Mietvertrag für die Wohnung in einer anderen Stadt? Kaution überweisen, bevor der Vermieter den Vertrag unterschreibt?

Hallo zusammen. Habe folgende Fragen. Wollte längst in eine Stadt ziehen, die 700 km entfernt ist. Ein Freund von mir wohnt dort und konnte für mich den Besichtigungstermin wahrnehmen. Nachdem ich Schufa, Mieterselbstauskunft usw. gesendet habe, hat mir der Mann der meinem Kumpel die Wohnung gezeigt hat gesagt, dass sein Vater der Vermieter ist und dass er die Kaution gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Mietvertrags haben will. Dank vieler Antworten hier habe ich begriffen, dass es häufig der Fall ist, dass der Vermieter die Kaution vor dem Einzugsdatum haben will.

Worum ich mir Sorgen mache: Einzugsdatum ist am 01.05., also in einem Monat und die Wohnung ist 700 km entfernt. Der Vermieter meint ich sollte den Mietvertrag durchlesen, unterschreiben und dann die Kaution überweisen. Vielleicht bin ich einfach paranoid, aber: Ich unterschreibe Mietvertrag, sende das Geld aufs Konto von jemandem, den ich nicht mal gesehen habe und nicht weiß, ob er tatsächlich der Vermieter ist, er unterschreibt den Mietvertrag nicht und verschwindet mit knapp 2000 EUR. Die Wahrscheinlichkeit scheint zwar sehr gering zu sein, denn ich aber ständig Pech habe und dazu schon mal abgezockt wurde - bin ich sehr vorsichtig. Der Mietvertrag wäre doch erst dann gültig, wenn der Vermieter auch unterschreibt, oder?

Was wäre ihrer Meinung nach die beste Lösung in so einer Situation?

Die Wohnung wäre für mich fast perfekt und ich will den Vermieter nicht erschrecken dadurch, dass ich so paranoid bin. Der Vermieter scheint vernünftig, aber dazu noch sehr vorsichtig zu sein. Zusätzlich interessiert mich, welches Dokument meine Freundin und Ihre Schwester erhalten können, die zusammen mit mir umziehen, wenn ich allein den Mietvertrag unterschreibe. Wäre Wohnungsgeberbestätigung für die ordentliche Anmeldung ausreichend?

Für die Antworten danke im Voraus!

Kaution, Mietvertrag, umzug
Der Vermieter gibt meine Kaution nicht zurück und lügt jedes Mal, wenn ich darum bitte?

Meine Familie und ich hatten einen festen Mietvertrag für eine Wohnung. Wir haben den Mietvertrag am 15.11.2020 und für zwei Jahre begonnen. Wir sind am 30.11.2022 statt am 15.11.2022 ausgezogen, (nach Absprache mit der Vermieter) weil wir unseren gewünschten neuen Mietvertrag woanders sichern wollten. 
Der Ex-Vermieter hat die Miete für den Monat Dezember 2022 von unserer 2190€ Kaution einbehalten und wollte am Ende kleine Schäden wie eine kaputte Fliese in der Küche reparieren und eine Heizungswartung machen, die wir Anfang des Jahres gemacht haben. 
Also jetzt drei Monate später habe ich fünf mal telefonisch und persönlich mit ihm gesprochen und er hat mir gesagt, dass er viel stress hat, aber er wird den rest der Kaution zurückzahlen. 
Am Freitag letzte woche sagte er zu meinem Bruder er wird das am Montag machen und immer noch nichts. 
Er antwortet nicht auf E-Mails und SMS-Texte und ich bin wirklich fertig mit dem Anruf und bekomme die gleiche verlogene Antwort. 

Ich will nicht mit ihm streiten. 
Weiß jemand, ob er überhaupt das Recht hatte, eine Monatsmiete von der Kaution einzubehalten, da unser Vertrag für eine bestimmte Zeit lief? Also wir haben bis 30/11/2022 ganz normal bezahlt und er will die Miete für Dezember 2022 von dir Kaution einzubehalten obwohl wir am 30/11/2022 ausgezogen sind!

Wir waren vorbildliche Mieter, die immer pünktlich bezahlt und geputzt und die Wohnung in einem optimalen Zustand hinterlassen haben. 
Mein Bruder hat Angst, dass er ein Betrüger ist und versuchen würde, uns anzuklagen, wenn wir vor Gericht gehen würden. 

Unsere Mutter liegt in kritischem Zustand im Krankenhaus und wir brauchen unser Geld zurück.

Kaution, Kautionsrückzahlung
Teilkaution zurückverlangen?

Eine Frage in Sachen Mietrecht:

Mein Vermieter hat mir bei der Rückgabe ein Protokoll übergeben, das bestätigt, dass keine Schäden entdeckt wurden. Im Vertrag sind ebenfalls keine wirksamen Schönheitsreparatur-Leistungen integriert gewesen.

Meine Kaution hat 600€ betragen. Ich habe fristgerecht zum 31. August gekündigt. Im Vertrag steht geschrieben, dass die Kaution frühestens nach 3 Monaten ausgezahlt wird.

(Frage 1: Ist solch eine Klausel überhaupt wirksam?)

Wenn der Vermieter keine Ansprüche hat, muss er die Kaution 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnisses ausbezahlen.

Ein Problem besteht jedoch in der Betriebskostenabrechnung, die nach §556 Abs.3 S.2 spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums gem. §556 Abs.3 S.1 beim Mieter eingehen muss.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter die gesamte Kaution einbehalten will. Hierbei kommt es ganz auf den individuellen Fall an.

Laut einem Urteil ist der Vermieter zwar berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten, wenn er mit anfallenden Nebenkosten rechnet (AG Gießen: Urteil vom 10.05.2012, 48 C 352/11).

Jedoch muss er die Betriebskostenabrechnung in einem ihm zumutbaren Zeitraum erstellt haben (AG Hamburg-Barmbek: Urteil vom 12.11.2009, 813 b C 34/09).

Ein BGH-Urteil sieht eine gerechte Frist von 6 Monaten vor (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05).

Meine Frage ist jetzt:

Habe ich einen Anspruch darauf, einen Teil meiner Miete zurückzuverlangen?

Dadurch, dass der Vermieter höchstwahrscheinlich keine Ansprüche bis auf die ausstehenden Nebenkosten hat, sollte doch die Summe, die er für die voraussichtliche Betriebskostenabrechnung einbehält, eher gering sein.

Habe ich dementsprechend einen Anspruch auf Teilauszahlung, etwa 200-400€?

Kaution, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Recht, Rechte, Vertrag, Kautionsrückzahlung
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
Vermieter behält knapp 3000 EUR Kaution ein, zugrundeliegender Vertragspassus ggf. unwirksam?

Hi zusammen,

mein Vermieter und ich hatten bei Einzug vereinbart, dass er die sehr renovierungsbedürftige Decke nicht renoviert und ich das mache, wenn mich der Zustand stört, wenn's geht aber über einen professionellen Betrieb, nicht selbst.

Noch vor Vertragsschluss habe ich mit Malereibetrieben gesprochen, die mir aber geraten haben, die Decke nicht zu renovieren, da die Wände frisch mit Mustertapete tapeziert sind und es unwirtschaftlich ist, nach der Renovierung der Wände die Decke zu renovieren.

Ich habe meinen Vermieter vor Vertragsabschluss auf den Sachverhalt angesprochen und explizit nach seinem Einverständnis gefragt, ob es für ihn tatsächlich okay ist, wenn ich die Decke dann nicht renoviere (schriftlich), woraufhin er schriftlich bestätigt hat, dass ich die Decke nicht renovieren muss.

Im Vertrag steht: Der Mieter renoviert die Decke ausschließlich über eine Fachfirma auf eigenen Auftrag und eigene Kosten.

Das hatte ich gem. unserem Schriftwechsel so verstanden, dass, wenn ich renovieren, dann über Fachfirma, aber ich muss nicht.

Bei Kündigung und Auszug hat der Vermieter mehrfach verbal und schriftlich angekündigt, dass ich meine Kaution nicht zurückerhalten werde, da er ein Angebot für 2.500 zum Renovieren der Decke hat (Abkleben, Spachteln, Schleifen, 2x Streichen) - da gönnt er sich richtig was auf meine Kosten...

Mein Anwalt ist entspannt und sagt, ich soll diese Ankündigungen einfach ignorieren, in ca. 6 Monaten holen wir uns die Kaution zurück, weil die vertragliche Regelung unwirksam ist.

Mir ist das Ganze extrem unangenehm, ich vertraue dem Anwalt, aber ich würde mich trotzdem freuen, ein paar Meinungen hier zu hören.

Kaution, Mietrecht
Bafög, Kredit usw. Was soll ich tun?

Hallo,

Ich stecke gerade ein wenig in der Klemme. Ich fange in 2 Monaten mein Studium an und habe so einige Sachen die ich dafür und davor noch zahlen muss bis ich dann endlich umzieh.

Das sind vor allem folgende:

Fahrstunden: 1160€

Kaution + Miete: 1860

PC fürs Studium: 888€ (studiere was mit Games und brauche einen Computer der große Software aushalten kann)

Semesterbeitrag/ticket und bearbeitung: um die 120/130€ rum

Den PC werde ich soweit möglich auf Ratenkauf machen, die Kaution und die Fahrstunden muss ich direkt zahlen.

Das Problem ist meine Eltern haben wohl um die 50.000 Euro Schulden (keine Ahnung woher mein Vater hat iwie immer mehr Kredite aufgenommen) und sie können mich nicht unterstützen während dem Studium obwohl beide in Vollzeit arbeiten.

Ich habe insgesamt noch 500€ von meinem Neben Job übrig und es kommen noch 299€ nächsten Monat. Alles was ich davor hatte ging für meinen Führerschein (Fahrstunden und alles davor) und halt Hygiene Artikel und Schulzeug + Klassenfahrt nach Berlin mit Selbstverpflegung hin.

Meine Mutter zahlt mir 580 für die Fahrstunden, mehr nicht.

Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe Angst dass ich kein Bafög bekomme weil meine Eltern ja um die 4.000€ zusammen verdienen und ich habe ab August keinen Job mehr. Ich habe überlegt ob ich mir auch ein Kredit hole aber ich weiß nicht ob das so eine gute Idee ist oder ob ich überhaupt eins bekomme.

Ich kann erst ab Oktober wieder arbeiten, da ich erst in der Stadt wo ich studieren werde einen Job annehmen kann und bei Ferienjobs hab ich bisher nur Absagen bekommen.

Ich würde mich über Ratschläge freuen.

BAföG, Kaution, Kredit, Schulden, Bafög-Antrag
Kaution - habe sie bezahlt, aber gedacht, es wäre wer anders - wer bekommt sie?

Hi!

Bin neu hie bei Finanzfrage und doch schon gleich meine erste Frage (hoffentlich kann mir jmd weiterhelfen ...)

Seit einem Jahr beziehe ich (20J./Student/Nebenjob) in Deutschland eine Mietswohnung/WG. Zum Beginn der Miete war eine Kaution (ca. 600€) fällig.

Meine Eltern unterstützen mich jeden Monat sowie es geht (Auto - Versicherung und co (Sprit bezahle ich selbst)/Miete der Wohnung). An einigen We's & Ferien bin ich zu Hause. Jetzt ziehe ich in wenigen Wochen in eine andere Wohnung um ... Kaution beträgt laut Vertrag 0€

Da kam natürlich die Frage auf ... wer hat nochmal die Kaution bezahlt ... wir haben nicht nachgeschaut - waren uns sicher ... die Elter waren es ...

Nun habe ich aber gerade eben bei der Suche nach einer anderen Überweisung in meinem Konto festgetellt, dass ich es damals wohl war, der die Kaution hinterlegt hat ... und nicht meine Eltern ...

Jeder Hausstand (gerade Familien) leidet durch die heutige (politische ...) Lage ... klar ... die einen mehr, die anderen weniger ...

Meine Eltern rechnen noch weiter mit der Kaution!

Zur Zeit kann ich mich selbst gut über Wasser halten ... Gasrechnung, Strom, ... werde ich aber in der neuen Wg vermutlich selbst bezahlen müssen.

Schon vor einiger Zeit habe ich Urlaub in den Sommerferien gebucht - kaum stornierbar ... das macht nochmal n schlechteres Gewissen ... Fahre in Urlaub ... und danach will ich meine Kaution wieder? Ne ... Kp ...

Was würdet ihr tun?

Mit den Eltern über die Kaution sprechen? (Dann wissen sie es aber und wollen das Geld nicht mehr, was sie später aber selbst belasten könnte)

Oder Stillschweigen wahren ... Den Eltern, die damit schon z.T. rechnen, die Kaution lassen?

Es ist eben (gerade als Student) schon ne Batze an Geld, was man da sieht ...

,,Und ich habe mich die ganze Zeit über noch gefragt, wrm mein Geldpuffer aufeinmal so gering war ... - habe es auf die Anfangszeit der Unizeit ohne Minijob - Überbrückung von Puffergeld - geschoben)

Ich war schon immer jmd., der Dinge lieber anderen überlassen hat und sich selbst (für) später belastete. Deswegen frage ich diesmal mal nach der Meinung von anderen ...

Was würdet ihr in diesem Falle tun?

Mir ist bewusst, dass ihr natürlich nur anhand von diesen Fakten hier abwägen könnt ... ihr wisst weder über genaue Daten, noch über andere Zustände. Auch ist es im Endeffekt mein Brot ...

Aber wie denkt ihr über die Sache?

Viele Grüße,

Kaution einheimsen 100%
Kaution verschweigen 0%
Kaution, Miete
Kaution / Überweisung?

Hallo Leute,

ich habe ein wichtiges Anliegen. Im Juli 2021 habe ich meine Wohnung aufgegeben, also die Kündigungsfrist wurde eingehalten und am 01.07.2021 wurde der Mietvertrag offiziell aufgelöst. Soweit war auch alles super, ich hatte eine Wohnungsabnahme, die auch super gelaufen ist. Lediglich der Backofen hatte kleine Gebrauchsspuren und eine Ecke der Tapete hat sich gelöst. Wir haben uns verständigt und alles geklärt.

Dann ging das ganze Drama aber los, über Wochen habe ich nichts vom Vermieter ( in diesem Fall eine Firma die die Immobile betreut) gehört.

Dann sind über vier Monate vergangen. So langsam war ich echt sauer, da nie zurück gerufen wurde und es wurde nicht auf Mails geantwortet.

Nach nun fast sechs Monaten, hat man mir versichert die Unterlagen sind zur Bank geschickt worden und diese müsste sie nur noch bearbeiten. Das ist jetzt knapp zwei Wochen her.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen, oder arbeitet bei der Bank und könnte mir schildern, wieso eine Bank zwei Wochen braucht? Die Unterlagen sind per Post zugeschickt, ich verstehe, dass dies einige Tage dauert. Auch das Wochenende habe ich beachtet und trotzdem scheint mir diese Dauer total absurd. Gibt es bei der Rückzahlung der Kaution ein besonderes Verfahren ? Muss dort etwas geprüft werden? Ich verstehe es nicht mehr. Ich habe alle Daten meiner Bank kontrolliert, diese habe ich korrekt abgegeben.

Überweisung, Kaution
Kaution beim Hort?

Liebe Wissende,

ich hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten.

Meine Kinder besuchen seit längerem nach der Schule einen Hort. Bei der Anmeldung zu ebendiesem wurde eine Kaution in Höhe von insgesamt €780.- verlangt.

Jetzt ist die Situation so dass ich den Hort Ende Juni gekündigt habe, aber aufgrund der Kündigungsfrist von zwei Monaten noch die Beiträge bis Ende August bezahlen muss.

Ich habe der Hortleitung am 02. Juli geschrieben dass sie bitte die Beiträge für Juli und August von der Kaution einbehalten sollen und mir den verbleibenden kleinen Rest der Kaution im September auf mein Konto überweisen sollen.
Drei Wochen habe ich nichts von der Hortleitung gehört, obwohl noch am selben Tag die Lesebestätigung an mich retourniert wurde. Mit Ende Juli hat mir die Hortleitung dann per Mail mitgeteilt dass aus "Transparenzgründen" ein Abzug von der Kaution nicht möglich sei und ich die Beiträge weiter zu bezahlen habe. Ich war allerdings zu dieser Zeit im Urlaub und habe das Mail nicht gleich lesen können. Mit heutigem Tag habe ich dann eine Zahlungsaufforderung per Mail erhalten wobei €10.- pro Kind als Mahngebühr aufgeschlagen wurden.

Meine Frage:
Nachdem ich drei Wochen nichts von der Hortleitung gehört habe bin ich guten Glaubens davon ausgegangen dass der Abzug mit der Kaution in Ordnung geht.
Ist es rechtens erst so spät mir mitzuteilen dass der Beitrag nicht von der Kaution genommen werden kann, zumal die Zahlungsfrist jeweils am 05. des jweiligen Monats ist? Wofür ist sonst eine Kation gedacht?
Ich habe berechtigten Grund zu der Annahme dass die Kaution, wenn überhaupt, erst nach mehrmaligen Erinnerungen/Rechtsanwaltsschreiben retourniert wird.
Kann ich auf die zuvor stillschweigende Vereinbarung, die Beiträge von der Kaution abzuziehen, beharren?

Vielen Dank und schönen Abend
Terence

Kaution
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Vermieter behält Kaution nach Auszug ein -> verdeckter Mangel "rauchgeruch"?

Tachchen,

ich habe jetzt schon ein wenig recherchiert und erhoffe mir Klarheit.

Ich habe für 6 Monaten in einer "frisch sanierten" Wohnung ein Zimmer bewohnt. Insgesamt war das Ganze als WG ausgelegt, bei dem jedes Zimmer einzeln vermietet wurde. Es gab einen Pauschalpreis, der auch Strom, Heizkosten, Warmwasser und Internet beinhaltet. Ergo sind Nachforderungen Richtung Nebenkostenabrechnung schonmal nicht drin. Bei meiner Recherche bin ich noch auf ein paar andere Ungereimtheiten gestoßen (offensichtlich wurden hier Seitens des Vermieters alle Grauzonen so ausgenutzt, dass die Mietpreisbremse umgangen wurde --> anderes Thema). Fakt ist: es hat sich das Bild ergeben, dass der Typ ein Abzocker ist.

Konkrete Frage: Die Übergabe erfolgte durch einen Vertreter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Das liegt mir so auch schriftlich vor. Im Protokoll taucht dann noch folgende Klausel auf: "Die Abnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung nachträglich festgestellter (verdeckter) Mängel/Schäden."

Bei der Übergabe war meine Mitbewohnerin dabei. Die Zimmertür wurde nach der Übergabe offen gelassen. --> Sprich ab hier konnte im Prinzip jeder aus der WG und auch jeder Besucher in das Zimmer.

Nun behauptet der Vermieter (per Whattsapp) es würde in dem Zimmer nach Gras riechen (laut meiner Mitbewohnerin war er noch nichtmal vor Ort). Dies müsste er erst genau prüfen und behält daher meine gesamte Kaution ein.

Ich habe mal Gras geraucht - vor ca. 16 Jahren das letzte mal --> nicht in dieser Wohnung :D

Was kann ich tun? Sehe ich es richtig, dass er mir nachweisen müsste, dass ein verdeckter Mängel, welcher Art auch immer, durch mich verursacht wurde?

Und wie sind hier die Fristen für Ihn? Wie lange kann er das Spielchen treiben?

Hoffentlich kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank!

Kaution, Mietrecht
Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

Vor 12 Jahren sind wir mit 3 Personen in unsere jetzige Wohnung gezogen. Bei der damaligen Wohnungsbegehung mit den Vermietern wurde keine Kaution vereinbart. Da wir froh waren, auf die Schnelle noch rechtzeitig eine Wohnung bekommen zu haben, unterschrieben mein Mann und ich den Mietvertrag ohne genauer zu kontrollieren. Irgendwann nach Jahren las ich mir aus irgendeinem Grund mal den Mietvertrag durch und stellte mit Entsetzen fest, dass hierin eine Kaution von 500 Euro vereinbart war, die dann ja demzufolge von uns nicht bezahlt worden ist. Ich wies meinen Mann darauf hin, der dann sagte, wir sollten lieber die Füße still halten und schlafende Hunde nicht wecken. Ich konnte ihm ja schlecht in den Rücken fallen, da es finanziell sowieso bei uns schlecht stand. Tja, leider hat sich besagter Ehemann nach jahrezehntelangen Problemen, die ich immer wieder beseitigt hatte, vor 2 Jahren in sein ererbtes Haus begeben (auf das ich keinen Anspruch habe), sich eine 33 Jahre jüngere Geliebte genommen und ließ mich und unsere Tochter fallen. Ich teilte damals den Vermietern mit, dass mein Mann ausgezogen sei und wir nur noch zu Zweit in der Wohnung leben würden. Die Nebenkosten wurden von dort an nur noch für 2 Personen (statt für 3) berechnet, es wurde aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, ich habe immer noch den alten Mietvertrag, in dem der Mann auch noch drin steht. Nun sitze ich hier, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre ausziehen und mit Sicherheit fällt dann dem Vermieter auch auf, dass die Kaution nicht bezahlt wurde. Ich habe Panik, das gibt mit Sicherheit Theater, zumal die Wohnung schon bei unserem Einzug nicht im allerbesten Zustand war und der Vermieter immer die Gelegenheit nutzt, bei dem Auszug von Mietern alle möglichen Neuerungen vornehmen zu lassen. Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Kann mein geschiedener Mann nach meinem Auszug aus dieser Wohnung noch vom Vermieter anteilig, also mindestens für die Hälfte der dann anfallenden Kosten herangezogen werden? Außerdem muss noch der total voll gestellte Keller geleert bzw. entrümpelt werden und das wird auch nochmal für mich teuer. Muss er sich daran auch kostenmäßig beteiligen (viele alte Sachen darin sind noch von ihm)?

Kaution, verjährung

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