kann ich den wiedereinbau eines gaszählers selbst über die gasgag beantragen?

hallo, vor 4 jahren ließ ich meinen gaszähler ausbauen. nun beschloß ich auf gas zurück zu kehren - ich erkundigte mich überall und bekam ab und zu dieselbe antwort, aber im großen und ganzen sagte jeder was anderes zur vorgehensweise - auch meine hausverwaltung, die bekannt dafür ist, alles zu ignorieren (auch mängel), wenngleich sie telefonisch erstmal bemüht tun.seit 2 monaten nicht mehr wohne sondern hause wie ein messi - aber der hat meist wenigstens noch ein sitzplatz irgendwo (küche ausgebaut, decke gespachtelt u.gestrichen, wz-möbel verkauft, u.whg voll mit material und werkzeug: betreten auf eigene gefahr, kaffee u. nahrung nur noch im stehen-überall nur noch dreck und mief. denn die ganze whg. mache ich neu -allein!) ich dreh fast durch. ein haustechniker war vergangene woche da, er hätte auch die leitung auf dichtheit prüfen können, wenn er davon gewußt hätte und wollte gleich einen nachtermin machen,um dann auch gleich diese gassteckdose zu stetzen. aber was ist mit dem gaszähler? er telefonierte und meinte, den müsse die HV neu beantragen. nichts passiert! kann ich jetzt selbst aktiv werden?jeder tag verzögerung kostet mich geld und nerven. ich hätte einfach machen sollen-sagt inzwischen jeder-ehrlichkeit wird wieder bestraft. ich wollte nur ein "ok" -kein geld.ich verzweifle, wollte in 4 wochen wieder etwas arbeiten u.pflege meine meine mom... dank im voraus!

Hausverwaltung, Mietrecht
Vermieter lässt uns durch Nachbarn beobachten, was können wir tun?

Wir wohnen jetzt fast ein Jahr hier in dieser Wohnung. Vor einigen Wochen stand der Vermieter unangekündigt vor unserer Tür (er selbst lebt in einem anderen Stadtteil). Der Vermieter war außer sich und fuhr mich aggressiv an, zählte belangloses Zeug auf wie z.B. er hätte Hundehaufen in der Mülltonne liegen sehen... sicher, wenn meinem Hund einen Haufen in dem Garten macht, sammle ich ihn auf (wo soll ich denn sonst hin damit?! Und das Treppenhaus wäre nicht sauber genug, ich wohne im Erdgeschoss hier laufen alle Hausbewohner durch. ich sagte ich hätte vor nicht mal einer Woche geputzt.Darauf er: ,,Wenn das hier so aussieht, muss du eben jeden Tag putzen..!“ und noch weitere seltsame Dinge, die in meinen Augen völlig haltlos waren. Zwei Wochen später bekam ich einen Brief vom Vermieter in dem er mir mitteilte, dass er uns von Nachbarn und Bekannten beobachten ließ!! ... wir würde einen Zweithund halten war seine Anschuldigung in diesem Brief! (Ich führe den Hund einer Freundin aus, da diese den ganzen Tag arbeitet und ich mit unserer Hündin eh unterwegs bin.) Er fordert uns auf den Zweithund abzuschaffen, ansonsten würde er auch die Genehmigung für den ersten Hund zurück ziehen!

Was mich am meisten interessiert ist also, ob der Vermieter uns rechtlich gesehen überwachen lassen darf und was wir tun könnten.

Mietrecht, vermieter, Privatsphäre, Tierhaltung
Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.
Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

Mietrecht, Mietvertrag, Schadenersatz

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