Hallo,

in der EÜR bei ElsterFormular ist Zeile 125 und 126 ein Pflichtfeld, wenn man die EÜR für ein Einzelunternehmen macht. Es geht in den Zeilen um Entnahmen und Einlagen § 4 Abs. 4a EStG. In den "EÜRs" der Jahren zuvor war das kein Pflichtfeld, weswegen ich hier zuvor noch nie was eingetragen habe. Mit Schuldzinsen habe ich absolut nichts am Hut.

Was muss ich hier eintragen? Es wird nach einer Bezeichnung als auch einem Wert für beide Zeilen verlangt. Darf man dann einfach 0 eintragen?