Hallo!

Weiß jemand, ob ein Pflegeheim eine Riesennachforderung für den kompletten vergangenen Vierjahreszeitraum stellen darf?

Angeblich reichten die (zwischendurch ohnehin immer wieder regelmäßig und sehr deutlich angehobenen) monatlichen Forderungen (Pflegevers. + Rente + Zuzahlung durch die Kinder) nicht aus. Wegen erhöhter Preise für Energie, Pflegemittel etc.

Im Mietrecht gibt es sowas wie die "Verspätete Geltendmachung", z.B. von Nebenkostennachforderungen, ebenso im Unterhaltsrecht. Aber kann man sowas übertragen?

Ich freu mich auf eine Antwort! Schon für einen Hinweis, wo ich denn eine passende Auskunft bekommen könnte, wäre ich dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Andrea