Muss der Vermieter Zinsen auf die Kaution zahlen, wenn er sie besonders lange einbehält?

3 Antworten

Muss der Vermieter Zinsen auf den Kautionsbetrag zahlen, wenn er die Kaution besonders lange einbehält (über ein halbes Jahr).

Nein.

Zunächst schuldet der Vermieter die Kaution überhaupt erst 6 Monate nach Auszug, weil er ohne anderslautenden Mängelfreiheitsbescheinigung eine dementsprechend lange Prüffrist hätte.

Dann auch nur abzgl. erwartbarer BK-Abrechnung, die er noch 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode des Auszugsjahres stellen kann, also durchaus knapp 2 Jahre (!) nach Auszug.

Erst in diesem Zeitpunkt wäre sie geschuldet, nach weiteren 30 Tagen fällig und dann erst wären durch Inverzugsetzung Zinsen forderbar.

G imager761

Das ist ein Irrtum. Die Zinsen liegen bei o,5 bis o.25% im Moment. Gibt es einen Grund für die lange Dauer?

Die Kaution ist doch angelegt und dafür laufen jeden Monat Zinsen an. Wo ist also das Problem. Die Anlage darf der Vermieter ganz alleine bestimmen. Der Vermieter darf auch die Kaution solange zurückhalten, bis die letzte Jahresabrechnung gelaufen ist.