Hallo,
Mein Mann hat sich am 3.5.15 das Leben genommen..... Er hat mich somit zur Witwe gemacht und unsere Kinder zu Halbwaisen.
Wenn ich am 2.5.16 wieder Heiraten wollen würde ,hab ich dann Anspruch auf die Abfindung oder erst NACH dem 3.5.16? Mein Anspruch begann am 3.5.15 und ich bekomme die Große Witwenrente
AUSZUG AUS RATGEBER
Eine Abfindung der Rente wird im Normalfall dann ausgezahlt, wenn der Rentenbetrag aus bestimmten Gründen geschmälert würde. Die Fälle, in denen eine Abfindung beantragt werden kann, sind im Gesetz genau festgeschrieben. Eine Möglichkeit für eine Abfindung der Rente ist eine Wiederheirat nach dem Erhalt einer Witwenrente. Für die erste Heirat ist im Gesetz festgelegt, dass eine Abfindung in der Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Witwenrente fällig ist. Durch die Heirat fällt die Witwenrente weg, daher wird durch die Abfindung der Übergang in ein eventuelles neues Berufsleben leichter gemacht. Unterschieden wird bei einer Witwenrente noch in große und kleine Witwenrente. Im Falle einer kleinen Witwenrente kann der Betrag der Abfindung noch etwas verschmälert werden. Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente sollten sich im Fall einer Wiederheirat an die zuständige Stelle wenden und eine entsprechende Mitteilung machen. Die Abfindung wird dann mit der Einstellung der Witwenrente gezahlt.