Ist es möglich, daß Vermieterin die Miete für Autostellplatz nach langem Festpreis nun verdreifacht?

3 Antworten

Das kann durchaus sein, und die rechtliche und vertragliche Situation gibt das auch her - ein Mietvertrag für einen Autostellplatz hat nichts mit dem Mietrecht für Wohnungen zu tun, und hier gibt er keine Beschränkungen für eine Erhöhung des Mietzinses.

Es kommt schon sehr auf die genauen Umstände an, denn auch ein festpreis ist ziemlich ungewöhnlich - vielmehr muss es sich wohl immer um einen Mietzins gehandelt haben.

Auch die Kündigung des Vertrages für den Autostellplatz hat nichts mit dem Mietvertrag für die Wohnung zu tun.

Das dürfte doch schon Mietwucher sein

Du kannst nicht für das Wohnraummietrecht geltende Begriffe auf andere Arten von Mietverhältnissen übertragen. Wann Mietwucher vorliegt, definiert das Gesetz nämlich in dem genannten Sinne:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html

Für Stellplatzmiete gilt: Friss oder stirb. Wem der Stellplatz zu teuer ist, der muß eben jeden Abend wieder auf Stellplatzsuche gehen und dann 2km zur Wohnung wandern. Macht ja nichts, das erhält jung und schlank.

Wenn Du von "Erhöhung" sprichst, so sei im übrigen darauf hingewiesen, dass es für Stellplätze kein besonderes Mieterhöhungsverfahren gibt. Was Dir da angeboten wird, ist wahrscheinlich (wir kennen den Vertrag ja nicht) die Änderung eines schon bestehenden Vertrags und der brauchst Du nicht zuzustimmen. Allerdings wird mutmaßliche Folge dann die Kündigung sein und dagegen gibt es bei Stellplätzen keinen Mieterschutz.

Ist der Stellplatz einzeln vermietet, kann sie dafür verlangen, was sie will. § 558 BGB gilt nämlich nur für Wohnraum.

G imager761