Mein Ehemann ist am 26. Mai 2017 verstorben. Er hat einen Kredit bei der Bank nur mit seiner Unterschrift. Meine Frage: In wie weit bin Ich dafür haftbar?

3 Antworten

Mein aufrichtiges Beileid zu deinem Verlust.

Da hilft nur das Erbe ausschlagen oder ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen.

Beim Insolvenzverfahren wird der Wert des Erbes festgestellt und etwaige Vermögenswerte an die Gläubiger aufgeteilt. Bleibt dann etwas übrig, geht es an dich.

Soviel auf die Schnelle.

Google mal: Nachlassinsolvenzverfahren

so wie ich es sehe, muss man in diesem Fall Schulden (dazu würde der Kredit gehören) und Vermögen des Verstorbenen einander gegenüberstellen, um zu entscheiden, ob man das Erbe besser antritt oder ausschlägt

Man kann beim Erbe an sich nicht von Haftung sprechen. Der Erbe nämlich tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein und zwar mit Rechten und Pflichten.

Was bleibt ist z.B. das gesamte Erbe auszuschlagen oder Nachlaßinsolvenz zu beantragen um die Zahlungspflicht auf das Erbe zu beschränken.

Nachteil der Ausschlagung ist natürlich, daß einem dann auch zum Erbe gehörende Vermögenswerte verloren gehen.