Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
Stromkosten auf Mieter umlegen?

Hallo, ich wohne seit August in einer 3er WG und bezahle eine monatliche Miete inkl. Nebenkostenpauschale. In der Nebenkostenpauschale ist eigentlich alles enthalten, also wir mussten bisher nichts extra zahlen, die Kosten wurden aber nicht aufgegliedert (Bild).

nun möchte meine Vermieterin, dass wir die Strom und Heizkosten selbst übernehmen oder draufzahlen, da es für sie zu teuer wird. Wir haben uns dann auch etwas schlau gemacht und uns beraten lassen, wobei rauskam dass sie die Nebenkostenpauschale nicht erhöhen darf, da es keine Klausel im Vertrag dafür gibt. Das haben wir ihr dann gesagt, woraufhin sie uns dann erstmal mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt hat.

wir haben heute mit der Verwaltung gesprochen und die haben uns dann aber was ganz anderes erzählt, und zwar das sie nicht die Pauschale erhöhen, sondern die Stromkosten jetzt auf uns umlegen wollen und dass das bis her unsere Vermieteren für uns so zu sagen übernommen hat, wir haben demnach keinen Strom und heizkosten bisher gezahlt. Im Mietvertrag steht aber garnichts dazu und ich wollte fragen ob der Vermieter das einfach machen kann? Oder müsste etwas im Vertrag dazu stehen? Noch dazu wohnen zwei von uns erst seit August und september in der Wg, darf man dann nach so kurzer Zeit erhöhen?

Wir haben nichts schriftliches bekommen außer eine email in der steht wir sollen die Stromkosten selbst übernehmen ab dem 01.01.2023, das war Ende November, gibt es da keine Fristen?

Beim Gespräch mit der Hausverwaltung haben wir auch nichts schriftliches bekommen und wenn wir versucht haben unsere Argumnete zu sagen wurde uns nur gedroht, wenn wir die Kosten nicht übernehmen, dass uns die Waschmaschine weggenommen wird (von der Vermieterin) oder wir gekündigt werden. Geht das einfach so? Ich meine klar die Möbel sind von der Vermieterin aber kann sie die einfach wieder wegnehmen? Im Vertrag wurde auch nichts aufgelistet welche Möbel von der Vermieterin sind. Eine Kaution haben wir auch nicht gezahlt. Und können wir gekündigt werden wenn wir nicht direkt zum 01.01 übernehmen?

Miete, Mietvertrag, Nebenkosten, stromkosten
Eigene Gastherme / eigenen Gasanbieter / Nebenkosten?

Hallo zusammen,

folgendes:

Ich wohne in einer 45qm großen Wohnung. Super modernisiert. Die Wohnung hat eine eigene Gastherme aufgrund der Modernisierung. Das Haus an sich ist ein Altbau, die anderen Wohnung sind nicht so super modernisiert wie die Wohnung die ich bezogen habe.

So, ich wohne seit 04/2020 in dieser Wohnung. Die Miete begann mit 380€ + 50€ NK und lag bei 430€. Im Folgejahr 2021 bekam ich die NK- Abrechnung sollte etwas Nachzahlen und zusätzlich monatlich die NK anpassen um 50€... Demnach 480€. Wegen der eigenen Therme habe ich nen eigenen Anbieter und Zahle 90€ Gas.. + 35€ Strom, ebenfalls ein anderer Anbieter.

Dazu muss ich sagen das meine Mutter ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung in diesem Haus bezogen hatte und richtig viel NK wiederbekommen hat. Fand ich sehr merkwürdig.

Jetzt warte ich aktuell auf die neue NK-Abrechnung.. und sehe in dem Postregal eine Zettel für einen Nachbarn (wir haben so Postregale und sie legt da Nachrichten rein :D) Meine Mom hatte auf einem Zettel gelesen, dass die Vermieterin auf die aktuellen Medienberichte aufmerksam macht bzgl. Gas und kündigte bereits die Umlage der Heizkosten auf alle Mieter an, da dies für sie nicht mehr tragbar wäre xD

So, in dem Haus wie gesagt habe ich eine eigene Gastherme + Zähler etc. - kann die mich da auch mit reinziehen und wieder NK-erhöhen. Die anderen Wohnungen sind wesentlich größer, keine eigene Therme, haben zusätzlich einen Keller, den ich nicht einmal habe. Kann die wieder die NK-ABRECHNUNG bei mir anheben, obwohl die anderen soviel wieder bekommen hatten?

Würde mich über Eure Rückmeldung freuen :)

Gas, Miete, Mietrecht, Nebenkosten
Volle Nebenkosten für Lagerraum zahlen?

Hallo, ich habe vor 1,5 Jahren einen Lagerraum angemietet. Dieser liegt im Kellerbereich eines Wohnhauses und wurde vom Vormieter auch als Lagerraum genutzt, davor wurde er von einem Geschäft als Büroraum genutzt. Es gibt Heizungen, Beleuchtung, ein Bad und auch Anschlüsse für Küche. Inseriert wurden die Räume als Lager-/ Büroraum. Die Räume besitzen definitiv nicht den Kompfort einer üblichen Mietwohnung. Tür mit Bohrlöchern, hinter Eingangstür behelfsmäßige Verbretterung an Wand und Boden ( man kann durch einen Ritz den Erdboden drunter sehen, es kommen auch Käfer da durch ) , mega viele Türen zu Garagenrümen, angrenzenden Geschäften, teilweise offene Wände mit Rohren, überall mega viele Steckdosenleisten und herumhängende Kabel - noch aus den Bürozeiten). Es wurde als Mietvertrag ein vorgedrucktes Formular für Wohnraummietverträge benutzt. Miete ist recht günstig und Nebenkosten wurden mit mal 40,- Euro als „ ausreichend „ eingetragen. Ich habe mir extra noch dazuschreiben lassen, dass ich es als Lagerraum nutze ( kann aber auch als Wohnung genutzt werden oder untervermietet werden ). Nun kam die Nebenkostenabrechnung mit knapp 500,- Euro Nachzahlung. Normal wie jeder Mieter dort, nur ohne Müll. Ist das so rechtens ? Was ich verbrauche, wie Heizung, Wasser…ist klar…aber auch der ganze Rest, wie Hausmeister, Winterdienst, Grundsteuer, Versicherungen usw….? Ich nutze es ja gar nicht als Wohnung. Siehe auch §2(3) Wohnflächenverordnung. Bin mir unsicher. Kennt sich jemand aus mit sowas ( bitte nicht raten ) ? Danke

Bild zu Frage
Miete, Nebenkosten
WLAN in Nebenkosten?!?

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meiner Nebenkosten Abrechnung, das alles hat aber eine kleine Vorgeschichte.

Ich habe am 30.3. meine Wohnung auf den 31.6. gekündigt da ich eine neue gefunden habe.

Gründe waren.

Ständig ist der Keller vermüllt und zugestellt was meine Nutzung verhindert. Stellt Dinge wo sie nicht mehr möchte wochenlang vors Haus, entfernt es aber nicht wenn etwas zu bruch geht wie Glas. Weigert sich meine Terassen Tür zu reparieren.

Dann standen Besichtigungen im Raum.

Die Corona Maßnahmen erlauben hier aber nur 2 Haushalte was eine Besichtigung nach Ihren Wünschen unmöglich gemacht hat. (Sie, Ich und Besichtiger) in meiner 30m² Wohnung wo der Abstand nicht gehalten werden kann.

Ihre vorderungen:

Meine Haustiere entfernen

Sie macht die besichtigung alleine in meiner noch möbelierten Wohnung.

oder das vollständige frühzeitige räumen der Wohnung Anfang Mai.

Meine Angebote wurden alle abgelehnt, also habe ich mich geweigert die Besichtigung zu erlauben (habe Polizei gefragt)

Wir haben uns schrecklich verstritten und ich wurde von meinem Eigentlichen Vermieter angerufen. (Sie hat mich nur zur Untermiete reingenommen ohne das mit zu teilen)

Mit meinem Vermieter habe ich dann Besichtigungen vereinbart.

Nun zu meinem Eigentlichen Problem.

Mir wurde von ihr eine Nebenkosten Abrechnung geschrieben. In der sie Geld verlangt, (es waren rechen Fehler in der Abrechnung das wurde vom Vermieter korrigiert)

Und dort war eine Auflistung für das Internet über 90€

Als ich aber eingezogen bin war sie noch super freundlich und hatte mir vor meiner Mutter mehrfach versichert das ich mir kein WLAN holen brauch und ihres kostenlos nutzen könne da sie es sowieso hat und sich die Signale nicht stören.

Leider alles nur Verbal und nicht Schriftlich (Erste Wohnung definitiv ein Fehler)

Mein Problem jetzt ist das sie mir diese internet kosten in die Abrechnung geschrieben hat, und ihr Lebensgefährte lügt und auch behauptet das ein Betrag vereinbart war.

Das haben wir nicht schriftlich, es steht auch nicht im Mietvertrag.

Das einzige was ich habe ist das sie mir damals das WLAN passwort geschickt hat, ohne das ich darum gebeten habe ohne Kosten oder der gleichen zu erwähnen.

Darf sie es dann wirklich mit abziehen oder besteht die Möglichkeit das ich gewinnen würde wenn ich dagegen vor

Was ratet ihr mir?

Miete, Mietrecht, Nebenkosten
Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

Nebenkosten, Erhöhung, Pauschale
Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Pfuscht mein Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung?

Tja, was soll ich sagen ... ich suche Rat! Schließlich bewege ich mich bei folgendem Fall nicht im Bereich von schweren Vergehen, aber auch nicht von Bagatellen. Ich vermute eine Art Kavaliersdelikt ...

Ich miete eine Wohnung von etwa 70 Quadratmetern. Sie befindet sich im ersten Stock zusammen mit einer weiteren, etwas kleineren Wohnung (etwa 40 qm). Im Erdgeschoss darunter mietet eine Verwandte des Vermieters eine Praxis, die wohl etwa 100 bis 110 qm hat.

Bei der Nebenkostenabrechnung ist mir schon seit vielen Monaten unwohl, und das, obwohl der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung genaue Werte zur Verfügung hat. Er hatte nämlich vor Vermietung des Hauses darauf geachtet, für jede einzelne Wohnung einen eigenen Zähler anzubringen. Ich machte damals bei Einzug (als Erstmieter) den Fehler, die entsprechenden Zähler nicht zu prüfen. Ich verließ mich darauf, dass sie auf einem Wert um die Null stehen.

Diesen Fehler machte ich aber dann irgendwann nicht mehr. Ich begann, die Zähler (unregelmäßig) abzulesen. Die Unregelmäßigkeit ist insofern aber überhaupt nicht schlimm, weil die modernen Zähler über eine Speicherfunktion für den Wert am 31.12. verfügen.

Es geht um die Werte bei der Heizung. Die drei Zähler an der Gas-Zentralheizung zeigen den Verbrauch in MWh an. Bei der Umrechnung der Werte in Prozent komme ich zu folgendem Ergebnis:

Legende: (a) mein eigener Verbrauch; (b) Wohnung Nr. 2; (c) Erdgeschoss ######################################## Anteil dem Zähler gemäß: (a) 8,26 %; (b) 29,17 %; (c) 62,57 %.

Anteil in der NK-Abrechnung: (a) 27,57 %; (b) 21,00 %; (c) 51,43 %. ########################################

(Anmerkung: Ich bin tagsüber großteils nicht in der Wohnung und daher mit der Heizung extrem sparsam.)

Hier klafft einiges auseinander ... Als ich direkt nach der persönlichen Aushändigung der NK-Abrechnung Zweifel hegte und 'stammelte' "Den Punkt mit der Heizung ist mir nicht ganz klar ... Haben Sie nach Quadratmetern (!) gerechnet oder wie?", da antwortete er: "Mit der Frage hatte ich schon gerechnet". Er bot mir jedoch an, mir die Rechnung vorzulegen und mit der Forderung der Nachzahlung zu warten, meldete sich anschließend aber wieder über (mittlerweile schon) Wochen nicht mehr bei mir. (Ich sage jetzt nicht, dass das ungewöhnlich ist, außerdem ist einem ein Vermieter, der einem nicht dauernd auf der Schwelle rumtanzt, ja auch ganz lieb.)

(Man beachte auch den Faktor der mit dem Vermieter verwandten Mieterin.)

Die Frage ist: Wie nähere ich mich meinem Vermieter? Schließlich will ich einen freundlichen Umgang aufrechterhalten ... Bei schriftlichen Aufforderungen z.B. ... naja - kann man sich denken, nicht wahr?

Danke für Eure Hilfe :)

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie Nebenkosten regeln bei Teilvermietung von Eigentum ?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:

Ausgangssituation: Der Eigentümer möchte ein Teil seines Hauses (sagen wir mal 30 % der Wohnfläche) vermieten. Der Erwerb des Hauses soll auf Leibrentenbasis mit 2 %-gen Verzinsung und einem Barwert von 250.000 Euro erfolgen. Die Leibrentenzahlungen sollen 1.000 Euro/Monat betragen. Zu den Erwerbskosten kommen noch 50.000 Euro mit 4 %-iger Verzinsung auf 7 Jahre verteilt hinzu. Der Eigentümer erwägt die 30 % der Wohnfläche für 400 Euro/Monat zu vermieten (Kaltmiete). Die Vermietung soll möbliert erfolgen. Nun meine Frage:

Frage 1: Was ist aus steuerlicher Sicht bezüglich der Nebenkosten günstiger, die Nebenkosten Pauschal, sagen wir mal 100 Euro/Monat, oder aber prozentual an den Gesamtnebenkosten, hier proportional der Wohnfläche (30 %) zu erheben (oder ganz weg lassen) ?.

Frage 2: Welche von den o.g. Kosten können Anteilmäßig als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Frage 3: Welche Kosten können insgesamt als Werbungskosten bei einer Vermietung angesetzt werden ?.

Frage 4: Können die Zinsen aus der Finanzierung des Gebäudes, hier Leibrente, anteilig als Werbungskosten angesetzt werden (Barwert * Zinsatz = Gesamtzinsen/a und davon 30 %) ?.

Frage 5: Wie kann der Kredit von 50.000 Euro als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten.

PS: Falls sich aus der Darstellung der Ausgangssituation eine weitere, durch die gestellten Fragen nicht erfasste Möglichkeit ergibt, dann bitte ich auch darauf einzugehen.

Herzlichen Dank.

Nebenkosten, Steuern, werbungskosten, Eigentum
Vertreter von Stromanbieter an meiner Tür geklingelt - Habe ich ausversehen Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Es hat eben an meiner Wohnungstür geklingelt und ich habe aufgemacht. Es war ein Vertreter von dem Stromanbieter "Prima Strom", welcher in meine Wohnung gekommen ist. Wir saßen uns hin und er wollte mich überreden, den Stromanbieter zu wechseln. Er fragte mich dazu, wieviel Geld ich bei meinem derzeitigen Anbieter (Stadtwerke Hannover) monatlich zahlen muss und rechnete mir dann aus, wieviel Geld ich sparen würde, wenn ich zu "Prima Strom" wechsle. Ich sagte ihm die ganze Zeit, dass ich trotzdem bei meinem derzeitigen Anbieter bleiben möchte. Er fragte mich warum etc. Er fragte mich dann noch, ob ich irgendwelche Unterlagen von meinem jetzigen Stromanbieter da habe und ich antwortete mit nein, weil ich ihm keine zeigen wollte. Ich sagte ihm auch nochmal, dass ich bei meinem jetzigen Stromanbieter bleiben möchte. Dann schrieb er mir auf dem Zettel, auf dem er mir die Ersparnis ausgerechnet hat, noch seine Handynummer auf, falls ich es mir anders überlege. Am Ende fragte er noch: "Also soll alles so bleiben, wie es ist?" Ich antwortete daraufhin mit "Ja". Ich sagte dann, damit er nicht weiter nervt: "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück." Er stand dann auf, wir verabschiedeten uns und er ging.

Meine Frage ist jetzt: Habe ich irgendwas falsch gemacht? Ich weiß ja aus dem Fernsehen, dass solche Leute meist Abzocker sind, die irgendwelche überteuerten Verträge einem andrehen wollen. Ich habe nichts unterschrieben. Auch meine Zählernummer und Kundennummer von meinem jetzigen Anbieter kann er ja nicht wissen, da ich ihm keine Unterlagen vom Anbieter gezeigt habe. Ich hoffe nur, dass ich mit dem Satz "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück" nicht doch ausversehen einen Vertrag abgeschlossen habe oder so. Wie gesagt habe ich nichts unterschrieben und ihm auch keine Unterlagen gezeigt. Also habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen, oder?

Nebenkosten, Stromanbieter, stromkosten, Vertrag, Vertragsabschluß

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