Heirat eines verwitweten Pensionärs geplant: Wie ist die Witwenabfindung bei seinem Tod?

1 Antwort

Heiratet man einen Pensionär, hat man keinen Anspruch auf Witwenrente.

Du bekommst bei Wiederheirat eine Abfindung von 24 Bruttorenten und kannst nach dem Tod des Pensionärs Deine Witwenrente unter Anrechnung der Abfindung wieder aufleben lassen.