Spekulationssteuer, selbst genutzte Wohnung aber vermietete Zimmer

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Spekulationssteuer gibt es nicht. Du meinst Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte und da spricht das Gesetz in Abs.1 Nr.1 in der Tat davon, dass ausgenommen nur Wohnungen sind, die "ausschließlich" zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html