Schwiegermutterunterhalt? Zahlen auch die Stiefkinder?

2 Antworten

 Da ich vom Amt in die Berechnung von dem Pflegeunterhalt der Schwiegermutter miteinbezogen wurde ist nun meine Frage ob die Stiefkinder das gleiche Schicksal droht.

Weder Du, noch Deine Kinder haften für den Unterhalt Deiner Schwiegermutter.

Die Rechnung ist aber etwas kompliziert.

Es geht um Deine(n) Ehefrau/-mann.

Wenn der/die kein eigenes Einkommen hat, so steht ihm/ihr ein Taschengeld für die Haushaltsführung zu.

Die Höhe dieses TAschengeldes berechnet sich nach dem verfügbaren Familieneinkommen. Dieses wiederum wird wird durch die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder beeinflusst.

Ist doch klar, wenn die Ehefrau eines chefarztes Prof. Dr. .....  der 10.000,- netto hat und keine unterhaltsberechtigte Kinder hat, einen Taschengeldanspruch hat, wir der höher sein, als der, einer ehefrau eines kaufmännischen Angestellten mit 3.000,- netto, der 2 Kinder  zu unterhalten hat.

Nur dieser Taschengeldanspruch ist dann zum Teil für den Unterhalt der Mutter einzusetzen.

Der Schwiegersohn, die Schwiegertochter ist nicht behelligt. Die Kinder natürlich schon gar nicht.

Hallo,

mit diesem Nachweis kannst du es verhindern !  

.....wurden Stiefkinder nicht adoptiert, besteht zu diesen kein Verwandschaftsverhältnis und somit auch kein Unterhalts- oder Erbanspruch nach dem Gesetz.