Steuerrückzahlung bei Hauptjob und Kleingewerbe. Warum?

4 Antworten

Für 2016 hattest Du ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von ca. € 13.800 und musstest ungefähr € 983 an Einkommensteuer zahlen (siehe mal in Deinen Steuerbescheid). Ohne Dein Kleingewerbe wäre das zu versteuernde Einkommen nur ca. € 12.000 gewesen, wofür Du ca. € 580 an Einkommensteuer zu zahlen hättest. Dein Kleingewerbe mit einem Gewinn von € 1.800 resultierte also in einer zusätzlichen Einkommensteuerbelastung von - bei meinen Zahlen - € 403.

Wie der Einkommensteuertarif 2016 verläuft zeigt das beigefügte Bild. Darin gilt für ein sehr kleines Zusatzeinkommen die Besteuerung mit Grenzsteuersatz (oberer bzw. blauer Linienverlauf). Du kannst diese Grafik mit Deinen Werten hier rekonstruieren: https://www.abgabenrechner.de/ekst/? Gibt dort einfach mal die € 13.800, das Jahr 2016 und alleinstehend ein.

Die Einkommensteuerfreigrenze lag 2016 bei € 8.652 und liegt für 2017 bei € 8.820. Da Dein Hauptjob bereits zu einer Einkommensteuerzahlung (bei Dir die Lohnsteuerzahlung) führt, wird jeder zusätzlich verdiente Euro aus dem Gewerbegewinn auch zusätzlich besteuert.

ESt-Tarif 2016 - alleinstehend - (Steuern, Steuererklärung, Gewerbe)

Bei einer Anstellung zahlt man bis zu fast 1.000,- monatlich brutto keine Einkommensteuer (kein Lohnsteuerabzug).

Wenn Du dann zusätzlich 1.000,- Euro Gewinn machst, werden auf dieses zusätzliche Einkommen schon mal 140,- Euro Einkommensteuer fällig.

Wenn Dein Gehalt schon mal höher ist, wirst Du mit 1.800,- Euro Gewinn schnell bei den 400,- Euro sein.

Hast Du denn von den Einnahmen alle Betriebsausgaben abgezogen? Telefon, Bürokosten, Computer usw.?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Alle Ausgaben wurden bereits gegen gerechnet.da muss ich dieses Jahr echt aufpassen das ich nicht noch mehr zurückzahlen muss. Soll ja nur ein Taschengeld sein was ich mit dem Gewerbe verdiene.

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@user2100

Wieso? Wenn die chance besteht, ggf. ohne großen Aufwand etwas dazuzuverdinen ist doch gut. Lege etwas zurück für die Steuer, aber die Steuern sind immer geringer als das, was übrig bleibt.

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Du machst wie viele den immer wieder gleichen Fehler.

Man sieht den nachzuzahlenden Betrag und versteht das nicht.

Nur - wozu kommt denn nach dem Ergebnis noch ein ellenlanger Schriftteil - der ist zum Lesen da !!

Besonders bei Gewerbetreibenden ist es erforderlich,    a l l e s   was von irgendwoher kommt, zu lesen (und somit zu verstehen).

Sonst kannst Du mit dem Gewerbe werkeln wie Du willst und kommst doch nie auf einen grünen Zweig.

Ich habe mich vor der gewerbeanmeldung informiert nur leider hat mir niemand gesagt das es sich negativ auf die Steuererklärung auswirkt.

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@user2100

Was soll sich denn da negativ auf die Steuererklärung auswirken?

Was Dir negativ vorkommt, ist doch nur die Steuernachzahlung. Über die aber kannst Du doch froh sein - belegt sie doch, dass Du mit dem Gewerbe einen Gewinn gemacht hast (hättest ja auch draufzahlen können).

Als Du das Gewerbe angemeldet hast, hast Du die selbständig (zumindest teilweise) gemacht. Du kennst evtl. den Spruch: "Selbständig = selbst und ständig". Wie kannst Du da erwarten, dass Dir "jemand was sagt". Selbst ist der Mann, und wenn man sich hinten und vorne nicht auskennt, nimmt man einen Gründungscoach und/oder einen Steuerberater ins Boot.

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@Impact

Also echt user 2100, Du hast in dem Jahr 1800,-€ zusätzlich verdient und mußt nun 400,-€ Steuern nachzahlen. Wo ist denn das Problem? Du hast immer noch 1400,-€ mehr in der Tasche, als es ohne das Gewerbe gewesen wäre.

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Du hast nicht zuviel verdient. Das gibt es  für das Finanzamt nicht.

Nur muß man den Verdienst halt in der Regel versteuern.

Du hast bloß deine Gewerbeeinnahmen jetzt erst versteuert.

Mir war bisher nur bekannt das ich meine Gewerbe Einnahmen nicht versteuern muss solange sich die Einnahmen unter 17500 Euro liegen.

Ich wüsste gern ab welchen Betrag ich bei der Steuererklärung nachzahlen muss. Hatte letztes Jahr den Arbeitgeber gewechselt und verdiene nun paar hundert Euro mehr. Vorheriges Jahr musste ich nichts nachzahlen bei Steuererklärung weil ich von damaligen Arbeitgeber weniger verdient habe.

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@user2100

Das ist falsch. Ab 17.500,-€ bist Du kein Kleinunternehmer mehr und must Umsatzsteuer abführen.

Der Grundfreibetrag für Einkommensteuer beträgt ca. 8.800,-€, wozu Du aber noch 1000,-€ Werbungskostenpauschale und den Vorsorgeaufwand dazurechnen kannst.

Beide Einkunftsarten werden zusammengerechnet.

Ich glaube auch, dass eben erst die ESt-erklärung nun zu einer Besteuerung der Einnahmen aus Gewerbe führen.

Für den Lohn aus dem Angestelltenverhältnis wird ja direkt die Lohnsteuer abgeführt, da kann es zu keiner Nachzahlung kommen.

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@user2100

@user2100, Du wirfst Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander. Kein Wunder, dass du nicht zum richtigen Ergebnis kommst.


Ich wüsste gern ab welchen Betrag ich bei der Steuererklärung nachzahlen muss.

Falls dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag gem. § 32a EStG übersteigt und falls du mit "Steuererklärung" die Einkommensteuererklärung meinst und die von dir geleisteten Vorauszahlungen nicht ausreichen, die gesamte tarifliche Steuer abzudecken:

ab dem ersten unversteuerten Euro.

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