Kann ich eine Reinigungsfirma für mein Mietshaus organisieren ohne Zustimmung der Mieter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die Mieter putzen nicht ausreichend- in den Mietverträgen steht abwechselndes Hausgangreinigen. Sämtliche Aushänge fruchten nicht-

Bei allen Mietern?

kann man einfach eine Mitteilung an alle Mieter geben, daß ab 1.11. eine Reinigungsfirma den Dienst übernimmt-Abrechnung über Betriebskosten?

Nein :-O

Entgegen manch rechtsirriger anderlautender Auffassung kannst du eine Vereinbarung nicht einseitig ändern :-O

Da deine Mietverträge oder die Anlage Hausordnung dazu offenbar turnusgemäße Reinigung durch den Mieter vorsehen, darfst du ohne das Einverständniss sämtlicher Mieter kein Reinigungunternehmen beauftragen und deren Aufwand als neue Betriebskostenart einführen :-O.

Denn damit würdest du dem Mietern das vertragsgemäße Recht zur (kostengünstigeren) Treppenhausreinigung entziehen.

Vielmehr könntet du nach Verletzung der Reinigungspflicht den verantwortlichen Mieter abmahnen und ein Frist für die Ausführung der Reinigung setzen. Weigert sich der Mieter dann immer noch, Vollstreckung durch Ersatzvornahme betreiben.

Meint, die Rechnung des nunmehr ersatzweise beauftragten Reinigungsbetriebs oder Hausmeisterservice ersetzt verlangen und vollstrecken.

Wie löst du das Problem nun rechtlich einwandfrei?

Schreibe zugangssicher (persönlich bezeugt offen übergeben, per Einwurfeinschreiben) an alle Parteien, dass die mangelden Reinigung inakzeptabel und nicht mehr geduldet wird.

Fordere sie auf, innerhalb von 14 Tagen eine beigefüpgte Erklärung abzugeben, in der sie einer diese beiden Alternativen, eigene Treppenhausreinigung oder Putzdienstanteil über BK zustimmen und unterschreiben

Wenn nicht alle Mieter mit Beuaftrgung der externen Dienstleistung und BK-Anteil einverstanden sind, die mit drei Angeboten und konkreten Zahlen und Mieteranteil beziffert werden sollte, bleibt dir nur qaulifizierte Abmahnung, Kündigungsansdrohung und Inrechnungstellung des Putzmuffels, der gerade dran war.

Eine Sippenhaftung wäre rechtswidrig und anfechtbar; die Kosten der Reinigungsfirma trügst du selbst :-)

G imager761

Schau ganz einfach in den Mietvertrag: Wenn da die Kosten der Hausreinigung zu den abrechenbaren Betriebskosten gehören, brauchst Du Deine Mieter nicht zu fragen. Einfach Reinigungsfirma beauftragen und Kosten abrechnen.

wenn die Mieter nicht oder schlecht putzen, kann der Vermieter das machen. Auch hierzu kams schon zu Streit und einem daraus resultierenden Urteil, daß ich Dir nicht vorenthalten will Amtsgericht Stuttgart Az.33 C 6308/03