Wann beginnt die Frist nach §23 EStG bei Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen (Grundstück)? Was ist der exakte Entnahmezeitpunkt bei Grundstücken?

1 Antwort

Mit der Entnahme, wobei da eine Präzisierung notwendig ist.

Vermutlich ist ja die Entnahme in Verbindung mit einer Betriebsschließung gewesen und dabei ein Entnahmegewinn realisiert worden.

Ab diesem Zeitpunkt der Schließung würde dann die Uhr zu ticken beginnen.

Vielen Dank, für die Antwort! Nein es handelt sich um ein Grundstück, welches danach in einem Flurbereinigungsverfahren in einem Baugrundstück aufgegangen ist. Bei allen anderen zugekauften Grundstücken ist das ja einfach, da jeweils das Datum des Kaufvertrags zählt.

Das Grundstück im Betriebsvermögen wurde per Kaufvertrag (allerdings ohne Notar, da im Flurbereinigungsverfahren umgelegt) entnommen, aber erst zum Ende des Wirtschaftsjahres 30.06. bilanziert.

Nun gibt es Theorien, nachdem dies

- der tatsächliche Entnahmezeitpunkt

- der Bilanzierungszeitpunkt

- Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses

sein könnten. Welcher würde das Finanzamt folgen?

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@peterkoehn

 Das Grundstück im Betriebsvermögen wurde per Kaufvertrag (allerdings ohne Notar, da im Flurbereinigungsverfahren umgelegt) entnommen, aber erst zum Ende des Wirtschaftsjahres 30.06. bilanziert.

Beim "Normalfall" gilt das Kaufvertragsdatum, also auch hier.

Die anderen Zeitpunkte haben ja nichts mit der Verfügbarkeit des Grundstücks zu tun. 

Die einzige Alternative könnte das Datum der Umschreibung im Grundbuch sein, aber das ist geklärt, dass es immer der Vertrag ist.

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@peterkoehn

- der Bilanzierungszeitpunkt

Ist wahrscheinlich irgendwann im Folgejahr. Warum sollte der relevant sein?

Auch wenn der Bilanzstichtag gemeint sein sollte: Auch dieser kann mit § 23 EStG nichts zu tun haben, da § 23 den privaten Bereich betrifft. 

- Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses

Entnahme und Feststellung des Jahresabschlusses beißen sich. Festgstellt werden Jahresabschlüssen von KapGes, und dort kann es keine Entnahme geben.

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@EnnoWarMal

"Das Grundstück im Betriebsvermögen wurde per Kaufvertrag (allerdings ohne Notar...) entnommen,"

Das verstehe ich auch nicht. Wer war denn der Verkäufer und wer der Käufer? Und welche Grundstücke kann man ohne notariellen Vertrag verkaufen?

Irgendwas passt hier nicht.

da im Flurbereinigungsverfahren umgelegt

Auch wenn das schon etwas klarer scheint und es sicherlich Fälle geben mag, in denen man das Grundstück zwangsläufig entnimmt - warum wurde es nicht sogleich wieder eingelegt?

Oder gab es "Gestaltungen" mit dem Entnahmewert?

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