Messi Wohnung , Mieterin schwer krank , wer entrümpelt und reinigt die Wohnung

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Wäre es nicht sinnvoll gewesen, wenn Du bei der zweiten Frage auch den vollständigen Sachverhalt wiedergegeben hättest? Jetzt sehe ich erst, dass Du nicht der Vermieter bist.

Natürlich darf der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen bei Verwahrlosung. Dass Deiner Bekannten irgendwer die Wohnung nett herrichtet, brauchst Du nicht zu glauben. Auch ein etwaig bestellter Betreuer wird das nicht machen können, denn er müßte jemand finden der das bezahlt. Das auf Behördenhilfe zu hoffen, halte ich für überrtriebenen Optimismus. Die Räumung und Sanierung einer Messie-Wohnung kann 5-stellige Summen kosten. Niemals würden Grundsicherung oder Sozialamt so etwas übernehmen. Da wäre wesentlich wirtschaftlicher, die Bekannte in eine neue Wohnung zu vermitteln oder notfalls im Übergangswohnheim unterzubringen.