Muss die BG Zinsen zahlen?

2 Antworten

Vielleicht liest Du Deine Frage nochmal durch und fügst Absätze und Satzzeichen ein. 

Um Steuern, die die “ bG“ zahlen müßte, ging es doch wohl gar nicht, sondern um Zinsen? Oder wie?

Außerdem hast Du Deinem Opa doch wohl nur bei der Antragstellung geholfen?

Hallo,

wenn man sich auf einen Vergleich geeinigt hat, gelten alle Regelungen des Vergleichs. Wenn im Vergleich keine Verzinsung festgehalten wurde, gibt es keine Verzinsung. Ein Vergleich ist immer ein Kompromiss.

Gruß

RHW