder zwei Wochen danach hat der neue Vermieter das Haus übernommen. Gleich zu Anfang sah er mich mit meinem Welpen auf dem Arm und meinte Hundehaltung sei im Haus nicht erwünscht. Wir haben ihn gefragt warum, da mein kleiner niemand der Nachbarn gestört hat (bis vor einigen Monaten gab es schon mal ein Hund im Haus), er macht kein Lärm, kein Dreck und ist alles andere als aggressiv. Er meinte nur der Hund würde irgendwann mal zu groß werden und hat sich daraus gewunden. Wir wohnen auch in keiner kleinen Wohnung, sprich 5 Zimmer/ 145 m^2. Wir wollten abwarten was er noch dazu sagt oder ob er seine Meinung noch ändert aber es kam für gut drei Wochen gar nichts mehr.

Das nächste Mal das er uns gesehen hat war vor zwei Wochen da sagte er uns das selbe, ohne einen wirklichen Grund zu nennen geschweige den bis wann wir den Hund abgeben sollten. Er hätte ja nichts gegen Hunde, er hat ja selber welche aber sein Haus seine Regeln. Heute kam ein Brief, das in unserem Mietvertrag stünde wir dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einen Hund, da bei Hunden mit Störungen/Belästigungen zu rechnen sei und dieser nicht seine Zustimmung ausspricht.

Wir haben bis mitte nächster Woche Zeit ( 27.10) um unseren Hund abzugeben.

Wir planen sowieso Anfang nächsten Jahres (nach 11 Jahren wohlbemerkt) umzuziehen, da es mehrere vorfälle mit dem neuen Vermieter gab die nicht nur uns sondern auch andere Mieter betreffen und wir beschossen haben, dass das für uns nicht tragbar ist.

Kann er uns einfach so dazu zwingen den Hund abzugeben? Vor allem innerhalb von 10 Tagen!?! Könnte er uns einfach fristlos Kündigen wenn der Hund bis nächste Woche nicht weg ist, selbst wenn die reguläre Kündigungsfrist bei 12 Monaten liegt?

Tut mir leid aber ich bin gerade ein bisschen panisch wenn ich daran denke wie sehr uns der kleine ans Herz gewachsen ist.

hund, Hundehaltung, Mietrecht, Mietvertrag, Recht, vermieter
Untermietvertrag habe seit Monaten die Miete an die Exfreundin von meinem Vermieter gezahlt? Bitte helft mir?

Ich ich bin alleinerziehend mit einem Kind und wusste Anfang des Jahres nicht wohin damit mein Ex-Freund rausgeschmissen hat mit unserem Baby meine ehemalige gute Freundin hatte mir angeboten bei ihrem Freund in die Wohnung zu ziehen als Untermietvertrag im Vertrag stand die miete 709 € ich habe ich schriftlich bei Whatsapp zugesagt dass ich die komplette Miete plus Strom zahlen dies wurde auch alles im Mietvertrag festgehalten nun gab es aber Probleme mit dem Jobcenter dass ich monatelang keine Leistung bekommen habe daraufhin sind die beiden mir entgegengekommen und haben gesagt dass ich solange halt 500 € zahlen weil ich ja sonst nichts zu Essen hätte nun habe ich eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen und jetzt verlangt der Vermieter den Rückstand also das fehlende Geld die 200 € der letzten Monate monatlich zurück hat er das Recht dazu ich habe ja den Vertrag unterschrieben und da steht ja drinne 709 € drinne es steht auch drinne dass er mich auf meine Kosten verklagen kann wenn ich die Miete nicht zahle und nun das Schlimmste ich habe seit Monaten die Miete an die Ex Freundin also meiner Freundin die Ex-Freundin des Vermieters überwiesen auf Ihr Konto nun sagt der Vermieter er habe das dasgeld.me erhalten und dass die miete auf sein Konto hätte gehen sollen was kann ich da jetzt tun ich bin total verzweifelt ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag, Untermieter
Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

Ich fange diesen September mein Studium an, und bin momentan auf Wohnungssuche. Finanzieren möchte ich mich durch Bafög (väterlicherseits kein Einkommen, im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von 450€ im Jahr mütterlicherseits), plus das Kindergeld, das meine Eltern mir überlassen werden.

Bafög habe ich letzte Woche angefangen zu beantragen, muss jedoch noch meine Immatrikulationsbescheinigung und meinen Mietvertrag mit hochladen, bevor der Antrag an das zuständige Bafög-Amt geht. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte nächste Woche ankommen, für den Mietvertrag brauche ich logischerweise noch eine Wohnung.

Da der Studiengang zulassungsbeschränkt war, und ich mich auch in ganz anderen Städten beworben habe, konnte ich Bafög auch noch nicht früher beantragen (da ich nicht wusste, an welches Studentenwerk ich mich letztendlich wenden muss).

Jetzt ist meine Frage allerdings: Ich brauche ja den Mietvertrag, um Bafög zu beantragen - aber um eine Wohnung mieten zu können, brauche ich ja eine Angabe zum Einkommen. Der Bafög-Rechner online ist ja nicht maßgebend oder bindend.

Mein Stiefvater würde mir auch anfangs noch Geld leihen, für die Miete (da bis zum Erhalt des BAföG Bescheids auch Mal 3 Monate vergehen können), aber brauche ich den Bescheid nicht trotzdem zur Vorlage beim Vermieter?

Ich habe am Samstag beispielweise mehrere Besichtigungstermine für Wohnung, und wenn ich dann nach der Finanzierung gefragt werde, sage ich natürlich Bafög, sowie das Bürgen meiner Eltern - reicht das denn schon?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann, bzw. das jetzige Vorgehen näher erklären könnte. :)

Studium, Student, BAföG, Finanzierung, Mietvertrag, Mietwohnung, wohnung

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