Was wird als Eigenbedarf anerkannt? Darf man für Angestellte mit Begründung Eigenbedarf kündigen?

Die Frage steht im Titel, wer nicht alles lesen will kann die Titelfrage beantworten.

Ich habe gelernt, da ich das Haus in Deutschland zu einem viel zu niedrigen Preis vermietet habe, hoffe ich die Dame zieht irgendwann von selbst aus. Neue Mieter erhalten dann nur noch einen befristeten Vertrag, welchen ich bereit bin immer wieder für ein Jahr befristet neu auszustellen, bis ich das Haus für Angestellte benötige.

Verkaufen will ich das Haus nicht es würde mich reuen, ich habe zu viel in Erneuerungen investiert obwohl das Haus im Herbst erst 8jährig wird. Die Lage ist ruhig die Aussicht unverbaut am Dorfrand und keine Bauzone anschliessend.

Ich bin 63jährig, ich dachte mir, wenn ich einmal Hilfe benötige, weil ich den Haushalt nicht mehr alleine machen kann, kann vielleicht eine Frau mit ihrem Partner in diesem Haus in Deutschland wohnen und 14 Tage bei mir sein und mich unterstützen natürlich gegen Lohn und eine 2 Dame die nächsten 14 Tage. So konnte eine Tante von mir bis zum 90. Altersjahr in ihrer Wohnung leben. Niemand weiss im Voraus, wie rüstig man im Alter noch ist, ich weiss auch nicht wie es mir in 10 Jahren geht, deshalb die Frage.

Wird das als Eigenbedrafskündigung anerkannt, wenn jemand, der mich unterstützt und mir Hausarbeiten abnimmt, wenn ich dann den Mietern im Haus in Deutschland kündige und frei mache für meine Angestellten? Das Haus steht nur 20 Autominuten von mir entfernt, obwohl ich in der Schweiz wohne. Ich möchte nicht nach Deutschland ziehen, bei uns haben direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Ich habe einen Sohn und 2 Enkelkinder.

Sonst könnte ich höchstens noch Eigenbedarf ankündigen und das Haus als Ferienhaus für mich und die Familie meines Sohnes nutzen. Das wäre auch eine Möglichkeit Eigenbedarf geltend zu machen.

In diesem Forum hat jemand geantwortet, dass ich nach und nach aufschlagen kann bis zum ortüblichen Preis. Das ist immerhin ein Trost.

Danke für Euro Bemühungen

Immobilien, Mietrecht
Darf der Vermieter die komplette Beseitigung von Feuchtigkeit verweigern? Und muss der Vermieter für teure Wandfarbe aufkommen?

Hallo, wir sind im Sommer in eine Wohnung mit Einbauküche mit Elektrogeräten gezogen. Bei der Übergabe fiel uns nichts gravierendes auf. Letzten Monat haben wir den Backofen austauschen lassen. Beim Einbau ist uns aufgefallen, dass hinter dem Ofen Schimmel und hinter der Spülmaschine Schimmel ist. Wir konnten uns allerdings nicht erklären, woher dieser Schimmel kommen konnte. Erst aus Zufall entdeckte mein Freund, dass es hinter der Spülmaschine tropft, sobald diese eingeschaltet ist. Der Vermieter wurde stets informiert. Letzte Woche fiel mir beim Putzen auf, dass die Wohnzimmerwand, die an der Küche angrenzt, feucht ist. Mit dem Vermieter abgesprochen, haben wir die nasse Tapete entfernt und entdeckt, dass gut 1/3 der Wand schrecklich feucht ist.

Kleine Randinfo: Wir lüften und heizen 4-5 Mal am Tag, wie empfohlen.

Nun war ein Sachverständiger da und hat uns mitgeteilt, dass das Wasser hinter der Spülmaschine wohl seit geraumer Zeit unter die Küchenfliesen gelaufen ist und sich bis zum Wohnzimmer durchgezogen hat. Der Sachverständige sagte uns, die Küchenschränke, einige Fliesen und Tapeten müssten entfernt werden, um die Küche fachgerecht trocknen zu können.

Der Vermieter möchte allerdings nicht, dass die Küche abmontiert oder Fliesen entfernt werden. Er würde die Feuchtigkeit unter den Fliesen gerne selbstständig trocknen lassen und nur die Wände professionell behandeln lassen. Ist das denn zulässig, dass man bewusst feuchte Stellen sich selbst überlässt? Und ist es denn nicht so, dass auch neuer Schimmel unter den Fliesen entstehen kann? Wir sorgen uns auch um die Gesundheit von uns und den Kindern in unserer Familie.

Die zweite Frage bezieht sich auf das Wohnzimmer. Die befallene Wand haben wir mit einer sehr hochwertigen Wandfarbe gestrichen. Der Eimer kostete uns sehr viel Geld. Muss der Vermieter uns denn genau dieselbe Farbe erstatten, oder müssten wir uns mit einer günstigen Alternative Zufrieden geben?

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid oder es finden sich Experten im Mietrecht oder selbst Betroffene unter euch.

Liebe Grüße.

Mietrecht
Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?

Folgender Sachverhalt, wir haben mit 3 Personen 2001 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garage gemietet. Im Mietvertrag steht die Nutzung des ganzen Anwesens inkl. Keller, Gartren und Garage. Miete 1000 DM bzw. 511€.. Nun wurde die Dachgeschosswohnung wegen 2 Sterbefällen frei und die Hausbesitzerin fragte an, ob sie die Dachgeschosswohnung ihrer Enkelin weitervermieten dürfe. Damit erklärten wir uns einverstanden. Einen von zwei Kelleräumen wurde den jungen Leuten abgegeben. Der Mietzins wurde im Gegenzug auf 300€ abgesenkt. Dann fingen die Dachgeschossbewohner an die Garage zuzufüllen und gaben an, sie hätten ein Mitnutzungsrecht. Dagegen hätte im Grundsatz auch niemand was. Allerdings war die Vermüllung eine große Gefahr für die 82 Jährige Mieterin beim betreten der Garage. Der Streit brach erst aus, als wir die Garage ausräumten, reinigten und die Sachen wieder ordentlich einräumten. Plötzlich kam eine Drohung mit einer Ansage, welche uns dann verärgerte. Niemals mehr sollen wir fremdes Eigentum anfassen, sonst hätten wir ein riesengroßes Problem. Das teilten wir der Vermieterin dann mit und Sie war auch entsetzt. Wir wollten ein Gespräch um die Situation zu klären, nun wurden aber Roller, Fahrräder Gartenmöbel u.s.w. in der Garage angekettet. Das hat uns veranlasst mitzuteilen, dass die Garage zur Erdgeschosswohnung gehört und bitte freizuräumen sei. Auch der Stellplatz vor der Garage ist freizuhalten. Im Anhang zu unserem Mietvertrag steht, dass die Dachgeschosswohnung weiter vermietet werden kann und der Rest im Mietvertrag weiter Gültigkeit hat. Zusätzlich wurde der 82 Jährigen Mieterin ein Mietrecht auf Lebenszeit eingeräumt was auch für den Fall einer Vererbung oder Verkauf des Anwesens gilt. Das ist für uns wichtig gewesen, weil die Vermieterin die Großmutter der Dachgeschossbewohnerin ist, ebenfalls über 80 Jahre alt und uns Mitteilte, dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat. Dürfen wir auf das Freiräumen der Garage bestehen? Mit freundlichen Grüßen Norm69

Mietrecht, Mietvertrag
Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

Grundsicherung, Mietrecht, Sozialamt
Sonderkündigungsrecht Mietwohnung durch viel zu hohe Heizkosten?

Liebe Community, wir haben folgendes Problem:

Wir sind gerade erst im April letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Grund war dass wir Nachwuchs bekommen haben, ein Zimmer mehr brauchten aber aus der Stadt raus und weniger zahlen wollten um etwas Geld auf die Seite legen zu können.

Die neue Wohnung wird mit Nachtstromspeicherheizung geheizt. Das war eigentlich ein Grund für uns gegen diese Wohnung, allerdings der Einzige. Uns wurde dann aber von der Maklerin versprochen, dass die Stromkosten (incl. Heizkosten) nicht höher wären als 150 - 200 € mtl. Wir verließen uns auf die Vermieterin und die Maklerin, denn die Vormieter hatten angeblich auch nur einen Satz dazwischen bezahlt. Dabei handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern, wir sind nur zu dritt. Nachdem wir einzogen, wollte die Stromgesellschaft jedoch schon einen etwas höheren Abschlag haben, knapp über 200 € mussten wir zahlen (vorher online Preise verglichen). Wir haben dann im Winter unheimlich gespart und gefroren, und gingen davon aus dass wir dann Geld zurückbekommen und künftig einen kleineren Abschlag zahlen müssen. Wir haben von 7 Nachtstromspeicherheizungen 3 dauerhaft aus gehabt, die eine im Kinderzimmer lief nur ganz kurz (~Dezember/Januar) auf höchster Stufe, die übrigen drei Heizungen liefen auf Sparflammen. Unser Sohn ist zwei Jahre alt, da er nicht nur im Kinderzimmer spielt war das natürlich kontraproduktiv da er ständig erkältet war, das war definitiv nicht die optimale Lösung. Wir mussten über den Winter grundsätzlich mit Pullover und Jogginghose schlafen. Aber wie gesagt wir hofften Geld zurück zugekommen und planten für den nächsten Winter stromsparende Elektroheizer. Wir wurden eines Besseren belehrt wir mussten einen dicken Batzen nach Zahlen, und haben mittlerweile knapp 300 € Abschlagszahlung. Um dem entgegen zu gehen hatten wir uns im Sommer für jedes Zimmer die geplanten Elektroheizer gekauft. Allerdings haben wir jetzt, wo es schon etwas kälter wurde gemerkt, dass diese nicht ausreichend sind, und der Winter hat noch gar nicht richtig angefangen. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Fensterrahmen aus Aluminium o.ä. sind, auf jeden Fall bringen sie die ganze Kälte von draußen rein, wenn man bei den aktuellen Temperaturen die Hand auf den Fensterrahmen legt, ist sie bereits eiskalt. Wir können auf gar keinen Fall noch einen ganzen Winter in dieser Wohnung bleiben, wir möchten nicht frieren, aber wir wollen auch keine 450 € für Strom bezahlen. Liegen jetzt schon preislich bei der alten Wohnung, und die hat uns viel mehr geboten (Garage, Garten, Fußbodenheizung u.a.) Haben wir durch den Umstand, dass uns definitiv etwas anderes versprochen wurde, hier die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht wahr zu nehmen? Wir mögen diese Wohnung, wollten auch dort bleiben, gingen ja von aus dass die Elektroheizer eine Alternative sind. Aber wie gesagt es ist noch nicht richtig kalt, und die Zimmer werden jetzt schon nicht warm. Freue mich über Antworten :) Lg.

Mietrecht, Sonderkündigungsrecht
Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wir haben Schimmel in einem sehr alten Haus (gemietet), was zahlt die Versicherung vom Vermieter?

Hallo,

ich hätte eine drigende Frage.

Ich wohne derzeit in einem sehr sehr alten Haus , über 200 Jahre. Nun fiehl durch Geruch aus dem Keller auf das dieser komplett von Schimmel befallen ist. Es handelt sich um einen sehr alten Keller mit Lehmboden und Steinwänden. Der Schimmel ist dort überall sichtbar und der Boden war komplett feucht/nass. Als Erstmaßnahme hatte ich nun mit dem Vermieter erst mal einen Entfeuchter hinein gestellt der dort in 3 Wochen fast 100l Wasser dort raus gezogen. Der Keller verfügt weder über eine Heizung und hat nur 2 kleine Öffnungen ohne Scheibe . Also hätte ich gar keine Maßnahmen für anderes lüften/heizen ergreifen können.

Die dringlichkeit hat noch einen gravierenderen Punkt. Als ich zu meinem Freund fuhr fiehl nun auf das meine gesamte Kleidung die im 1.OG aufbewahrt ist extrem muffig riecht. Und das trotz der Tatsache das alles frisch gewaschen war. Im Haus selber nehme ich den Geruch gar nicht wahr. Aber sobald man in "saubere" Luft kommt für längere Zeit fällt es extrem auf wie unangenehm alles riecht. Selbst die eigenen Haare. Es nicht genau bekannt ist wie lange das Problem schon besteht und es vorher nicht aufgefallen. Meine Sorge ist nun natürlich das mein kompletter Hausstand davon befallen ist. Vor allem natürlich auch ob es gesundheitsgefährdend ist bzw. in welchem Ausmaß. An den Wänden selber im Haus ist kein Schimmelbefall zu sehen aber es riecht trotzdem alles extrem unangenehm und richtig penetrant.

Nun die wichtige Frage ob und in welchem Rahmen die Versicherung meines Vermieters für Schäden aufkommen wird ? Auch für die an meinem Hausstand (Kleidung, Möbel, wenn diese nicht mehr gerettet werden könnten, Umzug, Markler etc. )

Da in der Wohnung selber kein sichtbarer Befall ist kann man mir ja keinen Vorwurf machen. Die Räume selber sind auch alle gut beheizt und es ist wie gesagt dort auch nichts sichtbar.

Mein Vermieter ist auch sehr auf die Klärung und in die Wege Leitung von Maßnahmen bedacht. Er möchte auch nicht das es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Durch den starken Geruch, selbst in den Haaren gehe ich mittlerweile leider davon aus. Er ist im Gegensatz zu vielen dort sehr auf meiner Seite.

Die Kosten für Gutachten etc. , welches dann auch an die Versicherung gehen könnte, würde mein Vermieter aufkommen.

Ich würde halt gerne wissen ob es sich überhaupt lohnt darauf zu warten oder ob eh keine Hoffnung besteht das die Versicherung kosten übernimmt...

Es ist leider alles etwas durcheinander geschrieben aber ich bin auch derzeit wirklich panisch und habe Angst meinen kompletten Hausstand aus eigener Kasse ersetzen zu müssen da der Befall an Sporen, ausgehend vom Geruch, anscheinend schon sehr massiv ist.

Über Rat und eventuelle Informationen wäre ich sehr dankbar.

Immobilien, Mieter, Mietrecht, schimmel, Versicherung
Pflichten eines Untermieters, Schönheitsreparaturen, Kaution

Hallo zusammen,

Vor knapp 38 Monaten, bin ich in eine Wohnung eines Bekannten gezogen - das Moetverhältnis lief über einen Untermietvertrag. Der Vertrag selbst war sehr mager und bestand aus einem 3 Zeiler " ... Untermiete ... 3 Monate kündigungsfrist ..." Und das waren schon die wesentlichen Inhalte. Einige weitere Infos: - Entsprechend dem Anforderungen der Hausverwaltung würde ich in den Allgemeinem Mietvertrag mit aufgenommen - Der Hauptmieter wollte die Mietkaution (insgesamt. 2000€) aufteilen, jedoch gab es in meinem Untermietvertrag keine Spezifikation, worauf sich die Kaution bezieht

Anfang diesen Jahres kam es dazu, dass der Hauptmieter seinen Auszug angekündigt hat, für mich hieß dieses ebenfalls ausziehen. Zu den Renovierungsmaßnahmen zählte die Wohnung weiß gestrichen zu hinterlassen, dabei habe ich dem Hauptmieter geholfen.

Jetzt kommt dieser Mit der Anforderung vom eigentlichen Vermieter, dass Türen neu gemacht werden müssen, was anscheinend auch Bestandteil des Hauptmietvertrages ist. Mein Vermieter (der eigentliche Hauptmieter) möchte nun einen Teil meiner Kaution einbehalten... Ist er im Recht? An den Türen gab es keine Schäden oder sonstige Gebrauchsspuren.

Es ist anzumerken, dass der Hauptmieter die Wohnung nicht frisch renoviert übernommen hat und somit seit circa 6-8 Jahren nichts passiert ist...

Darf er die Kosten nun auf mich abwälzen?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

Alex

Mietkaution, Mietrecht, Mietvertrag, Untermiete
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Vermietung: Schadensregulierung & Anwaltskosten

Im Streit um die Schadensregulierung (Wohnungsauszug) einer vom Mieter beschädigten Tür und Zarge hat dieser nun einen Anwalt eingeschaltet. Der Mieter möchte seine Mietkaution zurück. Er ist der Meinung, seine Versicherung hätte mit der Zahlung von 300€ (Zeitwert) meine Ansprüche als Vermieter abgedeckt.

Der Kostenvoranschlag des von seitens des Mieters bestellten Schreiners für die Reparatur belief sich jedoch auf ca. 1600€. Neue Tür inkl. Zarge wäre noch teurer gewesen, da die Tür ein Sonderformat hat und auch das Mauerwerk bei Zargenaustausch beschädigt worden wäre. Deshalb meine Entscheidung, im nachhinein vielleicht die verkehrte, die Reparatur selbst durchzuführen.

Die Kosten der von mir durchgeführten Reparatur für Zeit und Material von ca. 1000€ habe ich mit der einbehaltenen Kaution und der gezahlten Versicherungssumme verrechnet.

Zwei Fragen:

  1. Ist mit der gezahlten Versicherungssumme von 300€ der Schaden für den Mieter bereits abgedeckt? Denn nur mit dieser Zahlung erhalte ich keine funktionsfähige Tür! Kann ich nicht zusätzlich die Mietkaution verrechnen, um den Schaden einigermaßen auszugleichen? Wie sieht die Rechtslage aus?

  2. Muss ich akzeptieren, dass ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt mir beim 1. Schreiben seine Gebühren von ca. 150€ in Rechnung stellt? Muss ein Anwalt nicht vom Auftraggeber bezahlt werden?

Anwaltskosten, Mietrecht, Schadensersatz, vermieter
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden

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