Rentenausgleich vom Pensionär nach Scheidung?
Habe pensionierten Polizeibeamte geheiratet ,nach 6.Jahren geschieden und musste Rentenpunkte abgeben obwohl seine Pension (unser Lebensunterhalt war).Ich habe nur Teilzeit gearbeitet um eigenes Taschengeld zu haben .Wie bekomme ich meine Punkte zurück.?Klage wurde abgewiesen weil wenig Aussicht auf Erfolg. Soll ich doch Einspruch einlegen.?Hätte ich nicht auch Anspruch auf Teil seiner Pension.Müsste nicht der Ausgleich auch hiervon gemacht werden .War ja Lebensgrundlage in der Ehe. LG.
3 Antworten
Früher galt für ausgleichspflichtige Rentner und Beamte ein sog. Pensionärsprivileg, besser bekannt als Rentnerprivileg. Die Anwendung des Pensionärsprivilegs führte dazu, dass Beamte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bereits im Ruhestand waren, solange keine Kürzung der Bezüge hinnehmen mussten, bis der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte selbst in Rente ging oder Leistungen aus der Beamtenversorgung erhielt.
Für Bundesbeamte und gesetzliche Rentenempfänger ist diese Vorschrift seit 2009 mittlerweile abgeschafft.
Für Landesbeamte ist die Lage unterschiedlich, je nachdem, was das jeweilige Landesrecht vorsieht. Das Pensionärsprivileg gilt weiterhin, wenn in einem Bundesland noch das BeamtVG in seiner Fassung von 2006 fortbesteht und nicht durch ein abweichendes Landesgesetz abgelöst wurde.
Ich glaube ja gar nicht, dass Du eine Möglichkeit hast, den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen. Dazu gibt es hier im Forum auch schon viele Antworten.
Bei einer Scheidung besteht doch außerdem Anwaltszwang - was hat Dein Anwalt Dir denn damals erklärt?
Auf jeden Fall dürfte es irrelevant sein, aus welchen Gründen Du gearbeitest hast (ich wollte nur ein Taschengeld verdienen). Die Anwartwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, werden aufgeteilt.
Es ist auch egal, von welchem Geld Ihr während der Ehe gelebt habt (“seine Pension war unser Lebensunterhalt“), zumindest in dieser Beschreibung.
Hast Du denn nun ohne Anwalt geklagt? Und gegen wen und mit welcher Begründung?
Es ist doch ein deutliches Zeichen, wenn eine Klage wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgewiesen wird.
Gut, manchmal lohnt es sich trotzdem, Rechtsmittel einzulegen. Aber in diesem Fall m.E. nicht.
Dein Ex-Mann war bereits zu Beginn der Ehe pensioniert.
Also hat er während der Ehe auch keine weiteren Anwartschaften erworben, die im Rahmen des Versorgungsausgleiches aufgeteilt werden müßten.
Du hättest ihn also vor der Pensionierung heiraten müssen, um Anspruch auf Versorgungsausgleich zu haben.
Welches Rechtsmittel man nun gegen eine Klageabweisung einlegen kann ( obwohl alles dagegen spricht) weiß ich gar nicht. Ich bin auch nicht über die damit verbundenen Kosten informiert. Prozeßkosenhilfe wird es wohl nicht geben, wegen mangelnder Erfolgsaussicht.
Aber m. E. könntest Du genauso gut einen netten Brief an Deinen Ex-Mann schreiben und ihn um eine Ausgleichszahlung bitten.
Die Erfolgsaussicht wäre wohl sogar höher.
Ich muß allerdings noch hinzufügen, dass ich keine Fachkenntnisse habe! Das war keine Rechtsberatung.Nur meine Meinung als unkundige Leserin dieses Forums. Es ersetzt im Zweifelsfall keine tatsächliche Rechtsberatung.
Hallo,
nach der Trennung einer Ehe wird im Verfahren der Scheidung der Versorgungsausgleich vom Gericht und von den Rentenversicherungen durchgeführt.
Sollte in Deinem Fall ein rechtlicher Zweifel an der Richtigkeit des Versorgungsausgleich bestehen, empfehle ich Dir Dich dringend von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.
Herzliche Grüße
Interessant. Ich dachte, es wird nur über während der Ehe erworbene Anwartschaften ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Und als bereits pensionierter Beamter erwirbt man ja keine Anwartschaften mehr.