Schwiegermutterunterhalt? Zahlen auch die Stiefkinder?
Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder mit in die Ehe gebracht. Mein ältester Sohn ist in einer Ausbildung und hat eine eigene Wohnung.
Mit zweiter Sohn fängt gerade eine Ausbildung, verdient auch schon und lebt noch bei uns.
Da ich vom Amt in die Berechnung von dem Pflegeunterhalt der Schwiegermutter miteinbezogen wurde ist nun meine Frage ob die Stiefkinder das gleiche Schicksal droht.
Das Amt hat mich nun wegen der Kinder angeschrieben und somit soll ich angeben was die Beiden verdienen.
Ist das Rechtens?
Ich möchte auf keinen Fall das die Beiden über Umwege den Unterhalt mitfinanzieren müssen. Die sind dabei sich eine eigene Existenz aufzubauen und müssen auch bei uns nichts abgeben.
In soweit unterstütze ich die Beiden beim Kochen, Wäsche waschen und bis vor kurzem noch ein Taschengeld.
Wie kann ich das verhindern das die Beiden in das Raster des Amtes fallen.
Vielen Dank.
2 Antworten
Da ich vom Amt in die Berechnung von dem Pflegeunterhalt der Schwiegermutter miteinbezogen wurde ist nun meine Frage ob die Stiefkinder das gleiche Schicksal droht.
Weder Du, noch Deine Kinder haften für den Unterhalt Deiner Schwiegermutter.
Die Rechnung ist aber etwas kompliziert.
Es geht um Deine(n) Ehefrau/-mann.
Wenn der/die kein eigenes Einkommen hat, so steht ihm/ihr ein Taschengeld für die Haushaltsführung zu.
Die Höhe dieses TAschengeldes berechnet sich nach dem verfügbaren Familieneinkommen. Dieses wiederum wird wird durch die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder beeinflusst.
Ist doch klar, wenn die Ehefrau eines chefarztes Prof. Dr. ..... der 10.000,- netto hat und keine unterhaltsberechtigte Kinder hat, einen Taschengeldanspruch hat, wir der höher sein, als der, einer ehefrau eines kaufmännischen Angestellten mit 3.000,- netto, der 2 Kinder zu unterhalten hat.
Nur dieser Taschengeldanspruch ist dann zum Teil für den Unterhalt der Mutter einzusetzen.
Der Schwiegersohn, die Schwiegertochter ist nicht behelligt. Die Kinder natürlich schon gar nicht.
Hallo,
mit diesem Nachweis kannst du es verhindern !
.....wurden Stiefkinder nicht adoptiert, besteht zu diesen kein Verwandschaftsverhältnis und somit auch kein Unterhalts- oder Erbanspruch nach dem Gesetz.