Schon mal was von Pflegekosten-Ergänzungsregelung gehört?

2 Antworten

Hallo,

da das ja wohl eine Spezialität des Augustinums ist, muss es ja auch nicht allgemein bekannt sein.

Im Grunde ist es eine zusätzliche Pflegeversicherung mit dem großen Vorteil, dass sie ohne Gesundheitsprüfung und Altersgrenze abgeschlossen werden kann, allerdings nicht, wenn schon eine Pflegeeinstufung vorliegt !

Es gilt allerdings eine Wartezeit von 2 Jahren und sie gilt nur im Augustinum.

Nicht ganz klar ist der Leistungsumfang: es ist nur von Pflegekosten die Rede und der Fokus liegt wohl auf Mehrkosten bei ambulanter Pflege im Rahmen des Katalogs der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die gibt es natürlich auch im Augustinum, wenn man in der Seniorenwohnung lebt. Ob sie auch bei stationärer Pflege was bringt, nämlich für die sog. Hotel- und Investitionskosten, die dann den Hauptteil der verbleibenden Kosten ausmachen, wird nicht klar gesagt, ich fürchte: nein. Die Kalkulation der Augustinum-Heime in diesem Bereich kenne ich nicht.

Viel Glück

Barmer

Danke für Deinen Hinweis auf diese spezielle Versicherungsmöglichkeit für Bewohner des Augustinums. Man muss die speziellen Einschänkungen in der von Dir verlinkten Seite beachten. Es sind dies vor allem:

1. Selbstbeteiligung von 500 Euro im Monat.

2. "Bei Unterzeichnung des Wohnstiftsvertrags haben Sie für zwei Monate die
Möglichkeit, diesem einmaligen Solidarfonds beizutreten.
"

3. Dann gelten 2 Jahre Wartezeit.

4. "Sobald eine Pflegeeinstufung vorliegt, ist ein Beitritt
nicht mehr möglich.
"

Bitte beachte insb. den letzten Punkt wegen der Demenz Deiner Mutter.