Kann Haus als Sicherheit genommen werden bei Finanzierung, wenn neben mir noch mein Bruder als Eigentümer eingetragen ist?

2 Antworten

DEin Bruder muss die Einwilligung geben, das Euer gemeinsames Haus als dingliche Sicherheit für Deinen Kredit dient.

Damit haftet er zwar nicht persönlich für Deinen Kredit, aber er haftet mit seinem Miteigentumsanteil am Haus.

Eine Lösung wäre, wenn das gemeinsame Haus in Eigentumswohnungen geteilt wird, bzw. zumindest in zwei eigene Grundbuchblätter aufgeteilt wird.

Hallo wfwbinder. Danke für die schnelle Antwort. 

Die Eintragung in zwei Grundbuch Blätter: bewirkt das, dass ich nur meinen Anteil als Sicherheit mit in die Finanzierung nehme? 

Weißt du, wie lange so etwas dauert und was das kostet? 

Es eilt etwas bei uns, da wir mit dem Bau starten wollen. 

Alternativ die Aufteilung in Eigentumswohnungen: wie mache ich das? Wo muss das festgehalten werden? Muss ich was beachten? 

Ich hoffe ich bekomme noch mal eben eine Antwort, bin etwas ratlos. 

Gruß 

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@Jutho

Eintragung auf zwei Grundbuchblätter als Mindestanforderung ist eine Aufteilung des Hauses der Form, dass dafür ein notariell beurkundeter Vertrag nötig ist in etwa der Form, "Das Grundstück FLur..., Flurstück .., wird in zwei ideelle Hälften geteilt. Der Anteil des ERschienenen zu 1, verbunden mit dem Sondereigentum an den REchts im Haus liegenden Wohnungen im Erdgeschoss und im ersten Stock, usw. usw.

Was das kostet? Hängt vom Wert des Hauses ab. Ein paar Tausend Euro schon.

Man sollte das aber auch vorher mit der Bank besprechen, ob die damit zufrieden sind, oder ob die praktisch eine Aufteilung in Eigentumswohnungen wollen. Dann würde man auch noch einen Architekten benötigen.

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Der Fragesteller könnte auch seinen GbR-Anteil verpfänden. Das ist zwar auch keine Grundsicherheit, aber immerhin schon nah dran.

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@EnnoWarMal

Aber genau das ist nichts, was die Bank interessiert. Wollten die diese Anteile "versilbern" respektive verwerten, gibt es dafür einfach keine Kunden. Das entspricht dem, was er jetzt schon zu bieten hat.

Die Bank interessiert sich für selbständig verwertbare Einheiten.

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Jutho:

Anstatt der kostenaufwendigen Bildung von Wohnungseigentum und Pfandunterstellung durch eine Gesamtgrundschuld sollte die Möglichikeit geprüft werden, ob sich die Bank mit der offenen Abtretung der (dir zustehenden) Mieten ausnahmsweise einverstanden erklärt.

Die Bank hätte dann an Sicherheiten:

eine erststellige Grundschuld auf dem Grundstück mit dem geplanten Neubau, eure persönliche Schuldhaft als Gesamtschuldner, die Mieten.

Hoffentlich kannst du die Dame der Bank überzeugen.

...nein, die Bank hätte mit Abtretung irgendwelcher Mieteinnahmen keine echten Sicherheiten...zumindest stellen diese keinen Ersatz für Grundschulden dar..

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