PRIVATE Dienstleistung bezahlen?

4 Antworten

 

 Er droht mir die ganze Zeit meine Eltern anzurufen. 

Bist Du minderjährig? Wird Dich kaum schützen. Er hat5 dir ein Logo erstellt, wenn es aber grob dem entspricht, was D von ihm angefordert hast, wirst Du zahlen müssen. 40,- Euro fällt unter den Taschengeldparagraphen.

Wenn ihr 500,- vereinbart hättet, wärst Du als Minderjähriger geschützt gewesen.




Gekauft ist gekauft. Nur wenn die Ware einen Mangel hat, kann man reklamieren.

Dabei spielt es keine Rolle, ob "bei wen "ein Gewerbe betreibt.

Also zahle lieber, bevor es Ärger gibt.

Hier noch ein Beweiß

Chat von Skype - (betrug, Gewerbeschein, Dienstleistung)

Ja und, wenn ich einem Umzugshelfer 100,- Euro gebe, so hat der auch kein Gewerbe angemeldet, aber er hat gearbeitet und Recht auf Vergütung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste,

der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

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Natürlich musst Du zahlen, wenn das vorher vereinbart war. Ob Dein Auftragnehmer einen Gewerbeschein hat bzw. gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.