Muss ich mich an den Kosten der Treppenhaus renovierung beteiligen?

3 Antworten

Normale Mietwohnung? Dann ist das Treppenhaus Sache des Vermieters. Du hast damit nichts zu tun.

Ja das ist doch gut. Aber alleinige Sache des Vermieters. Das Streichen des Treppenhauses dürfte bei weitem keine Modernisierung darstellen, und Instandhaltung bezahlt der Vermieter ohne sie auf den Mieter umlegen zu können.

Schönheitsreparaturen am Haus ... außerhalb der Wohnung sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen - sprich können nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Derlei Schönheitsreparaturen können auch sicherlich nicht als Modernisierung , welche zu einer prozentualen Erhöhung einer Miete führen kann, angeführt werden.