Fensterrahmen (alt) durch Windstoß gebrochen, wer zahlt?

Hallo, durch einen kräftigen Windstoß ist unsere Badezimmerfenster am Holzrahmen unten gerissen und wird nun endlich komplett ausgetauscht. Nun stellt sich die frage wer denn zahlen muss, die Vermietung hat natürlich direkt uns die kosten zugeschoben, davon will ich mich aber sehr gerne abwenden.

Zur Erläuterung: Es war ein Windstoß, etwas recht unvorhersehbares und somit doch eigentlich nicht unsere Schuld (oder?). Auch ist das Fenster von 1985!!! also 35 Jahre alt und noch obendrauf kommt das das Fenster direkt neben der Duschwanne OHNE Schutz vor direkter nässe ist (wir haben uns mit einem Duschvorhang natürlich beholfen, der aber kompliziertwerweise um die Ecke gehen muss wegen dem Fenster. Der innere Rahmen wurde schön mit weißer Farbe "sarniert", Vorschäden konnten wir also dadurch gar nicht sehen. Aber mal im ernst, ein intakter Holzrahmen bricht nicht so einfach wegen einem etwas festeren Windstoßes! Wurde mir von einigen auch so gesagt.

Ich suche noch die passende Argumentation diese Kosten (1200 Eure, auch wegen Notdienst der uns das Fenster wieder eingerenkt hat für den Moment) auf den Vermieter zu welzen, da ich es nicht einsehe die eigentlich vom Vermieter zu erwartenden Renovierung jetzt auf uns Mieter zu schieben, nur weil wir in dem Moment wo es endlich mal kaputt gegangen ist die Mieter sind. So lassen sich die Renovierungskosten auch senken, denkt sich die Vermietung...

Danke für eure Antworten

Mietrecht, Schaden
Miete in Neubau - Verzögerungen?

Hallo, ich ziehe am 01.05.2020 in eine Neubauwohnung um.

Das Gebäude befindet sich nach meinen Angaben in den letzten Schritten vor der Fertigstellung. Mein letzter Besuch war im Dezember 2019.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterzeichnet.

Er besagt im 2. juristischen Paragrahp:

________________  

§ 2 Mietzeit

1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2020.

2. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die frist für die ordentliche Kündigung beggint fruhestens ab dem §2 (1) genannten Mietbeginn.

3. Das Recht zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhaltnis nicht als verlangert § 545 BGB findet keine Anwendung.

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Wie erwartet, muss ich dem Vermieter meiner derzeitigen Mietwohnung meine 3-monatige Kündigungsfrist einräumen.

Ich habe von vielen Verzögerungen in ähnlichen Situationen gehört, in denen neue Gebäude die Übergabe um bis zu 6 Monate oder mehr verzögern können.

Ich habe gelesen, dass ich bei einer Verzögerung bei der Übergabe der Wohnung eine Entschädigung erhalten kann, d.h. eine 100%ige Reduzierung der Mietzahlung, und der Vermieter muss mir eine ähnliche vorübergehende Unterkunft zur Verfügung stellen.

Meine Frage lautet:

Reicht der in meinem Vertrag angegebene Absatz aus, um rechtlich geschützt zu sein, oder sollte ich ein Dokument anfordern, aus dem hervorgeht, dass die neue vermieter dafür verantwortlich sind, mir im Falle einer Verzögerung eine ähnliche Unterkunft zu finden?

Miete, Mietrecht
Vormieter hinterlässt Wohnung renovierungsbedürftig? Muss ich als Nachmieter die Kosten der Renovierung tragen?

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Wochen umziehen bzw. wird die Übergabe der Mietsache dann stattfinden.

Nach der Besichtigung und Vertragsunterzeichnung (Standardvertrag) habe ich mich am letzten Wochenende mit der Vormieterin zum Ausmessen der Wohnung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter schon aus der Wohnung ausgezogen und die Wohnung hatte somit Übergabestatus.

Bei Tageslicht und vor allem ohne Möbel fielen eine Reihe von Mängeln auf:

  • mind. 200 Dübellöcher inkl. Dübel auf 86m2
  • Durchbohrungen in der Wand wo die Vormieter ihre Kabel durchgelegt haben (Router, TV, Telefon)
  • Wasserflecken in der Küche an der Decke (keine Feuchtigkeit mehr aber Bedarf besonderer Grundierung)
  • Wandpaneele in der Küche schief nicht sachgerecht angebracht und stark abgenutzt (durch Vormieter angebracht, angeblich um Löcher in Wand zu überdecken)
  • Nikotinvergilbte Türen und Fensterrahmen
  • beklebte und stark verschmutze Türen und Fensterrahmen
  • nicht fachgerechte Anbringung von Spots in der Diele (Kabel hängen frei)
  • Regenschutz an der Balkontür fehlt (Vormieter wies darauf hin, dass es bei Starkregen reinregnet)
  • nicht fachgerechte Anbringung von Wandpaneelen im Bad (nicht feuchtraumgeeignet)
  • schwarze und teilweise lose Silikonfugen im Bad
  • an einer Stelle ausgebrochene Fliesenfuge im Bad
  • stark vergilbte Heizkörper
  • Tapetenschäden (Kratzer von Katzen)
  • Absplitterung des Holzes am Fachwerk innen (Wohn- und Essbereich sind durch Fachwerkbalken getrennt)
  • defekter Fensterrahmen im Bad
  • verrostete Armaturen im Bad
  • Riss in Bodenfliese im Bad

Die Wohnung wurde mit gehobener Ausstattung angepriesen und die Miete ist auch beachtlich. Leider sind mir diese Mängel bei der ursprünglichen Besichtigung nicht aufgefallen (im Dunkeln und noch bewohnt).

Meine Frage:

Muss ich die Wohnung so übernehmen oder kann ich gegenüber dem Vormieter bzw. dem Vermieter Mängel geltend machen?

Also entweder auf Instandsetzung und Mängelbeseitigung vor Übergabe bestehen oder Kosten der selbst beseitigten Mängel geltend machen?

Die Übergabe soll in 2 Wochen sein und zeitgleich zwischen Vormieter und Vermieter und Vermieter und mir stattfinden.

Mietrecht, Renovierung
Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug
Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum
Eigenbedarfskündigung, was tun? Keine Wohnung wegen Restschuldbefreiung und Schufa?

Meine Mietwohnung in der ich seit 01.02.11 lebe, wird gerade verkauft. Laut den Makler, wird der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden um selbst in diese Wohnung einzuziehen.

Nun habe ich angefangen eine neue Wohnung für mich zu suchen und da kamen auch schon die Probleme mit der Schufa.

Habe im Mai 2011 eine Privatinsolvenz beantragt, diese ist wurde 2017 erfolgreich abgeschlossen. Jetzt habe ich natürlich einen Eintrag in der Schufa über Restschuldbefreiung vom Juli 2017. Diese Einträge werden voraussichtlich zum 31.12.2020 aus der Schufa entfernt (wenn ich das richtig verstanden habe, drei Jahre und zum ende des laufenden Jahres).

Seid über 8 Jahren habe ich keine neuen Schulden und zahle alle meine Rechnungen pünktlich. Bin Angestellter mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und verdiene 2400€ Netto/ Monat.

Hatte jetzt drei Wochen Urlaub und habe mich intensiv mit der Wohnungssuche beschäftigt. In diesen drei Wochen hatte ich ca. 20 - 25 Besichtigungstermine und ungefähr auf die Hälfte habe ich mich anschließend beworben. Doch leider wurde aus diesen Bewerbungen gar nichts, immer nur Absagen. Eine Vermieterin hatte mir telefonisch auch den Grund genannt, wegen der Restschuldbefreiung und das ich bei momentaner Wohnungslage sehr schlechte Karten hätte, solange der Eintrag in der Schufa steht.

Nun ist es leider so, dass ich zwar (laut Internet) ca. 9 Monate Kündigungsfrist und Zeit hätte mir was neues zu suchen, doch bekommen würde ich zu 99% nichts.

Möchte auch nicht dem neuen Eigentümer im Wege stehen, seine Wohnung zu beziehen. Nun weiss ich aber auch nicht wohin.

Hat vielleicht jemand eine Idee, was man noch unternehmen kann um nicht auf der Strasse zu landen. Hat jemand eventuell Erfahrungen wie ich vorgehen sollte.

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Eigenbedarfskündigung
Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten) bei Rücknahme Eigenbedarfskündigung durch Vermieter, nachdem Mieter neuen Mietvertrag abgeschlossen hat?

Unser Vermieter hat uns am 20.09. Wochen schriftlich, per Kurier und rechtlich wirksam (per Anwalt Schreiben prüfen lassen) eine Eigenbedarfskündigung (EBK) zum 31.12. mitgeteilt. Er kommt aus dem Ausland nach FFM zurück, tritt eine neue Stelle an und benötigt die Wohnung für sich und seine Familie. Soweit in Ordnung.

Zehn Tage (30.09.) nach Eingang der Kündigung hat er telefonisch mitgeteilt, dass er ggfs. eine Wohnung in der Umgebung kaufen wird, die er demnächst besichtigt und dass bei Kaufvertrag der Grund für die EBK entfallen könnte. Nach der Besichtigung (02.10.) hat er sich gemeldet und erklärt, dass er sich in 4-5 Tagen zur Kaufwohnung entscheidet und uns dann eine Rückmeldung gibt. Wir haben erwidert, dass wir dennoch weiter nach einer neuen Wohnung suchen, da Warten zu unsicher ist mit dem knappen Auszugstermin, was für ihn nachvollziehbar war/ist.

Wir haben Ende der gleichen Woche (04.10.) nach mehreren Besichtigungen eine neue Wohnung gefunden und uns zur Unterschrift des Vertrages entschieden, als wir gegen mehreren Mitbewerbern eine Chance bekommen haben.

Am 12.10. haben wir unseren Vermieter per Textnachricht angeschrieben und über den Vertrag informiert, da er sich nicht mehr von sich aus gemeldet hat.

Am 15.10. hat er uns dann ebenfalls per Text informiert, dass er der Kaufvertrag per Notar geklärt sei und er den Eigenbedarf tatsächlich zurückzieht und er sich freuen würde, wenn wir bei ihm in der Wohnung bleiben.

Wir möchten definitiv ausziehen und die bisherige Wohnung entsprechend der Kündigung Ende Dezember verlassen.

Meine Frage:

Können wir für die entstandenen und entstehenden Kosten (Anwalt wg Prüfung Kündigung, Wohungssuche, Umzugskosten) eine Entschädigung bekommen, da er seinen Eigenbedarf erst nach unserer Unterschrift auf dem neuen Vertrag zurückgezogen hat?

Mietrecht, Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht
Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Wg Mitbewohner verweigert alle Nachmieter, damit seine Freundin zum meinem Auszug dort mietfrei wohnen kann, was kann ich tun?

Hallo,

kurz die Situation:

Ich wurde für mein Studium in einer anderen Stadt angenommen, hab dies jedoch erst vor 2 Wochen erfahren und hatte deshalb meine Wohnungskündigung noch nicht mit meinem Mitbewohner geklärt ( Auszug zum 1.10) . Als ich die Zusage bekommen habe, habe ich mich erstmal an den Vermieter gewandt und die Situation geschildert, dieser gab daraufhin sein okay für einen Nachmieter ab 1.10 sollte ich einen finden.

Nun zum eigentlichen Problem, die Freundin meines Mitbewohners "wohnt" seit knapp 5 Monaten bei uns, ist quasi 25/30 Nächten hier und ich hatte prinzipiell kein Problem damit, allerdings haben die beiden jetzt beschlossen, dass sie alle Nachmieter kategorisch ablehnen, damit sie in Ruhe zu zweit dort weiterwohnen können die 2 Monate die ich sowieso noch zahle, bevor sie dann den neuen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschreiben. Ich bin aktuell verzweifelt und weiß mir nicht zu helfen, habe ich rechtlich eine chance mich dagegen zu wehren? kontrollieren kann ich es ja sowieso nicht wenn ich 300km entfernt wohne.

Ich überlege mittlerweile ob ich nicht sogar eine Chance habe den Vertrag anderweitig zu beenden, da ich weiß das er den Mietvertrag nicht selber unterschrieben hat sondern von ein Freund von ihm die unterschrift gefälscht hat, da er vertrieft hatte ihn zu unterschreiben bevor er in den Urlaub ist, wobei ich auch hier nicht weiß ob das überhaupt geht und eigentlich will ich mich falls dem so ist auch nicht auf so ein niveau begeben müssen.

Mietrecht, WG Zimmer
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

Bild zu Frage
Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index

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