Wieviel Schimmel muß vorhanden sein damit fristlose Kündigung erlaubt ist?

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Wann eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, richtet sich nach objektiven Maßstäben und ist nicht allgemein zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls.

Allein die Möglichkeit, dass sich auf Grund einer Schimmelpilzbildung Sporen in der Raumluft befinden, stellt noch keine konkrete Gesundheitsgefährdung dar und reicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht aus.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit. Die Mieter/innen müssen darlegen und beweisen, dass festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden.

Ein einfaches ärztliches Attest, das ohne Laboruntersuchung erstellt ist, reicht hierzu nicht aus (KG, AZ: 8 U 124/02 ; AZ: 12 U 1493/00).

In absolut jeder Wohnung ist Schimmel vorhanden, nur in Operationssälen und technischen Speziallobors nicht. Allein das zeigt, dass Auftreten von Schimmel unmöglich ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein kann. Nur dann, wenn durch massiven Schimmelbefall eine Gesundheitsgefährdung konkret besteht, könnte eine solche Kündigungsmöglichkeit bestehen. Die Bekannte wird sich darauf einstellen müssen, für die nächsten Monate gleich doppelt Miete zahlen zu müssen.

Schimmel berechtigt nicht zur sofortigen Kündigung. Sie muss Regeln einhalten. Zum einem muss die es dem Vermieter anzeigen. Dieser muss dann zeitnah den Misstand entfernen. Eine Zeitangabe gibt es nicht, jedoch kann der Mieter dann die Miete kürzen, wenn nichts passiert. Ich hatte in meiner Mietwohnung wegen einem Wasserschaden die ganze Küchenwand verschimmelt, was etwas mehr ist als das was du schilderst. Dies berechtigte dem Mieter zu einer Kürzung der Miete zu 15%, nicht mehr. Dies habe ich mit Haus und Grund besprochen. Ich finde es mutig, daß die Nachbarin sich das traut ohne die Kenntnisse des Mietrechts zu haben. Wenn sie wirklich auszieht, dann riskiert sie ihre Kaution nicht wieder zu bekommen. Dazu hat der Vermieter das Recht diese einzubehalten. Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Nachbarin hast, dann rate ihr sich bei dem Mieterbund zu erkundigen. Nichts ist schlimmer als für die neue und für die alte Wohnung für 3 Monate noch Miete zahlen zu müssen. Denn das droht ihr, wenn sie sich nicht erkundigt.

Nicht nur wie viel, sondern auch welcher Art der Schimmel ist wichtig. Aber erstmal muss der Vermieter schriftlich unterrichtet werden, damit der den Mangel beheben kann. Sonst bliebe nur der Weg über ein Gutachten, das von einer erheblichen Gesundheitsgefährung spricht. Nach Lage der Dinge wird die Nachbarin demnächst doppelt Miete bezahlen.