Garagenverwaltung

4 Antworten

Was für ein Verwalter ist das denn? Ich vermute, der WEG-Verwalter und davon kann es bei EINER WEG der Natur der Sache nach nur EINEN WEG-Verwalter geben und der wird von der Eigentümerversammlung und nicht von einzelnen Eigentümern ernannt.

EnnoBecker  04.02.2014, 13:29

Im Ürbrigen sehe ich hier ein ganz anderes Problem, welches aber eher mit meinem Fachgebiet zu tun hat.

2
Privatier59  04.02.2014, 14:25
@EnnoBecker

meinem Fachgebiet

Ach genau: Pelztiere dürfen in Garagen nur mit bauordnungsrechtlicher Sondergenehmigung gehalten werden. Du bist doch Kürschner, oder?

0

Deine Frage ist schnell benatwortet. Wenn du einen günstigeren Verwalter findest, kannst du den Wechsel vor dem Ende der Vertragslaufzeit auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen und wenn die anderen Eigentümer auch einen neuen Verwalter wollen wird der Wechsel beschlossen und umgesetzt.

Selbstverwalten, also den Hausverwalter der Garage machen, geht auch. Du musst nur überlegen, wofür er das Geld bekommt, ob du das kannst und für das Geld machen willst.

Kurz nachgeschaut sind 17/35 € im Jahr für einen Stellplatz ein recht übliches Geld. Wesentlich günstiger wirst du es vermutlich also nicht bekommen und wenn du nur für das Objekt die Verwaltung übernimmst, sollte sich dien Stundenlohn im Rahmen halten.

WilliArndt 
Fragesteller
 05.02.2014, 09:04

17/35 € im Monat für einen Stellplatz und nicht im Jahr

0
Rat2010  05.02.2014, 15:52
@WilliArndt

Ok. Mein Fehler war ein anderer. Ich habe da Verwaltergebühr reininterpretiert (wegen dem "preiswerteren Verwalter"). Nur die kannst du mindern, wenn du die Verwaltung überträgst oder übernimmst.

Die in der monatlichen Vorauszahlung enthaltenen Kosten bis auf die Verwaltergebühr werden auch anfallen, wenn ein anderer oder du die Verwaltung übernimmst. Schau dir die einzelnen Kosten an. Du kannst ja den Verwalter fragen, ob er da oder dort was einsparen kann.

0

Willi:

Bevor du dich weiter mit einer angeblich kostengünstigeren Eigenverwaltung einer von 400 (vierhundert) Garagen beschäftigst, zeige doch einmal verständlich für alle hier Interessierten auf, wie du z.B. der Streu- und Räumungspflicht bei Schnee und Glatteis nachkommen willst?

Nehmen wir einmal an, dein Teileigentum (nicht Wohnungseigentum) beträgt am Garagengrundstück 1/400stel und du willst rechtzeitig vor 7.oo Uhr in der Früh (nur) deinen Anteil am Garagenvorplatz, am Zuweg und der Zufahrt räumen/streuen. Wie machst du das und wie soll das Ergebnis aussehen?

Empfehlung: Ich rate dir, deinen Versuch aufzugeben. Er läßt sich nicht verwirklichen.

Franzl0503  04.02.2014, 14:42

90 GA = 90/400. Problematik bleibt.

1

Wie ist denn die Anlage organisiert als WEG oder so. Es muss ein Art Teilungserklärung und einen Verwaltervertrag geben. Da steht alles drin, auch welche Möglichkeiten du hast.