Ab ann gelten mündlich angekündigte Mietpreiserhöhungen?

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BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung

(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.


Wenn der Vermieter das nur mündlich macht, ist die Erhöhung nicht rechtswirksam !!! Das BGB ist dann auf deiner Seite !!!

Eine Mieterhöhung ist in Textform und unter Einhaltung von Fristen auszusprechen. Bevor eine schriftliche Mieterhöhung nicht vorliegt, ist sie auch nicht erklärt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558a.html

Nach § 558b BGB kann eine Mieterhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete etwa nur zum Beginn des 3..Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens verlangt werden, bei Euch also frühestens zum 1.1.2014.

Zunächst wäre mal zu klären, ob die Miete selbst oder mit ihr nur die darin enthaltene Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden.

Dann, ob mietvertraglich vereinbarte Staffelmiete fällig und nur erinnert wurde.

Mieterhöhungen nach Mietpreisspiegel, Vergleichsmiete oder Modernisierung sind hingegen nur wirksam, wenn sie schrfitlich und begründet verlangt werden.

G imager761

Die mündliche Mieterhöhung stellt nur ein Information dar bzw. Absicht Erklärung. Ist also nicht rechtsgültig. Die Mieterhöhung muss schriftlich unter Nennung von Gründen erfolgen. Ihr könnt dann zustimmen oder Ablehnen.