Bekommt man nach bestandener Abschlussprüfung noch weiterhin Kindergeld?
Hallo, wie oben beschrieben habe ich meine Prüfung zur examinierten Pflegefachkraft erfolgreich Absolviert. Die Freisprechung in der Schule hat schon stattgefunden, mein Ausbildungsvertrag läuft jedoch noch bis zum 1.8.2017, da auch dann erst meine Urkunde zur Fachkraft mir ausgehändigt wird. Nun zu meiner Frage, bekomme ich nun nach der Freisprechung noch weiterhin Kindergeld bis zum Beendigung des Ausbildungsverhältnis?
2 Antworten
Mein Kind hat Abschluß-/Prüfungszeugnis mit Datum 1.8.20xx eingereicht und hat für August noch das Kindergeld erhalten.
Das die Prüfung bestanden war, war bekannt. Wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, aber nach Einreichung des Zeugnisses kam nochmals Geld.
Wenn du dein Zeugnis noch nicht erhalten hast....
Mein Zeugnis habe ich bereits erhalten, jedoch noch nicht die Urkunde womit ich erst arbeiten darf.. Ohne Urkunde bin ich weiterhin Auszubildene. :-/