Tod des Arbeitnehmers vor Abfindung?

3 Antworten

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wfwbinder  22.06.2017, 10:19

Guter Ljnk, mit dem Problem war ich auch noch nie konfrontiert. Ist aber interessant.

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LittleArrow  22.06.2017, 13:13

Sehr passender Hinweis! DH!

Gemäß diesem Link ist die gestellte zweite Frage

Arbeitnehmer tot umfällt aber noch keinen Aufhebungsvertrag samt Abfindung unterschrieben hat? Hat der Konzern Glück gehabt und den Angehörigen nichts zahlen?

in der Situation "nichts unterschrieben" zu bejahen.

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Primus  24.06.2017, 08:20

Danke fűrs Sternchen ;-)

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Ist doch klar! Wenn noch kein Aufhebungsvertrag unterschreiben wurde, wird nix gezahlt. Ist genauso wie wenn jemand bevor das Ausscheiden ansteht einen neuen Job findet.

Problematisch wird es, wenn zwar der Arbeitnehmer unterschreiben hat, aber der Arbeitgeber noch nicht. Der Arbeitgeber unterschreibt erst den Aufhebungsvertrag wenn der Arbeitnehmer unterschrieben hat. Man bekommt als Betroffener schließlich einen Vertragsentwurf zur Unterschrift vorgelegt, auf dem sich noch keinerlei Unterschriften befinden. Wirksam wird das ganze erst mit der Unterschrift des Arbeitnehmers. Wenn der dann nicht unterschreibt, weil er weis, das der Vertragspartner tot ist, gibt es keinen Vertrag.

Also in solchen Fällen einfach etwas warten, bis das Ableben dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird.