Elektroschaden Altbauwohnung Schuld?

Hallo,

Ich habe mich bisher vergeblich versucht im Internet schlau zu machen ob es ähnliche Fälle wie meinen gab und wer die Haftung dafür übenehmen muss. Folgender Sachverhalt: Ich bewohne eine Altbauwohnung,derren Elektroinstallation Neu verlegt worden ist.Zumindest sieht es danach aus,denn ich habe überall in der Wohnung Aufputzkabelkanänle und Aufputzsteckdosen. Jetzt wollte ich mir etwas an die Wandhängen und musste dafür zwei Löcher bohren und habe dabei die Stromleitung für das Treppenhauslicht getroffen.Es war für mich nicht nachvollziehbar,aus welchen Gründen da überhaupt eine Leitung lang läuft.Es befindet sich keine Steckdose,Schalter oder ähnliches daneben,darüber oder darunter und der Schalter für das Treppenhauslicht befindet sich auch nicht in unmittelbarer nähe,da er auf der gegenüberliegenden Seite im Treppenhaus (sprich auf der Seite vom Nachbarn) angebracht ist. Der Elektiker musste kommen,hat es überprüft und behoben. Ich habe alles in Absprache mit dem Vermieter machen lassen und auch er hat den Elekriker bestellt. Zahlen muss nun aber ich den Schaden. Ich habe in einem Forum gelesen,das es so etwas wie einen Bestandsschutz gibt der aber nur gilt wenn in die Elektroinstalation nicht eingeriffen worden ist.Stimmt das den? Und inwiefern gilt dieser Bestandschutz noch für meine Mietwohnung? Muss ich wenn dieser nicht mehr gilt und die Elektrik hätte komplett erneuert werden müssen dann auch die Kosten für die Reperatur targen? Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Mietrecht
Nebenkostenabrechnung Wasserverbrauch

Liebe Leser,

ich habe eine Frage zu dem Wasserverbrauch meiner Nebenkostenabrechnung 2011.

Das Mietverhältniss endete zum 31.03.2011. Das Haus besteht aus 3 Parteien (1xVermieter, Dachgeschoss Mieter + Ich) meine Wohnung hat keine eigene Wasseruhr, die anderen Wohnungen schon. Bisher wurde mein Verbrauch aus der Differenz zu den anderen Wasseruhren und dem Gesamtverbrauch der Stadt abgerechnet.

Bei Auszug und Übergabe der Wohnung wurden von mir alle Wasseruhren abgelesen, allerdings nicht der Hauptzähler! Der Vermieter sagte, dass die Fa. Ditschun diese Ablesung und Abrechnung vornimmt. Im Übergabeprotokoll wurde dies so vermerkt.

Jetzt erhielt ich die Nebenkostenabrechnung und mein Wasserverbrauch soll pro Monat statt 5,5m3 wie in den Vorjahren 10,2m3 pro Monat betragen! Ich kann diese Zahl nicht überprüfen, da der Hauptwasserzähler erst wieder am 12.12.2011 durch die Stadt abgelesen wurde. Meinem Einspruch und dem Vorschlag, den Vorjahresverbrauch zu berücksichtigen hat mein Vermieter zurückgewiesen und mir vorgeworfen, die Dokumentation bei Übergabe der Wohnung selbstverschuldet zu haben, obwohl der Vermieter mir sagte, dass Firma Ditschun die Ablesung vornimmt und dies auch so im Übergabeprotokoll aufgeführt und unterschrieben steht.

Darf ich den angegebenen Gesamtverbrauch von 85m3 (von Vermieter abgelesen) als Schätzung betrachten, 15% abziehen und auf Grund fehlender Wasseruhr auf die Quadrahtmeter umlegen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe Bluemchen

Mietrecht, Nebenkosten, Wasser, Schätzung
Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???

Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.

ABER:

Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.

Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!

Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???

Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Hartz 4 Sozialschmarotzer und Mietnomaden

Gibts doch nicht!

Seid drei Monaten (seit Mai 2011) bekomme ich als Vermieter einer Wohneinheit keine Miete von einer Hartz IV-Empfängerin.

Die zuständige Stelle die Agentur für Arbeit in Göppingen zahlt ihr trotzdem die Juli 2011 Miete aus, obwohl ich am 6. Juni 2011 die Anklageschrift (fristlose Kündigung und Räumungsklage) im sogenannten Kundenraktionsmanagement vorgelegt hatte. Daraufhin geht die Sachbearbeiterin doch tatsächlich in den Urlaub, welches ja auch legitim ist, jedoch legt sie die Akte beiseite und unternimmt garnichts. Nach ihrem Urlaub der nach dem 20. Juli 2011 endete, hatte sie keine Möglichkeit mehr die Leistungen für Unterkunft und Heizung zurück zu ziehen. Da Daten für eine Sperrung von Leistungen nach Angaben der Agentur nur bis zum 20ten jeden Monats vollzogen werden können. Welch eine Ironie.

Wie geht das? Eine staatliche Stelle die dem öffentlichem Recht untersteht, arbeitet so schlampig. Dieser Betrug den diese Hartz IV-Empfängerin durchzieht. Seit drei Monaten keine Miete zu bezahlen. Und die Agentur in Göppingen gibt mir als Antwort "da können wir leider nichts machen". Diese Agentur gibt den Hartz IV-Empfängern einen Freibrief zur Schmarotzerei und Mietnomadentum. Gelder werden weiterhin ausbezahlt obwohl sie offensichtlich Zweckentfremdet werden. Man tut nichts. Man plädiert papagaienhaft auf den Datenschutz. Lächerlich!

Hartz IV, Hartz4, Miete, Mietrecht, KdU

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