Kann ein Vermieter Kosten für neue Schließanlage wg. Schlüsselverlust verlangen ohne tats. Austausch
Wenn ein Mieter den Schlüssel zur zentralen Schließanlage des Hauses verloren hat, und der Vermieter verlangt, daß er den kompletten Austausch der Anlage zahlt, muß der Vermieter dann auch vorher nachweisen, daß der Austausch erfolgt ist? Hat der Mieter das Recht, die Rechnung zu sehen?
1 Antwort
Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Es gab Urteile nachdem die fiktiven Kosten anerkannt wurden mit der Begründung der Vermieter trägt dann das Risiko alleine (wenn der die Schließanlage nicht tauschen lässt).
ABER ich würde auf dieses Urteil verweisen:
"Verliert der Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage, kann der Vermieter nur den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er die Schlösser tatsächlich ausgetauscht hat. Eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags für den Austausch der Schließanlage ist ausgeschlossen, denn das mit dem Verlust eines Schlüssels einhergehende Hinnehmen einer gesteigerten Einbruchsgefahr führt nicht zu einem kommerzialisierbaren Schaden hinsichtlich der Schließanlage." (LG Freiburg, Urteil v 23.4.2013, 9 S 154/12)
Wenn Du schon gezahlt hast (aufgrund eines Kostenvoranschlags) dann verlange auch den Austausch der Schließanlage damit Du dich zu Hause wieder sicher fühlen kannst (wenn Du dort noch zur Miete wohnst).