Ist eine Aufwandsentschädigung für private Helfer bei gewerblichem Umzug möglich?
Ich habe eine kleine Praxis für Logopädie, bin also Freiberufler. Ich möchte mit meiner Praxis in ein Ärztehaus umziehen. Wenn ich Freunde als Umzugshelfer dabei habe, kann ich diesen eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen und diese wie Speditionskosten als Ausgabe anrechnen?
1 Antwort
Wie Du das nennst, ist egal. Natürlich geht das.
Wenn Du denen weniger als 410,- pro Nase zahlst , kannst du es Dir einfach quittieren lassen (Name Adresse auf die Rückseite der Quittung), denn 410,- Euro Nebeneinkünfte pro Jahr sind steuerfrei.
Sonst einfach an die Minijobzentrale melden.